An Wärmebrücken droht im Winter der Schimmel

Published On: Samstag, 19.11.2011By

Mit der kalten Jahreszeit kommt oft auch der Schimmel ins Haus.
Wie ist das möglich? Die Antwort ist einfach: Schimmelpilze wachsen dann, wenn die in der Raumluft vorhandenen Sporen ideale Lebensbedingungen vorfinden, um keimen zu können. Günstige Wachstumsvoraussetzungen für Schimmel liefern die kalten und feuchten Oberflächen von Wärmebrücken. Nach kurzer Zeit bildet sich, von den Sporen ausgehend, auf den Wärmebrücken ein Pilzmyzel. Sichtbare Schimmelflecken breiten sich aus.

Im Rahmen zahlreicher Hausbesuche bietet sich den Energieberatern der Verbraucherzentrale, so Architekt Robert Steffen, immer wieder das gleiche Bild: Schimmel in der Fensterlaibung, in den Raumkanten, im Deckenauflagerbereich, an Betonstürzen und Ringankern. Ursache für die Schimmelbildung ist die niedrige Oberflächentemperatur der Wärmebrücken. An diesen kritischen Stellen kondensiert die Feuchtigkeit, die in der Raumluft enthalten ist. Die Ansammlung von Feuchtigkeit bietet die Existenzgrundlage für Schimmelpilzwachstum.

Außer Wärmebrücken, die es zu beseitigen gilt, gibt es auch andere Gründe, die Schimmelbildung verursachen, erläutert Steffen. Neben Mängeln in der Bausubstanz kann auch ein falsches Nutzerverhalten zur Schimmelbildung führen: Mangelhaftes Lüften und unzureichendes Heizen begünstigen Schimmelbefall.

Ursache und Abhilfe bei Schimmel bilden einen Beratungsschwerpunkt bei den Energieberatern der Verbraucherzentrale des Saarlandes. Nach einer stationären Beratung in einer der 14 Beratungsstellen im Saarland besteht für Verbraucher die Möglichkeit, die Ursache für einen Schimmelpilzbefall im Rahmen eines Fallmanagements durch einen Energieberater vor Ort untersuchen zu lassen. Der Experte der Verbraucherzentrale berät neben den Ursachen auch über Abhilfe bei Schimmelbefall und erklärt, wie die Wärmebrücken im Einzelfall behoben werden können.
Für einen Hausbesuch berechnet die Verbraucherzentrale den Ratsuchenden 45 Euro. Die darüber hinausgehenden Kosten trägt das Bundesministerium für Wirtschaft.

Quelle:VBZ Saarland

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