Amtlich:Bundesrat billigt Gesetzentwurf für Fondsvertrieb

Published On: Samstag, 26.11.2011By

Das war eine kleine Überraschung, denn eigentlich hatte man gedacht das der Bundesrat den Gesetzentwurf an den Vermittlungsausschuss überweist.

Die Länder haben das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler- und Vermögensanlagenrechts durchgewunken. Der Bundesrat verzichtete auf den vom Finanzausschuss empfohlenen Anruf beim VermittlungsausschussZuletzt hatte der Finanzausschuss des Bundesrates unter anderem dafür plädiert, die freien Vermittler und Anlageberater von der Finanzdienstleistungsaufsicht Bafin kontrollieren zu lassen und nicht, wie im Gesetz vorgesehen, durch die Gewerbeämter.Durch den Verzicht, den Vermittlungsausschuss anzurufen, können nun die seit Monaten diskutierten Pläne zur Regulierung des sogenannten grauen Kapitalmarkts umgesetzt werden. Das Gesetz hatte Ende Oktober bereits den Bundestag passiert.Das heißt nun, dass Vermittler künftig Informations- und Dokumentationspflichten einhalten müssen. Dazu gehört unter anderem auch die Anfertigung eines Beratungsprotokolls. Anlegern muss ein Produktinformationsblatt aushändigt werden.Die meisten Fondsinitiatoren leisten diese Aufklärungspflicht schon seit Monaten, manche schon seit Jahren.

Leave A Comment