Lebensversicherungsvertrags Verkauf

Published On: Montag, 28.11.2011By

Die Lebensversicherer müssen dem Verkauf eines Vertrags nicht zustimmen.

Nach unseren Erhebungen erlaubt nur eine Minderheit von ihnen einen Wechsel des Versicherungsnehmers von ihrem ursprünglichen Kunden zum Policenaufkäufer. So kundenfreundlich – teilweise mit Einschränkungen – sind: Alte Leipziger, Asstel, Basler Securitas, BBV, ­Berlinische Leben, Canada Life, Condor, DBV-Winterthur, Fami­lienfürsorge, ­Generali, ­Gutingia, Ham­burger Leben, Hansemerkur, Heidelberger Leben, Huk-Coburg, Inter, Itzehoer, KarstadtQuelle, mamax, Moneymaxx, Münchener Verein, Neckermann, Neue BBV, ÖSA, Provinzial Nordwest, R + V, Standard Life, Swiss Life.

Doch Versicherer, die einen Versicherungsnehmerwechsel nicht akzeptieren, können den Verkauf der Police nicht verhindern. Dann ist das Verfahren aber komplizierter: Käufer und Verkäufer der Police vereinbaren eine Abtretung. Damit tritt der Verkäufer seine Rechte aus dem Vertrag an den Policenaufkäufer ab.

Quelle:test

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