Handelsblatt teilt uns zu Debi Select mit:Einstweilige Verfügung aufgehoben
Lieber herr Bremer, da Sie an ausgewogener Berichterstattung zu Debi Select interessiert sind, wird Sie bestimmt folgende Nachricht interessieren:
Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 30.11.2011 die Einstweilige Verfügung gegen den Handelsblatt-Artikel vom 7. August 2011 zu Debi Select aufgehoben. Aktenzeichen: 28O654/11. Der Artikel kann daher wieder erscheinen und ist bereits online. Siehe hier
http://www.handelsblatt.com/finanzen/fonds/nachrichten/teldafax-pleite-zieht-fondsanleger-mit/4474206.html
Da Sie damals über das verschwinden des Artikels berichteten, werden Sie Ihren Lesern diese Information sicherlich nicht vorenthalten wollen, oder?
Mit freundlichen Grüßen
Sönke Iwersen
Redakteur Unternehmen & Märkte
Hallo Herr Iwersen,
ich bin froh das sie unabhängig berichten.
Wir wollen Fakten und keine Versprechungen hören:
Haben Sie Informationen Betreff der Abwicklung der 3 Fonds. Bis Ende des Jahres ist der Geschäftsführer nur noch haftbar – spielen die auf Zeit?
Würde mich über Infos von Ihnen freuen.