BaFin ordnet gegenüber Joe Seltmann Wellnessprodukte e. K. die Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts an

Published On: Mittwoch, 14.12.2011By

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat Joe Seltmann Wellnessprodukte e. K., 87509 Immenstadt, am 18. Oktober 2011 die unverzügliche Abwicklung des unerlaubt betriebenen Einlagengeschäfts aufgegeben.

Joe Seltmann Wellnessprodukte e. K. bot Anlegern den Abschluss vorformulierter Darlehensverträge mit einer Festverzinsung von 12,7 % p. a. an, in denen er versprach, die angenommenen Gelder nach Vertragsbeendigung wieder zurückzuzahlen. Mit der Annahme des Anlagekapitals betreibt Joe Seltmann Wellnessprodukte e. K. das Einlagengeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin. Er ist verpflichtet, die Gelder unverzüglich und vollständig an die Darlehensgeber zurückzuzahlen.

Die Verfügung der BaFin ist sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.

Bonn/Frankfurt a.M., den 14. Dezember 2011

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