Neues in 2012

Published On: Dienstag, 27.12.2011By

Freuen dürfen sich Familie und Kinder, denn Arbeitnehmer können jetzt bis zu zwei Jahren Teil­zeit arbeiten, um einen nahen Angehörigen zu pflegen.

Für den Bezug von Kinder­geld bei erwachsenen Kindern ist letzt­malig der Verdienst der Kinder relevant. Auch bei der Altersvorsorge ändern sich wichtige Dinge an 2012, denn aus staatlich geförderten Alters­vorsorgever­trägen, die ab 2012 neu abge­schlossen werden, darf die Rente frühestens mit 62 Jahren fließen. Dazu beginnt im kommenden Jahr der Countdown für die Rente mit 67.

Noch in diesem Jahr hat unsere Regierung die Energiewende proklamiert. Die Folge- mehr Förderung? Nein!
Es gibt weniger Fördergeld für Hauseigentümer: Sowohl für Solar­strom­anlagen als auch für Modernisierungen gibt es im kommenden Jahr Kürzungen. Ob das im Sinne der Energiewende ist bleibt ein Geheimnis der Politik.
Freuen könnten wir uns eigentlich über einen sinkenden Beitragssatz in der gesetzlichen Rentenversicherung, aber dem steht eine steigende Beitragsbemessungsgrenze gegenüber. Schlechte Nachrichten gibt es auch für Sparer die auf eine Lebensversicherung zur Altersvorsorge gesetzt habend denn für private Renten- und Lebens­versicherungen sinkt der Garan­tiezins.

Gleiche Tarife für Männer und Frauen – das sind die Neuerungen beim Thema Versicherung.
Konsequenzen gibt es auch aus der Finanzkrise, denn es gibt strengere Regeln für Finanzvermittler. Auch wird es schnellere Überweisungen und mehr Schutz vor Gläubigern geben. Auch für Pendler gibt es Neues. Für Arbeitnehmer, die an mehreren Orten tätig sind, gibt es neue Abrechnungsregeln mit dem Finanzamt. Der Einbau eines Rußfilters wird wieder gefördert. Das ist eine prima Nachricht für Pendler. Kommen wird 2012 auch die elektronische Gesundheitskarte kommt. Und Zahnersatz wird teurer. Erneut verschoben wurde der Start der elektronischen Lohnsteuerkarte- jetzt auf das Jahr 2013. Einen Ansporn gibt es ab 2012 für Studenten. Studenten, die ihr Studium vor Ende der Mindeststudienzeit erfolg­reich beenden, müssen einen Teil ihrer Bafög-Schulden erlassen bekommen. Prima!

Auch das ändert sich. Arbeitslose, die sich selbst­ständig machen, haben keinen Rechtsanspruch mehr auf den Gründungszuschuss. Künftig entscheidet der Berater in der Arbeitsagentur darüber. Voraussetzung bleibt ein Gutachten, zum Beispiel von einem Steuerberater.

Leave A Comment