BDEW: Zahl der Energielieferanten-Wechsel steigt

Published On: Dienstag, 13.03.2012By Tags: , ,

Die hohen Gas- und Strompreise veranlassen die Bürger mehr und mehr zum Wechsel ihrer Energielieferanten.

2011 stieg die Wechselquote im Energiebereich um gut vier Prozentpunkte und lag bei rund 26 Prozent, teilte der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft als Ergebnis einer Verbraucherumfrage in Berlin mit. Im Gasbereich ist die Wechselquote auf insgesamt 14 Prozent angestiegen. Beim Wechsel haben die Haushaltskunden sie Qual der Wahl. Durchschnittlich 102 Strom- und 37 Gasanbieter hat der BDEW gezählt.

One Comment

  1. Rainer Stickdorn Samstag, 23.03.2013 at 12:59 - Reply

    Die Qual haben die Wechsler nicht nur mit der Auswahl eines neuen Lieferanten, sondern nachdem der z.B. bei check24 oder verivox sich eine gute Wechselbewertung (danach gibt es leider keine Bewertung mehr) hat geben lassen auch mit dem Lieferanten selber: Verzögerung von Endabrechnungen bis zu 6 Monaten (Secura), jedenfalls wenn der Kunde etwas zu bekommen hat, falsche Endabrechnungen zu Lasten des Kunden (Eprimo), Schikanen für angeblich zu geringen Verbrauch (ökologisches Verhalten ist unerwünscht): muss begründet werden und der Kunde muss im Abstand von wenigen Tagen immer neue Ablesungen liefern (Mainova). Auch Wechselversuche werden vereitelt: der Altlieferant teilt den Neulieferanten mit, dem Wechsel würden langjährige Verträge entgegenstehen, selbst wenn wie in meinem Fall der Altlieferant diese Verträge nicht vorzeigen kann und Gefahr läuft eine Betrugsanzeige zu kassieren (Entega).

    Fazit: In der Energiewirtschaft gibt es jede Menge kriminelle Energie. Wessen Rechte verletzt werden (ich schätze mehr als 50% aller Kunden sind betroffen) sollte sich nicht lange mit vagen und harmlosen Beschwerden aufhalten (bringt nichts), sondern knallhart das Fehlverhalten und die Forderungen darstellen (z.B. selber eine Endabrechnung samt Mahngebühren und Zinsen aufstellen), Abhilfe in taggenauer Frist verlangen und die Konsequenzen bei Nichteinhaltung aufzählen: Einschaltung Anwalt, offizieller Mahnbescheid über zuständiges Mahngericht, Antrag auf vollstreckbaren Titel gegen den Lieferanten, Gerichtsvollzieher/Eintreibeunternehmen pfändet beim Lieferanten.

    Alternative:
    wem harte Auseinandersetzungen nicht liegen und der sich trotzdem nicht über den Tisch ziehen lassen will, sollte vielleicht einen Lieferanten nehmen, den er als spendenwürdige ökologische Organisation ansehen kann (z.B. Greenpeace Energy) und den Mehrpreis dort als „Spende für gute Zwecke“ im Hinterkopf verbuchen.

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