A-B Group Online: BaFin ermittelt gegen die Betreiber der Webseite ab-online.info wegen unlauterem Jobangebot sowie unerlaubten Zahlungsdiensten
Die BaFin stellt gemäß § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass die A-B Group Online, vorgeblicher Sitz Regensburg, Betreiber der Webseite www.ab-online.info, keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten besitzt. Das Unternehmen unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin.
Informationen, die der BaFin vorliegen, rechtfertigen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Zahlungsdienste in Deutschland erbringt.
Das Unternehmen wirbt im Internet Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für eine Tätigkeit im Home-Office an. Diese Tätigkeit besteht darin, im eigenen Namen Konten bei verschiedenen Kreditinstituten zu eröffnen, um die diesbezüglichen Identifizierungsverfahren zu testen. Angabegemäß würden diese Konten nach zwei Wochen automatisch geschlossen.
Tatsächlich werden diese Konten ohne das Wissen der Mitarbeiter, auf deren Namen die Konten eingerichtet sind, zum Geldtransfer genutzt. Es ist nicht auszuschließen, dass über diese Konten Geldwäsche betrieben wird. Die Kontoinhaber werden durch die Bereitstellung der Zahlungskonten in die unerlaubten Zahlungsdienste der A-B Group Online einbezogen
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