A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH: BaFin ordnet Einstellung des Kreditgeschäfts an
Die BaFin hat der A.C.M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH, Wiesloch, mit Bescheid vom 7. November 2018 aufgegeben, das ohne Erlaubnis betriebene Kreditgeschäft unverzüglich einzustellen und abzuwickeln.
Die A. C. M. Beteiligungs-Verwaltungs GmbH bietet Geldsuchenden den Abschluss von Darlehensverträgen an. Hierdurch betreibt sie das Kreditgeschäft ohne die erforderliche Erlaubnis der BaFin.
Das Unternehmen ist verpflichtet, das vorgenannte Angebot sofort einzustellen und die Darlehensvereinbarungen unverzüglich durch vertragsgemäße Kündigung der zugrundeliegenden Verträge abzuwickeln.
Der Bescheid ist von Gesetzes wegen sofort vollziehbar, aber noch nicht bestandskräftig.
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