Im Rahmen des Prozessverfahrens gegen die A-FIN Allgemeiner Finanzdienst GmbH (früher AFD Allgemeiner Finanzdienst) teilt der Anwalt mit, dass die A-FIN am 26.05.2017 beim Amtsgericht München den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt hat.
AFD Allgemeiner Finanzdienst startet SHB Fonds
Der AFD Allgemeiner Finanzdienst hat eine lange Geschichte. Nachdem zunächst fremde Fondsanlagen vertrieben wurden, haben die Gründer des AFD ab dem Jahr 2002 eine eigene Fondsserie aufgelegt und zwar die SHB Innovativen Fondskonzepte. Pauschal kann man sagen, dass das gesamte Konzept der SHB Fonds weitgehend als gescheitert angesehen werden muss.
A-FIN Allgemeiner Finanzdienst vertreibt IFK Sachwertfonds
Ab 2009 wurde das Modell der SHB Innovative Fondskonzepte unter anderem Namen, aber ansonsten konzeptionell weitgehend identisch, als IFK Sachwertfonds Deutschland fortgesetzt. Auch hier hat die A-FIN maßgeblich den Vertrieb der Kapitalanlagen an den IFK Sachwertfonds Deutschland übernommen.
A-Fin Allgemeiner Finanzdienst wird Falschberatung vorgeworfen
Viele Anleger werfen der A-FIN Allgemeiner Finanzdienst bzw. AFD Allgemeiner Finanzdienst vor, dass sie über die Risiken der Beteiligungen völlig falsch unterrichtet sind. Die generelle Aussage des AFD Allgemeiner Finanzdienst lautete, dass sich der Wert der Beteiligung an einem SHB Fonds im Laufe der Vertragsdauer mehr als verdopple. Diese Prognosen des AFD Allgemeiner Finanzdienst sind in keinem einzigen Fonds eingehalten worden. In dem SHB Erlenhofpark, der später zur Reputationsrettung in SHB Sonnenhöfe umgewandelt wurde, musste der gesamte Immobilienkomplex verkauft werden, um die finanzierende Bank zu bedienen.
A-FIN Allgemeiner Finanzdienst: Anleger erleiden einen Totalverlust.
Derzeit werden die Anleger des SHB Fonds Sonnenhöfe aufgefordert, trotz der Liquidation noch ausstehende Ratenzahlungen zu leisten. Mit dem Antrag auf Insolvenz wird das zuständige Amtsgericht München prüfen, ob das Insolvenzverfahren tatsächlich eröffnet wird. Sollte keine Masse vorhanden sein, besteht das Risiko, dass das Verfahren mangels Masse gar nicht erst eröffnet wird.
A-FIN Allgemeiner Finanzdienst auf Schadensersatz verklagt
Für unzählige Anleger, die Schadensersatzklagen gegen die A-FIN Allgemeiner Finanzdienst wegen des Vorwurfs der Falschberatung führen, bedeutet das, dass die Verfahren ausgesetzt werden.
Quelle: Rechtsanwalt Jochen Resch
Wieder ein unseriöser Finanzmarktteilnehmer weniger – zum Glück !
Mit dazu beigetragen haben dürften auch unsere erfolgreich vollstreckten Anlegerurteile auf Schadensersatz wegen Falschberatung.
Die sektenartigen Methoden der AFD bzw. A-FIN dürften sich jedoch am Kapitalmarkt „fortpflanzen“ . Man darf gespannt sein …..
Aufgrund der groben Verfehlungen ihrer Anlageberater, können diese nach wie vor direkt in Anspruch genommen werden können.