Diese Frage bekommen wir immer mal wieder gestellt in unserer Redaktion. Nun, seriöse Finanzberatung gibt es natürlich auch heute noch, aber bei solchen Vertrieben wie dem Unternehmen A.S.I. muss man dann eben auch einmal betrachten, wer da alles Geld verdienen will.
Da unseren Recherchen nach das Unternehmen A.S.I. keine Honorarberatung durchführt, verdient man sein Geld ja mit Provisionen, letztlich also ganz klar mit Geld, was sie bezahlen müssen, indirekt über den Abschluss eines Vertrages, denn da dürfte die Provision schon eingepreist sein.
Dessen sollte sich jeder Kunde, der von einem Mitarbeiter des Unternehmens A.S.I. dann beraten wird, auch bewusst sein. Grundsätzlich sollte man zu jedem Finanzprodukt auch ein Alternativangebot einholen.
Dies zu dem konkreten Angebot, was Ihnen der Berater gemacht hat. Gerade im Onlinebereich wird da dann möglicherweise mit weniger Kostenaufwand gearbeitet, so dass Verträge dann billiger sein könnten.
Dass man mit ihrem Geld ganz gut leben kann, das zeigt dann auch die Bilanz des Unternehmens:
A.S.I. Wirtschaftsberatung AGMünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
BILANZ ZUM 31. DEZEMBER 2018AKTIVA
Münster, den 29. April 2019 Franz-Josef Rosemeyer Jürgen Moll Amtsgericht Münster
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Anlageposition | Abschreibungsmethode | Nutzungsdauer Jahre |
Software | linear | 3 – 4 |
Geschäfts- und Firmenwert | linear | 15 |
Betriebs- und Geschäftsausstattung | linear | 4 – 10 |
Wirtschaftsgüter bis 1.000,00 Euro werden in einem Sammelposten eingestellt und über 5 Jahre linear abgeschrieben.
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert, ggf. vermindert um erforderliche Einzelwertberichtigungen, angesetzt.
3. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Die sonstigen Wertpapiere des Umlaufvermögens werden zu Anschaffungskosten bzw. zum niedrigeren Börsenwert oder beizulegenden Wert angesetzt. Das Wertaufholungsgebot nach § 253 Abs. 5 HGB wird beachtet.
4. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten
Laufende Guthaben bei Kreditinstituten und der Kassenbestand werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.
5. Rechnungsabgrenzungsposten
Rechnungsabgrenzungsposten werden mit den Nominalbeträgen angesetzt.
6. Rückstellungen und Verbindlichkeiten
Für ungewisse Verbindlichkeiten werden Rückstellungen in dem Umfang gebildet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Langfristige Rückstellungen werden entsprechend ihrer Laufzeit mit dem von der Bundesbank veröffentlichten Zinssatz unter Anwendung des § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Die Pensionsrückstellung ist nach versicherungsmathematischen Grundsätzen auf Basis der Projected Unit Credit Methode unter Berücksichtigung von Trendannahmen berechnet worden. Für die Abzinsung der Rückstellung wurde das Wahlrecht nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB in Anspruch genommen und erstmals der durchschnittliche Marktzins von 3,21% (Zehn-Jahres-Durchschnittszins) verwendet. Gegenüber der Anwendung eines siebenjährigen durchschnittlichen Zinssatzes von 2,32% ergibt sich eine um EUR 199.872,00 niedrigere Rückstellung. Gemäß § 256 Abs. 6 HGB ist dieser Differenzbetrag ausschüttungsgesperrt. Somit unterliegt dieser Betrag nicht der Gewinnverwendung der Hauptversammlung, sondern wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Als biometrische Rechnungsrundlage werden die Richttafeln 2005 G und 2018 G ohne Modifikationen von Prof. Dr. Klaus Heubeck verwendet. Für künftige Entwicklungen und Trends wurden eine Anwartschaftsdynamik von 2,20% und eine Rentendynamik von 1,60% berücksichtigt.
Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt
II. ANGABEN ZUR BILANZ UND ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
1. Anlagevermögen
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens zu historischen Anschaffungskosten sowie die Entwicklung der aufgelaufenen Abschreibungen sind dem beigefügten Anlagespiegel zu entnehmen.
2. Forderungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von EUR 142.626,54 (Vorjahr: EUR 165.667,45) haben eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.
3. Wertpapiere des Umlaufvermögens
Bei den Wertpapieren des Umlaufvermögens waren Abschreibungen auf den niedrigeren Kurswert per 31.12.2018 in Höhe von TEUR 211 erforderlich.
Der Bestand an Wertpapieren betrifft: | Zeitwerte TEUR |
Buchwerte TEUR |
Verzinsliche Wertpapiere | 744 | 742 |
Investmentanteile | 3.163 | 3.122 |
Aktien | 373 | 365 |
4.280 | 4.229 |
Der Zeitwert entspricht dem Börsenwert zum 31.12.2018.
4. Grundkapital
Das Grundkapital beträgt EUR 1.000.000,00. Es ist eingeteilt in 1.000.000 Stückaktien. Die Aktien lauten auf Namen.
5. Kapitalrücklage
EUR | |
Stand am Ende des Vorjahres | 1.499.204,82 |
Stand am Ende des Geschäftsjahres | 1.499.204,82 |
6. Bilanzgewinn
EUR | |
Jahresüberschuss | 479.431,63 |
Gewinnvortrag | 174.896,00 |
Entnahmen aus der Kapitalrücklage | 0,00 |
Entnahmen aus Gewinnrücklagen | |
a) aus der gesetzlichen Rücklage | 0,00 |
b) aus der Rücklage für eigene Aktien | 0,00 |
c) aus satzungsmäßigen Rücklagen | 0,00 |
d) aus anderen Gewinnrücklagen | 0,00 |
Einstellungen in Gewinnrücklagen | |
a) in die gesetzliche Rücklage | 0,00 |
b) in die Rücklage für eigene Aktien | 0,00 |
c) in satzungsmäßige Rücklagen | 0,00 |
d) in anderen Gewinnrücklagen | 0,00 |
Bilanzgewinn | 654.327,63 |
7. Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Provisionsstorni TEUR 500, Tantiemen an Mitarbeiter TEUR 240, ausstehende Provisionen aus Bestandspflege TEUR 1.800, Urlaubsansprüche TEUR 75, Prozessrisiken TEUR 59, für die Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen TEUR 40 sowie die Rückstellung für das Beteiligungsmodell TEUR 1.100.
8. Verbindlichkeiten
Von den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen haben Verbindlichkeiten von EUR 111.393,22 (Vorjahr: EUR 111.393,22) eine Laufzeit von einem bis fünf Jahren. Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit mehr als fünf Jahre bestehen nicht.
9. Umsatzerlöse
Erträge in Höhe von TEUR 27 wurden aus den sonstigen betrieblichen Erträgen in die Umsatzerlöse umgegliedert.
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Hierin enthalten sind die Zinsen aus den Wertpapieren des Umlaufvermögens. Es sind keine Zinserträge aus der Veränderung der Abzinsung der sonstigen Rückstellungen enthalten.
11. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Hierin enthalten sind TEUR 139 (Vorjahr: TEUR 102) für die Pensionsrückstellung, TEUR 30 (Vorjahr: TEUR 30) für die Verzinsung der Stornoreservekonten und TEUR 35 (Vorjahr: TEUR 63) aus der Veränderung der Abzinsung der sonstigen Rückstellungen.
12. Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:
2018 TEUR |
2017 TEUR |
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Miete Geschäftsräume | 1.407 | 1.415 |
Sonstiger Personalaufwand | 678 | 671 |
Werbung und Repräsentation | 543 | 517 |
EDV, Büro- und Geschäftsausstattung | 338 | 314 |
Rechts- und Beratungskosten | 214 | 187 |
Porto, Telefonkosten | 66 | 68 |
Reisekosten | 82 | 95 |
Kontoführungsgebühren und Versicherungen | 205 | 221 |
Büromaterial | 28 | 32 |
Kfz-Kosten | 53 | 51 |
Übrige | 496 | 430 |
4.110 | 4.001 |
In den Übrigen sind im Wesentlichen Aufwendungen für nicht abzugsfähige Vorsteuern enthalten.
III. SONSTIGE ANGABEN
1. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse gemäß § 251 und § 268 Abs.7 HGB bestanden nicht.
2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen ergeben sich aus dem Mietverhältnis der Zentrale für die Von-Steuben-Straße und weiteren 33 Mietverhältnissen an diversen Standorten für die Geschäftsstellen. Die Verpflichtungen belaufen sich derzeit inklusive Nebenkosten auf rd. TEUR 1.394 p.a.
3. Angaben zum Aufsichtsrat und Vorstand
Mitglieder des Aufsichtsrates:
Oliver Brüß, Vorsitzender, Mitglied des Vorstandes der Gothaer Versicherungsbank VVaG, der Gothaer Finanzholding AG, der Gothaer Krankenversicherung AG, der Gothaer Allgemeine Versicherung AG und der Gothaer Lebensversicherung AG
Michael Kurtenbach, stv. Vorsitzender, Vorsitzender des Vorstandes der Gothaer Lebensversicherung AG, Mitglied des Vorstandes der Gothaer Versicherungsbank VVaG und der Gothaer Finanzholding AG
Dr. Mathias Bühring-Uhle, Mitglied des Vorstandes der Gothaer Versicherungsbank VVaG, der Gothaer Finanzholding AG, der Gothaer Krankenversicherung AG, der Gothaer Allgemeine Versicherung AG und der Gothaer Lebensversicherung AG
Vorstand sind die Herren:
Franz-Josef Rosemeyer
Jürgen Moll
Die Bezüge der Vorstände im Geschäftsjahr beliefen sich auf TEUR 542.
4. Durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer
Es waren im Jahr 2018 durchschnittlich 58 fest angestellte Mitarbeiter beschäftigt, davon 36 in Vollzeit und 22 in Teilzeit.
5. Konzern- und Beteiligungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag werden 100 % des Kapitals von der Gothaer Finanzholding AG, Köln, gehalten.
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird in den Konzernabschluss der Gothaer Versicherungsbank VVaG einbezogen, die den Konzernabschluss für den größten Kreis der Konzernunternehmen aufstellt. Die A.S.I. ist daher abhängiges Unternehmen der Gothaer Versicherungsbank VVaG und verbundenes Unternehmen zu deren Konzerngesellschaften. Die Gothaer Versicherungsbank VVaG, Köln, ist Mutterunternehmen für die in den Konzernabschluss der Gothaer Gruppe einbezogenen in- und ausländischen Tochterunternehmen, die damit auch verbundene Unternehmen im Sinne des § 271 Abs. 2 HGB sind. Der Konzernabschluss der Gothaer Versicherungsbank VVaG wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.
6. Gewinnverwendung
Der Jahresüberschuss beträgt EUR 479.431,63. Durch den Gewinnvortrag in Höhe von EUR 174.896,00 ergibt sich ein Bilanzgewinn in Höhe von EUR 654.327,63. Aufgrund der Ausschüttungssperre aus der Bewertung der Pensionsrückstellung mit einem zehnjährigen durchschnittlichen Marktzins in Höhe von EUR 199.872,00 kann die Hauptversammlung nur über den verbleibenden Bilanzgewinn von EUR 454.455,63 beschließen.
Der Vorstand schlägt vor, den Bilanzgewinn wie folgt zu verwenden:
EUR | |
Ausschüttung an die Aktionäre | 454.455,63 |
Einstellung in die Gewinnrücklagen | |
a) in die gesetzliche Rücklage | 0,00 |
b) in andere Gewinnrücklagen | 0,00 |
Vortrag auf neue Rechnung | 199.872,00 |
Bilanzgewinn | 654.327,63 |
7. Abschließende Angaben
Vorgänge von besonderer Bedeutung sind nach dem Schluss des Geschäftsjahres nicht aufgetreten.
Münster, den 29. April 2019
Franz-Josef Rosemeyer
Jürgen Moll
LAGEBERICHT FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2018
A. Darstellung des Geschäftsverlaufs
Entwicklung der Branche und der Gesamtwirtschaft
Nach den Angaben des GDV (Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V.) haben die deutschen Versicherer mit gesamten Beitragseinnahmen von 202,2 Mrd. EUR erstmals die Marke von 200 Mrd. EUR überschritten. Dies entspricht einem Wachstum über alle drei Sparten hinweg in Höhe von 2,1% gegenüber dem Vorjahr.
In der Sparte Lebensversicherung konnten die Beitragseinnahmen um 1,4% gesteigert werden. Sowohl im Bereich des Neugeschäftes gegen laufenden Beitrag als auch im Geschäft gegen Einmalbeitrag gab es positive Entwicklungen (1,9% bzw. 3,7%). Ebenfalls positiv entwickelte sich die Anzahl der Verträge im Neugeschäft bei der Riester-Rente. Der Anteil von Produkten mit modifizierten Garantien ist gegenüber dem Vorjahr erneut gestiegen und lag insgesamt bei 58%. Damit wird deutlich, dass im Rahmen der Altersvorsorgeprodukte die erhöhten Renditechancen wahrgenommen werden, allerdings ohne vollständig auf Garantien zu verzichten.
Im Rahmen der Schaden-/Unfallversicherung kann für 2018 ein Beitragsanstieg von ca. 3,3% erwartet werden. Allerdings haben im gleichen Zeitraum auch die Leistungen um 6,8% zugenommen. Bei einem versicherungstechnischen Gewinn von 2,6 Mrd. EUR spricht der GDV von einem „gerade noch zufriedenstellenden Jahr für die Schaden- und Unfallversicherer“.
Im Rahmen der privaten Krankenversicherung haben sich die Beitragseinnahmen von 1,7% auf 39,7 Mrd. EUR erhöht. Allerdings war auch bei den ausgezahlten Versicherungsleistungen ein Anstieg von 5,5% auf 28,7 Mrd. EUR zu verzeichnen. Der Bestand an Vollversicherungen ist im Jahr 2018 weitgehend konstant geblieben (8,8 Mio.), während der Bestand an Zusatzversicherungen um fast 300.000 Verträge auf insgesamt 25,8 Mio. gesteigert werden konnte. *1)
Der BVI (Bundesverband Investment und Asset Management e. V.) spricht mit Bezug auf das Jahr 2018 von einem guten Fondsjahr, da sich die Fondsbranche trotz eines schwachen Börsenjahres insgesamt gut entwickelt hat. Gleichwohl ist zu konstatieren, dass sich das verwaltete Vermögen gegenüber dem Vorjahr sowohl insgesamt als auch bei den Publikumsfonds leicht verringert hat. Dieser Sachverhalt ist sicher dem schwachen Börsenjahr 2018 geschuldet, das auch dazu geführt hat, dass die weiteren Zuflüsse in Aktienfonds deutlich verhaltener waren. Dagegen haben sich sowohl Mischfonds als auch Immobilienfonds gut behauptet. Der gesamte Mittelzufluss in Investmentfonds betrug nach Angaben des BVI im Jahr 2018 netto 119 Mrd. EUR. *2)
*1) Quelle: GDV Verband, Medieninformation 29.01.2019
*2) Quelle: BVI Statistik, Pressemitteilung vom 13.02.2019
Nach Angaben des ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.) ist die deutsche Immobilienwirtschaft mit über 817.000 Unternehmen und rund 3 Millionen Erwerbstätigen nicht nur einer der größten Wirtschaftszweige Deutschlands, sondern mit einer Zunahme an Beschäftigungen und Wertschöpfung auch eines der dynamischsten Wachstumsfelder. Mit rund 500 Mrd. EUR und damit 18,2% trug die Immobilienwirtschaft 2015 (zum Vergleich 2011: 434 Mrd. EUR, 2006: 390 Mrd. EUR) zur gesamtwirtschaftlichen Wertschöpfung bei. *3)
*3) Quelle: ZIA Marktdaten
Geschäftsentwicklung
Die Umsatzentwicklung des Jahres 2018 ist erwartungsgemäß verlaufen. Bei einem geplanten Gesamtumsatz in Höhe von 23 Mio. EUR aus dem normalen Geschäftsbetrieb und einem erzielten Umsatz in Höhe von 23,113 Mio. EUR kann man fast von einer Punktlandung sprechen. Das Jahr 2018 war im Gegensatz zu den Jahren vorher nicht durch Sondereinflüsse geprägt. Es gab keine Geschäftsverzerrungen durch die Verabschiedung neuer Gesetze oder aber durch Garantiezinsabsenkungsmaßnahmen, die in den Vorjahren jeweils die Umsätze maßgeblich beeinflusst haben.
Im Rahmen der Lebensversicherung konnten wir gegenüber dem Vorjahr eine Steigerung im Neugeschäft von 15% realisieren. Diese Steigerung ist auf die bereits angesprochene Garantiezinsabsenkung zum 01.01.2017 zurückzuführen, die zu einem schwachen LV-Geschäft im Laufe des Jahres 2017 geführt hat.
Den durch den GDV festgestellten Trend hin zu stärker auch renditeorientierten Produkten, häufig in Verbindung mit Teilgarantien, können wir in unserem Geschäftsverlauf bestätigen. Der Anteil der kapitalbildenden Produkte am Gesamtumsatz der Sparte Lebensversicherung stellt ca. 72% dar, während ca. 28% ausschließlich auf die Absicherung biometrischer Risiken (SBU und Risikolebensversicherung) entfallen. Im Rahmen der kapitalbildenden Produkte ist der Anteil der fondsgebundenen Produkte (im Wesentlichen mit Teilgarantien) inzwischen bei über 70% angelangt. Der Anteil dieser Produktlösungen ist damit im Vergleich zur Branche noch einmal deutlich erhöht. Der Grund liegt mit hoher Wahrscheinlichkeit darin, dass ein großer Teil der Altersvorsorgeprodukte an Kunden vermittelt werden, die erst vor kurzem in den Beruf eingestiegen sind. Damit ergeben sich tendenziell längere Laufzeiten, für die die genannte Produktwelt in besonderem Maße geeignet ist.
Im Laufe des Jahres 2018 wurde durch das Bundesministerium der Finanzen der Evaluierungsbericht des Lebensversicherungsreformgesetzes vorgelegt, der mit großer Spannung erwartet wurde. Auf der Basis dieses Evaluierungsberichtes sollte entschieden werden, ob eine weitere Deckelung von Provisionen im Rahmen kapitalbildender Lebens- und Rentenversicherungstarife notwendig ist. Ohne auf die Inhalte des Evaluierungsberichtes näher einzugehen, kommt der Bericht zum Ergebnis, dass ein gesetzlicher Provisionsdeckel „etwaigen Fehlanreizen“ entgegenwirken könnte.
Ein entsprechender Referentenentwurf wurde seitens des Bundesministeriums für Finanzen Ende des ersten Quartals 2019 vorgelegt. Er übernimmt im Wesentlichen Vorschläge der BaFin zur Gestaltung eines Provisionsdeckels, wenn es um die Höhe der Zuwendungen von Abschlussvergütungen geht. Leider wird im Referentenentwurf nicht zwischen den unterschiedlichen Vertriebswegen differenziert. Seit längerer Zeit ist bereits bekannt, dass die Auswirkungen eines Provisionsdeckels gerade in der unabhängigen Beratung am stärksten wären. Darüber hinaus gibt es inzwischen erheblichen Widerstand sowohl aus der Branche als auch von Branchenverbänden. Es wurden bereits zwei Rechtsgutachten veröffentlicht, die sich zum einen auf die Vereinbarkeit mit Europarecht und zum anderen mit der verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit auseinandersetzen. Beide Gutachten kommen zum Ergebnis der Unvereinbarkeit eines Provisionsdeckels mit Europarecht und dem Verfassungsrecht. Darüber hinaus scheint auch die politische Diskussion noch nicht beendet zu sein, zumal der Koalitionspartner (CDU) außerhalb der Begrenzung von Provisionen im Rahmen von Restschuldversicherungen einen verschärften gesetzlichen Provisionsdeckel offensichtlich nicht befürwortet. Sollte es trotz dieser Widerstände zu gesetzlichen Limitierungen kommen, sind sie nicht vor 2020 zu erwarten, werden also auch das Jahr 2019 nicht beeinflussen.
Das Neugeschäft im Rahmen der Sparte Krankenversicherung bewegt sich mit einem leichten Plus von 0,6% gegenüber dem Vorjahr auf konstantem Niveau. Nach wie vor wird der überwiegende Teil des Krankenversicherungsgeschäftes durch neue Vollversicherungsverträge sichergestellt. Die wesentliche Zielgruppe sind dabei die Ärzte. Die zweitwichtigste Zielgruppe in diesem Bereich sind die verbeamteten Lehrer. Hier geht es im Schwerpunkt um die Ergänzungsversicherung im Rahmen der Beihilfeansprüche, die diese Berufsgruppe aufzuweisen hat.
Im Bereich der Schaden-/Unfallversicherung konnten wir im vergangenen Jahr ein Plus von 6,2% erzielen und liegen damit, genau wie in der Sparte Lebens-/Rentenversicherung, deutlich über dem Marktdurchschnitt.
Der Gesamtbereich „Finanzdienstleistungen“ ist von einem uneinheitlichen Verlauf gekennzeichnet. Den deutlichsten Zuwachs konnten wir im Bereich der vermittelten Immobilien verzeichnen (+ 25,7%). Die Gesamteinnahmen aus dem Bereich offene Investmentvermögen bewegen sich mit einem Plus von 3,3% auf stabilem Niveau. Die Umsätze im Bereich der geschlossenen Investmentvermögen sind um ca. 26% auf 164.000 EUR zurückgegangen. Der Geschäftsbereich dieser Risikokapitalbeteiligungen wird von uns angesichts der Entwicklungen der letzten Jahre allerdings auch sehr defensiv betrieben. Die Zurückhaltung in der Vermarktung solcher Produkte ist strategisch gewollt. Während wir darüber hinaus im Bereich der Finanzierungen ein leichtes Minus von 2,4% zu verzeichnen hatten, sind die Beratungshonorare erfreulicherweise erneut gestiegen (+4%).
Insgesamt ergibt sich damit bei den Erlösen aus gewöhnlichem Geschäft ein Zuwachs gegenüber dem Vorjahr von 5,5%. Dem gegenüber steht ein Kostenanstieg von 1,8%. Das operative Betriebsergebnis ist mithin um 8,8% auf 1,728 Mio. EUR deutlich angestiegen.
Personal- und Sozialbereich
Das Unternehmen beschäftigte im Jahresdurchschnitt 58 fest angestellte Mitarbeiter/-innen und 7 geringfügig Beschäftigte. Die Zahl der selbstständigen Berater/-innen belief sich im Jahresdurchschnitt auf 147. Im Laufe des Jahres 2018 haben 16 Berater/-innen aus den Geschäftsstellen das Unternehmen verlassen. Bei 5 dieser Personen wurde das Ausscheiden durch A.S.I. veranlasst, 2 sind altersbedingt ausgeschieden. Die Fluktuationsrate betrug damit bezogen auf den Beraterstand zum Januar 2018 11,2% und ist gegenüber dem Vorjahr (16,3%) gesunken. Die Anzahl der für A.S.I. tätigen Berater/-innen ist vom 01.01.2018 bis 31.12.2018 um 3 netto gestiegen.
Wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres
Wie in den Vorjahren auch haben wir uns im Jahr 2018 erneut dem Assekurata-Rating gestellt. Die Bestnote „Exzellent“ wurde wiederum bestätigt. Bei der Beraterentwicklung können wir nur leichte Erfolge vermelden. Die Anzahl der Beraterinnen und Berater, die das Unternehmen verlassen haben, ist zwar gegenüber dem Jahr 2017 deutlich gesunken, allerdings ist auch die Neugewinnung von Beratern im Jahr 2018 deutlich zurückgegangen. Seit Mitte des Jahres ist auch der Bewerbereingang massiv eingebrochen, so dass es uns in der zweiten Jahreshälfte sehr schwer gefallen ist, überhaupt noch geeignete Kandidaten zu identifizieren und für uns zu gewinnen.
Die Umsetzung unterschiedlicher regulatorischer Prozesse ist im Jahr 2018 ohne eine negative Beeinflussung auf den Geschäftsverlauf weiter vorangegangen. Allerdings ist es bis heute nicht zur Umsetzung der neuen FinVermV durch den Gesetzgeber gekommen. Im Rahmen dieser Finanzanlagenvermittlungsverordnung sind weitreichende zusätzliche Anforderungen zu erwarten, die wir insbesondere im Hinblick auf Geeignetheitsprüfung, Dokumentation etc. bereits in 2017 durch die Einführung einer neuen Beratungssoftware im Bereich der offenen Investmentvermögen abgebildet haben.
Am 25. Mai 2018 trat die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) in Kraft. Unter Einbeziehung einer auf IT- und Datenschutzrecht spezialisierten Anwaltskanzlei konnten wir im Laufe des Jahres die notwendigen Arbeiten zur Umsetzung der Erfordernisse im Wesentlichen abschließen.
Weiterhin sind wir im Verlauf des Geschäftsjahres mit der Insolvenz der Containervertriebsgruppe P&R konfrontiert worden. Wir haben zwar seit 2016 keine P&R-Container mehr vermittelt, allerdings gibt es aus der davor liegenden Zeit noch Verträge bei aktiven Kunden. Diese Kunden werden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit unterschiedlich hohe Kapitalverluste erleiden. Durch die Aufbereitung des Insolvenzverwalters ist offenbar geworden, dass P&R über Jahre Container verkauft hat, die physisch nicht existent waren. Wie mehreren Pressemitteilungen des Insolvenzverwalters zu entnehmen ist, fehlen von buchmäßig geführten 1,6 Mio. Containern ca. 1 Mio. Container.
In diesem Zusammenhang haben wir eine Sonderprüfung über die interne Revision durchführen lassen, um mögliche Mängel in der Aufbereitung der Vertriebsangebote bzw. im Vertrieb der Container festzustellen. Der Revisionsbericht kommt zu dem Ergebnis, dass keine Mängel, weder in der Aufbereitung noch im Vertriebsablauf, vorliegen.
B. Darstellung der Lage
Für das Jahr 2018 ergab sich ein Jahresüberschuss in Höhe von 0,479 Mio. EUR. Der Rückgang gegenüber dem Vorjahr ist nahezu ausschließlich auf die Bewertung der Kapitalanlagen zurück- zuführen. Die Gesellschaft konnte ihre Zahlungsverpflichtungen im Berichtsjahr uneingeschränkt erfüllen. Liquiditätsengpässe sind nicht aufgetreten und aktuell ebenfalls nicht erkennbar.
C. Risikomanagement
Bei den Risiken wurden vor allen Dingen vertriebs-, rechts- und operationale Risiken identifiziert. Nach wie vor sind Auswirkungen eines möglichen Courtagerückganges im Rahmen des LVRG II nicht auszuschließen. Eine Entscheidung hierzu wird im Laufe des Jahres 2019 erwartet. Die Sicherstellung ausreichender Beratungskapazitäten verdient eine besondere Aufmerksamkeit. Neben bereits in 2018 eingeführten flankierenden Maßnahmen sind wir 2019 in die erste Umsetzung des sog. „Active-Sourcing“ eingestiegen. Weitere Vertriebsrisiken liegen im Bereich von Stornorisiken. Rechtsrisiken sind insbesondere aus einem Haftungsrisiko für falsche Beratung in Erwägung zu ziehen. Eine erhöhte Gefahr von Rechtsstreitigkeiten besteht objektiv selbstverständlich aus der Insolvenz der P&R- Gesellschaften. Wir begegnen dieser durch eine aktive und zeitnahe Betreuung der betroffenen Anleger. Um den Vertriebsrisiken zu begegnen, halten wir uns weiter an die bereits im Geschäftsbericht 2017 beschriebenen Maßnahmen. Diese Maßnahmen werden weiterhin ergänzt um neue Methoden im Bereich der Beratergewinnung.
Aktuell lassen sich keine für das Unternehmen existenzbedrohenden Risiken feststellen.
D. Bericht nach § 312 Aktiengesetz über die Beziehung zu verbundenen Unternehmen
Unsere Gesellschaft hat nach den Umständen, die ihr jeweils in dem Zeitpunkt bekannt waren, in dem die Rechtsgeschäfte mit der Gothaer Versicherungsbank VVaG oder einem mit ihr verbundenen Unternehmen vorgenommen wurden, eine angemessene Gegenleistung erhalten.
E. Ausblick
Zum Ende des ersten Quartals 2019 ergibt sich ein Umsatzanstieg gegenüber dem Vorjahresquartal um 5,9%.
Erneut gibt es einen Zuwachs in der Sparte Lebens-/Rentenversicherung um 5,7%.
Der Bereich Krankenversicherung ist sogar um 22,8% gestiegen. Es ist allerdings nicht zu erwarten, dass diese Steigerungsrate über das Gesamtjahr gehalten werden kann.
Im Rahmen der Schaden-/Unfallversicherung liegen wir bei einem Anstieg der Courtageeinnahmen in Höhe von 4,8%.
Für den Gesamtbereich der Finanzdienstleistungen außerhalb der Versicherungen ergeben sich Ausreißer sowohl nach oben als auch nach unten. Beispielsweise liegt im Immobilienbereich der Anstieg zum ersten Quartal bei 86,5%, eine Steigerungsrate, die ebenfalls nicht bis zum Jahresende durchzuhalten sein wird. Dagegen ist der Rückgang im Bereich der offenen Investmentvermögen von knapp 30% ebenfalls nicht auf das Jahr hochzurechnen. Für die Teilbereiche Finanzierungen sind wir optimistisch, etwa den Vorjahreswert erreichen zu können. Im Bereich der Beratungshonorare zeichnet sich erneut ein leichter Anstieg ab.
Da wir aktuell bei den Kosten der Zentrale unterhalb des Vorjahres liegen (- 3,3%) ergibt sich ein Anstieg des Betriebsergebnisses vor Steuern gegenüber dem ersten Quartal 2018 in Höhe von 19,2%. Wir erwarten im Jahr 2019 einen insgesamt weiterhin positiven Geschäftsverlauf. Auswirkungen eines immer noch nicht ausgeschlossenen Provisionsdeckels sollten frühestens 2020 zu spüren sein. Weitere Sondereffekte, die vertrieblichen Einfluss haben, sind aktuell nicht zu erwarten. Dies gilt auch, wenn im Jahr 2019 die Verabschiedung der FinVermV erfolgen sollte. Die Umsetzung der neuen FinVermV wird mit hoher Wahrscheinlichkeit erst 2020 erfolgen. Möglicherweise werden wir uns aber im Jahr 2019 mit zusätzlichen Anforderungen, die sich aus der FinVermV ergeben können, beschäftigen müssen. Ein wesentlicher Aspekt könnte die Einrichtung einer technischen Lösung für das sogenannte Taping sein, das nach wie vor auch für § 34f-Vermittler bei der telefonischen bzw. elektronischen Anlageberatung/-vermittlung von Investmentvermögen stark diskutiert wird.
Impulse erwarten wir sowohl in motivationstechnischer als auch bindungstechnischer Hinsicht aus den Feierlichkeiten anlässlich des 50-jährigen Bestehens unseres Unternehmens.
Münster, 29. April 2019
Franz-Josef Rosemeyer
Jürgen Moll
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Münster
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Münster – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der A.S.I. Wirtschaftsberatung AG, Münster, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
― |
entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
― |
vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
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identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
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gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. |
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beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
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ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. |
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beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. |
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beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens. |
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führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Köln, den 29. Mai 2019
KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Hansen, Wirtschaftsprüfer
Stümper, Wirtschaftsprüferin
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