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Aachen Resonance Entwicklungsgesellschaft für magnetresonanz-kompatible Medizinprodukte mbH

geralt (CC0), Pixabay
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Amtsgericht Aachen, Aktenzeichen: 92 IN 32/22

In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen

der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB8455 eingetragenen Aachen Resonance Entwicklungsgesellschaft für magnetresonanz-kompatible Medizinprodukte mbH, Pauwelsstr. 17, 52074 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herr Hartmut Otto Karras, ist am 20.04.2022, um 11:56 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):

Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Mag. jur. Helmut Hofbauer, Rotter Bruch 6, 52068 Aachen bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).

92 IN 32/22
Amtsgericht Aachen, 20.04.2022

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