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Aachener Haus & Grund Immobilien- und Verwaltungs-GmbH- Insolvenzeröffnung

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AMTSGERICHT AACHEN

BESCHLUSS

Über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Aachen unter HRB 15914 eingetragenen Aachener Haus & Grund Immobilien- und Verwaltungs-GmbH, Karmeliterstraße 9, 52064 Aachen, gesetzlich vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Tobias Hundeshagen, Erckensstr. 2, 52066 Aachen

Geschäftszweig: treuhänderische Verwaltung von Häusern und Grundstücken u.a.

wird wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung heute, am 01.12.2016, um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Die Eröffnung erfolgt aufgrund des am 26.08.2016 bei Gericht eingegangenen Antrags der Schuldnerin.

Zum Insolvenzverwalter wird ernannt Rechtsanwalt Dr. Dirk Wegener, Adalbertsteinweg 34, 52070 Aachen.

Forderungen der Insolvenzgläubiger sind bis zum 24.02.2017 unter Beachtung des § 174 InsO beim Insolvenzverwalter anzumelden.

 

Die Gläubiger werden aufgefordert, dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer diese Mitteilungen schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

 

Wer Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin hat, wird aufgefordert, nicht mehr an diese zu leisten, sondern nur noch an den Insolvenzverwalter.

 

ist am

Dienstag, 10.01.2017, 10:00 Uhr,

im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.

Der Termin dient zugleich zur Beschlussfassung der Gläubiger über

 

die Person des Insolvenzverwalters,
die Einsetzung, Besetzung und Beibehaltung des Gläubigerausschusses (§ 68 InsO),
die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung (§ 66 Abs. 3 InsO),
die Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
die Entscheidung über den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO),
besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO):
    Zustimmung zur Übertragung des von der Schuldnerin geführten Betriebes im Ganzen unter Veräußerung des gesamten Anlage- und Umlaufvermögens,
      die Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert (Klage gegen den ehemaligen Geschäftsführer Ralf Lemmens und den ehemaligen Mitarbeiter Markus Lemmens),
      die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte (§ 162 Abs. 1 Nr. 1 InsO).

      Nimmt an der Gläubigerversammlung kein stimmberechtigter Gläubiger teil (Beschlussunfähigkeit), so gilt die Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des Insolvenzverwalter als erteilt (§ 160 Abs. 1 Satz 3 InsO).

      Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen ist am

      Dienstag, 28.03.2017, 10:00 Uhr,  

      im Gebäude des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, 1. Etage, Sitzungssaal D 1.409.

       

      Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen werden spätestens ab dem 09.02.2017 zur Einsicht der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen, Zimmer Nr. D 1.401 niedergelegt.

       

      Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die nach § 30 Abs. 2 InsO zu bewirkenden Zustellungen an die Schuldner der Schuldnerin (Drittschuldner) sowie an die Gläubiger durchzuführen (§ 8 Abs. 3 InsO).

       

      Rechtsmittelbelehrung:

      Gegen diesen Beschluss steht dem Schuldner das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. § 34 Abs. 2 InsO zu. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Aachen, Adalbertsteinweg 92, 52070 Aachen schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

      Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Aachen eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

      Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Zum Nachweis der Zustellung genügt auch die öffentliche Bekanntmachung. Diese gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgten Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Maßgeblich für den Beginn der Beschwerdefrist ist der frühere Zeitpunkt.

      Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.

      Aachen, 01.12.2016

      Amtsgericht Langer Richterin am Amtsgericht 91 IN 261/16 Amtsgericht Aachen, 01.12.2016

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