Nach einer 2-maligen Nachfrage hat uns eine Antwort vom Unternehmen AachenMünchner versicherung erreicht.Hier sieht man den Vorgang natürlich in einem völlig anderen Licht. Der Tenor ist „man habe sich völlig korrekt Verhalten“. Nun, da gehen die Meinungen nun wirklich deutlich auseinander. Was wir nicht verstehen ist, das der Presseverantwortlich in seiner E-Mail darauf hinweist
Zitat
vielen Dank für Ihre Anfrage und den zugesendeten Text. Wir halten den Text und Ihre darin gezogenen Schlussfolgerungen für unwahr. Zudem bitten wir Sie – das ist im übrigen übliche journalistische Praxis – uns konkrete Fragen zu stellen, damit wir auf konkrete Fragen antworten können. Das gebietet auch die journalistische Fairness.
Die AachenMünchener hat im Jahr 2005 – also weit vor der Finanzkrise – das Geschäftsfeld der Sonderfinanzierung von gewerblichen Immobilien aufgegeben. In Zuge dessen haben wir Gesellschaften an Lehman Brothers und Goldman Sachs verkauft, in der notleidende und nichtnotleidende Kredite gebündelt waren. Damit haben wir unsere Risiken – auch zum Wohle unserer Lebensversicherungskunden – reduziert.
Dazu finden Sie im Anhang eine Pressemitteilung. Derartige Portfoliotransaktionen sind in der Finanzbranche absolut üblich.
Durch die Transaktion der Kredite hat die AachenMünchener keinen Kunden geschädigt. Die Kredite wurden mit allen Rechten und Pflichten an die Käufer weitergegeben, so dass sich für die Kunden keine Änderungen ergeben haben, also auch nicht hinsichtlich der Laufzeit, den Zinszahlungen oder der Zinsbindungsfristen.
Erlauben Sie mir, zu Ihrem Text einige Dinge klarzustellen:
Wir waren und sind kein enger Kooperationspartner von Lehman Brothers. Das Volumen an Lehman betrug nicht 1 Mrd. €, sondern war deutlich geringer.Zudem hat der Bundesgerichtshof bisher – anders als bei Ihnen dargestellt – auch nicht entschieden, dass eine Veräußerung von Kreditverträgen, welche nicht notleidend sind, unzulässig sein soll. In dem von Ihnen zitierten Fall (OLG Köln) ging es um ein Darlehens-Volumen in 2stelligen Mio.
€-Bereich für ein Objekt in Köln. Die erste Instanz (Landgericht Aachen) hat die Klage vollumfänglich abgewiesen.
(See attached file: http___www.amv.de_internet_amven_amven_inter.pdf)
Für Ihre Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.
Zitat Ende
Mit Verlaub Herr Pressesprecher, irgendwie passt doch da was in Ihrer E-Mail Antwort nicht. Sie sagen „das Paket war deutlich unter 1 Milliarde Euro“-siehe eigenen Text. In Ihrer Pressemitteilung sagt doch da etwas Anderes.
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