Damit müssen Verkehrssünder rechnen
- Wer sein Fahrzeug im Allgemeinen Halte- oder Parkverbot abstellt, muss mit bis zu 55 Euro statt wie bisher bis zu 15 Euro rechnen.
- Tempoüberschreitungen führen zu doppelt so hohen Bußgeldern: Wer innerorts 16 oder 20 Stundenkilometer (km/h) zu schnell fährt und geblitzt wird, der zahlt statt 35 künftig 70 Euro.
- Wer unberechtigt auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz parkt, muss mit einem Bußgeld von 55 statt wie bisher 35 Euro rechnen.
- Wer eine amtlich gekennzeichnete Feuerwehrzufahrt zuparkt oder ein Rettungsfahrzeug behindert, muss mit 100 Euro Bußgeld rechnen.
- Unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für E-Autos oder Carsharing-Fahrzeuge hat ein Verwarnungsgeld von 55 Euro zur Folge.
- Wer keine Rettungsgasse bildet oder sie zum schnelleren Vorankommen mit dem Auto nutzt, muss mit einem Bußgeld zwischen 200 und 320 Euro sowie einem Monat Fahrverbot rechnen.
- Lkw-Fahrer, die beim Rechtsabbiegen innerorts nicht mit Schrittgeschwindigkeit fahren, werden mit 70 Euro zur Kasse gebeten.
- Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
- Die Geldbuße für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das belästigende unnütze Hin- und Herfahren wird von bis zu 20 Euro auf bis zu 100 Euro angehoben.
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