In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der ab-in-den-urlaub.de Betriebsgesellschaft mbH, Barfußgässchen 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 31495 vertreten durch den Geschäftsführer Ludger Zdarta
Geschäftszweig: Reisedienstleistungen
– wurde am 01.12.2016 um 08:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefax: 0341 65220111 Email geschäftlich: leipzig@floether-wissing.de Telefon geschäftlich: 0341 652200
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 28.02.2017 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters gemäß § 57 InsO
die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO, Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
eine eventuelle Betriebsveräußerung gemäß § 162 InsO
die Beauftragung eines Insolvenzplanes gemäß § 218 InsO
ggf. Anordnung oder Aufhebung der Eigenverwaltung gemäß §§ 271, 272 InsO
zur Anhörung über die Leistung eines Massekostenzuschusses im Falle der Massearmut und den Verzicht auf einen Rechnungslegungstermin gemäß §§ 66 und 207 InsO
wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Dienstag, 21.02.2017, 11:00 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Leipzig anberaumt auf Montag, 24.04.2017, 14:00 Uhr, Sitzungssaal 100, 1. OG, Hauptgebäude Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig.
Die Tabelle mit den Anmeldeunterlagen liegt vom 20.03.2017 bis 20.04.2017 in den Kanzleiräumen des Insolvenzverwalters Flöther & Wissing, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen
beim
Amtsgericht Leipzig
Bernhard-Göring-Straße 64
04275 Leipzig
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung. Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen. Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei einem der oben genannten Gerichte eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch in elektronischer Form mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signaturgesetzes eingereicht werden.
401 IN 1715/16 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 01.12.2016
Kommentar hinterlassen