Die Finanzaufsicht BaFin hat zwei Geldbußen in Höhe von insgesamt 5.000 Euro gegen die ABACUS Financial Services AG festgesetzt. Der Grund dafür: Das Institut hatte seinen festgestellten Jahresabschluss 2021 sowohl bei der BaFin als auch bei der Deutschen Bundesbank nicht rechtzeitig eingereicht.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Zum Hintergrund: Finanzdienstleistungsinstitute wie die ABACUS Financial Services AG sind nach § 26 Absatz 1 des Kreditwesengesetzes dazu verpflichtet, ihren Jahresabschluss innerhalb der ersten drei Monaten des folgenden Geschäftsjahres aufzustellen. Den aufgestellten sowie den später festgestellten Jahresabschluss müssen sie jeweils unverzüglich bei der Deutschen Bundesbank und der BaFin einreichen. Der festgestellte Jahresabschluss ist für die Aufsichtsbehörden eine wesentliche Informationsquelle, um Einblicke in die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage eines beaufsichtigten Instituts zu erlangen.
Meldet ein Unternehmen diese Informationen nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig, kann die BaFin ein Bußgeld festsetzen.
Bekanntmachung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat gegen die ABACUS Financial Services AG mit Bescheid vom 19. Juni 2023 auf Grundlage des § 56 Absatz 2 Nummer 11 Buchstabe b) des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz – KWG) in der Fassung des Artikels 14 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (Bundesgesetzblatt I, Seite 1568) zwei Bußgelder in Höhe von insgesamt 5.000 Euro festgesetzt.
Der Bescheid ist seit dem 11. Juli 2023 rechtskräftig.
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