Wer solch eine Bilanz abliefert, der darf sich über diese Überschrift nicht verwundert zeigen.
ABACUS Financial Services AGStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019Inhaltsverzeichnis Bestätigungsvermerk Rechnungslegung Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Allgemeine Auftragsbedingungen Hinweis: Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt“ beschriebenen Bedingungen erteilt. Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt. Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die ABACUS Financial Services AG Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der ABACUS Financial Services AG, Stuttgart – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ABACUS Financial Services AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Der Aufsichtsrat ist für den Bericht des Aufsichtsrats nach § 171 Abs. 2 AktG verantwortlich. Im Übrigen sind die gesetzlichen Vertreter für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Bericht des Aufsichtsrats. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit §317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 6. Juli 2020 Ernst & Young GmbH Frey, Wirtschaftsprüfer Massa, Wirtschaftsprüfer Jahresbilanz der ABACUS AG zum 31. Dezember 2019Aktiva
Passiva
Gewinn- und Verlustrechnung für 2019
Anhang für 20191. Allgemeine Hinweise Die ABACUS Financial Services AG (ABACUS AG), Stuttgart, ist ein Finanzdienstleistungsinstitut im Sinne der Vorschriften des § 1 Abs. 1a Nr. 9 und Nr. 10 des Kreditwesengesetzes (KWG). Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt. Die Gesellschaft gilt nach § 340a Abs. 1 HGB als große Kapitalgesellschaft. Die Bilanzierung erfolgte nach den Vorschriften der §§ 340 ff. HGB unter Berücksichtigung der RechKredV. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Formblatt 3 der RechKredV aufgestellt. 2. Registerinformationen Die Gesellschaft ist unter der Firma ABACUS Financial Services AG mit Sitz in Stuttgart im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 752016 eingetragen. 3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend. Bei der Bewertung der ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB sowie die für Finanzdienstleistungsinstitute geltenden Vorschriften des § 340e HGB beachtet. Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt. Das Leasingvermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Leasingvermögens erfolgen zeitanteilig. Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert. Das Sachanlagevermögen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig. Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Stichtagswerten angesetzt. Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst. Bilanzposten, die in fremder Währung bestehen, werden während des Geschäftsjahres, auf Basis einer automatisierten Bewertungsroutine monatlich zum Ultimokurs bewertet. Die hieraus resultierenden monatlichen Währungsdifferenzen, werden als Kursgewinne und -verluste in der Position sonstige betriebliche Erträge oder sonstige betriebliche Aufwendungen dargestellt. 4. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen an Kreditinstitute aus Kontokorrentguthaben betragen TEUR 1.044 (Vj. TEUR 1.225) und haben eine Restlaufzeit bis 3 Monate. Von den Forderungen an Kunden haben TEUR 47 (Vj. TEUR 157) eine Restlaufzeit bis 3 Monate, TEUR 102 (Vj. TEUR 594) eine Restlaufzeit von 3 Monaten bis 1 Jahr sowie TEUR 0 (Vj. TEUR 19) eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren. Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 1.076 (Vj. TEUR 501) haben eine Restlaufzeit bis 3 Monaten. Sie beinhalten im Wesentlichen Forderungen aus einem an die KIZ GmbH, Stuttgart, gewährten Darlehen von TEUR 1.063 (Vj. TEUR 438). Anlagevermögen Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt. Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten Hierin enthalten sind Versicherungsprämien für Kreditversicherungen von TEUR 35 (Vj. TEUR 34). Durch diese Kreditversicherungen werden die Forderungen in der Bilanz der ABACUS AG gesichert. Die Kreditversicherungsprämien werden über die Forderungslaufzeit abgegrenzt. Ebenso enthalten sind Zinsaufwendungen für forfaitierte Leasingraten von TEUR 30 (Vj. TEUR 57). Die Zinsaufwendungen werden über die Vertragslaufzeit abgegrenzt. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 37 (Vj. TEUR 46) haben eine Restlaufzeit bis 3 Monaten. Es handelt sich um zum Bilanzstichtag vereinnahmte, aber noch nicht abgeführte Raten im Rahmen einer Forfaitierung. Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 12 (Vj. TEUR 12) handelt es sich um eine vor Fälligkeit bezahlte Leasingrate. Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen vor allem Leistungen in Höhe von TEUR 67 (Vj. TEUR 121), welche das Geschäftsjahr betreffen, aber nach dem Bilanzstichtag berechnet wurden. Ferner sind Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten in Höhe von TEUR 10 (Vj. TEUR 69 Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer TEUR 1 (Vj. TEUR 1), sowie Verbindlichkeiten aus Kreditkartenabrechnungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 0) enthalten. Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen wurden für die Prüfung des Jahresabschlusses TEUR 24 (Vj. 26), Aufsichtsratsvergütungen TEUR 3 (Vj. TEUR 0), Erstattung von Zinsen bei vorzeitigen Ablösungen TEUR 29 (Vj. TEUR 26), sowie die Garantiedividende TEUR 45 (Vj. 30) gebildet. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten Der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst die Abgrenzungen der forfaitierten Leasingraten TEUR 633 (Vj. TEUR 950), sowie der Mietkaufzinsen von TEUR 0 (Vj. TEUR 28. Nachrangige Verbindlichkeiten Seitens der ABACUS-Kunden wurden Darlehen mit Rangrücktritt in der Gesamthöhe von TEUR 1.793 (Vj. TEUR 2.186) zur Verfügung gestellt. Eigenkapital Das Eigenkapital zum Stichtag beträgt TEUR 741 (Vj. TEUR 845). Fremdwährungspositionen Die Aktiva umfassen Fremdwährungspositionen von TEUR 36 (Vj. TEUR 35) in USD. Fremdwährungspositionen in anderen Währungen liegen nicht vor. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB. Für Forderungen, denen entsprechende Finanzierungen gegenüberstehen, erfolgte die Währungsumrechnung nach § 340h HGB. Den Fremdwährungspositionen der Aktiva stehen in der Passiva TEUR 23 (Vj. TEUR 23) in USD gegenüber. Fremdwährungsverbindlichkeiten in anderen Währungen bestehen nicht. 5. Außerbilanzielle Geschäfte Forfaitierung Der Zweck der Forfaitierung von Forderungen, die aus der Finanzierung stammen, ist die regresslose Refinanzierung. Die Forderungen werden in der Regel über eine Ausfuhrkreditversicherung abgesichert, wodurch die Forderungen für die Forfaitierung geeignet werden. Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse. Derivative Finanzinstrumente Zur Währungs- oder Zinssteuerung wurden im Abschlussjahr keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Devisentermingeschäfte oder sonstige derivative Finanzinstrumente. 6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Leasingerträge Die Erträge entfallen auf Raten aus Leasingfinanzierungen in Höhe von TEUR 533 (Vj. TEUR 525), sowie Erlöse aus Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 5.324). Leasingaufwendungen Der Posten enthält Aufwendungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 26 (Vj. TEUR 26), sowie aus Mietkaufverträgen TEUR 0 (Vj. TEUR 5.324). Zinserträge Dies sind Erträge aus Finanzierungen von TEUR 58 (Vj. TEUR 253), sowie Erträge aus Forderungsankäufen von TEUR 1.330 (Vj. TEUR 1.508). Zinsaufwendungen Dies sind überwiegend Aufwendungen aus Forderungsverkäufen (Diskont) von TEUR 479 (Vj. TEUR 359), Zinsaufwand für nachrangige Darlehen TEUR 49 (Vj. TEUR 46), sowie Dividende in Höhe von TEUR 15 (Vj. TEUR 15). Provisionsaufwendungen Hierbei handelt es sich in erster Linie um Gebühren von Auskunfteien von TEUR 1 (Vj. TEUR 1), sowie um Bankspesen TEUR 6 (Vj TEUR 28). Sonstige betriebliche Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen hauptsächlich Erträge aus Kursgewinnen von TEUR 3 (Vj. TEUR 10). Allgemeine Verwaltungsaufwendungen Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen beinhalten Personalaufwendungen von TEUR 121 (Vj. TEUR 120), Rechts- und Beratungskosten von TEUR 6 (Vj. TEUR 21, Raumkosten von TEUR 75 (Vj. TEUR 65), Abschluss- und Buchführungskosten von TEUR 24 (Vj. TEUR 25) und übrige Verwaltungsaufwendungen von TEUR 32 (Vj. TEUR 26). Abschreibungen Der Hauptteil entfällt auf Abschreibungen auf das Leasingvermögen von TEUR 609 (Vj. TEUR 609) und auf das Sachanlagevermögen sowie immaterielle Anlagevermögen von TEUR 28 (Vj. TEUR 28). Sonstige betriebliche Aufwendungen Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Fremdleistungen von TEUR 300 (Vj. TEUR 300), IT-Service von TEUR 6 (Vj. TEUR 7), und übrige Aufwendungen TEUR 11 (Vj. TEUR 11). Steuer vom Einkommen und vom Ertrag Diese Position enthält geleistete Zahlungen für KapESt und SolZ. 7. Sonstige Angaben Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 3 Mitarbeiter (Vj. 3 Mitarbeiter) beschäftigt. Es handelt sich ausschließlich um Angestellte. Davon wurden zwei Mitarbeiter als Teilzeitkraft beschäftigt. Das Gezeichnete Kapital (1.050.000 Aktien, Nominalbetrag 1,00 EUR) der Gesellschaft i.H.v. EUR 1,050.000,00 verteilt sich auf die folgenden Gesellschafter:
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und kann im zentralen Unternehmensregister eingesehen werden. Vorstand Dem Vorstand gehörten an: Herr Robert Händler, Stuttgart Auf die Angabe der Vergütung des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet. Die Gesellschaft wird durch Herrn Dipl.-Betriebswirt Robert Händler, Stuttgart vertreten. Aufsichtsrat Dem Aufsichtsrat gehörten an: Vorsitzende Frau Dr. Susanne Jochheim, Stuttgart, Rechtsanwältin Stellvertretender Vorsitzender Herr Dr. Manfred Pumbo, Reutlingen, Leiter Controlling/Risikomanagement Herr Kayhan Zirhlioglu, Toronto, Unternehmer Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates beträgt EUR 7.000,00. 8. Honorar des Abschlussprüfers Das als Aufwand erfasste Honorar für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2019 beträgt EUR 24.000,00. 9. Nachtragsbericht Vorgänge von besonderer Bedeutung, die sich auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der ABAUCS auswirken haben sich seit dem Ende des Geschäftsjahres nicht ergeben. Aufgrund der Geschäftstätigkeit von ABACUS, sehen wir derzeit keine wesentlichen Auswirkungen durch die Corona-Krise auf die Gesellschaft. Für weitere Ausführungen verweisen wir auf den Lagebericht.
Stuttgart, 29. Mai 2020 Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2019 bis 31. Dezember 2019A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen Wirtschaftliche Rahmenbedingungen Das Jahr 2019 war geprägt durch eine anhaltend schwache wirtschaftliche Entwicklung. Die deutsche Wirtschaft entging nur knapp einer Rezession. Nach den Berechnungen des statistischen Bundesamtes wuchs das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt 2019 um 0,6% im Vergleich zum Vorjahr und damit geringer als noch 2018 (+1,5%). Als Stütze diente der private und staatliche Konsum, welcher preisbereinigt um 1,6% bzw. 2,5% zulegen konnte. Wie schon im Jahr 2018, stiegen auch im Jahr 2019 die preisbereinigten Importe mit +1,9% stärker als die preisbereinigten Exporte, deren Wert nur um 0,9% stieg. Der Anstieg der Verbraucherpreise lag mit 1,4% unter der Steigerung für das Jahr 2018 (+1,8%). Die Entwicklung an den Finanzmärkten stand 2019 im Zeichen der geldpolitischen Kehrtwende der US-amerikanischen Notenbank Federal Reserve (Fed) und der erneuten monetären Lockerung durch die Europäischen Zentralbank (EZB). Vor dem Hintergrund dieser geldpolitischen Maßnahmen sanken im Euroraum und in den USA die Geldmarktzinsen und die Renditen der Staatsanleihen im Vergleich zum Vorjahr. So lag zum Beispiel der 3-Monats-Euribor im Jahresdurchschnitt 2019 bei -0,36% im Vergleich zu -0,32% im Jahr 2018 und die Rendite der 10-jährigen Bundesanleihe lag zum 31. Dezember 2019 bei -0,19% im Vergleich zu +0,25% ein Jahr zuvor. Allgemeine Entwicklung Die ABACUS Financial Services AG (ABACUS) mit Sitz in Stuttgart ist eine Tochtergesellschaft der Kind im Zentrum GmbH, Stuttgart, die 100% der Stammaktien sowie 95,24% des Grundkapitals hält. Weitere 4,76% des Grundkapitals hält die RUD Ketten Rieger & Dietz GmbH & Co. KG, Aalen. Das Geschäftsmodell von ABACUS besteht in der Bereitstellung innovativer Finanzierungslösungen für gehobene mittelständische Kooperationspartner mit hohem Exportanteil zur Förderung des Wachstums. Die Stärke von ABACUS liegt in der Strukturierung komplexer und i.d.R. maßgeschneiderter grenzüberschreitender Finanzierungslösungen mit klaren Alleinstellungsmerkmalen am Markt. Wider Erwarten konnte das Ergebnis im Vergleich zum Vorjahr nicht gesteigert werden, weil uns völlig unerwartet ein neuer Kooperationspartner abhandenkam, der aufgrund besonderer Entwicklungen an einen solventen Wettbewerber verkauft wurde. Statt eines geplanten Jahresüberschusses weist ABACUS für 2019 einen Jahresfehlbetrag aus. Gemäß § 340 Abs. 4 i. V. m. § 340a Abs. 1 HGB haben Finanzdienstleistungsinstitute auf ihren Jahresabschluss die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des § 289 HGB aufzustellen. Personal- und Sozialbereich Im Geschäftsjahr wurden drei Mitarbeiter beschäftigt. B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die positive Ertragsentwicklung des Vorjahres konnte im Jahr 2019 nicht stabilisiert werden. Es wurde ein Jahresfehlbetrag von TEUR 104 erzielt. Im Vorjahr wurde noch ein Jahresüberschuss von TEUR 400 erwirtschaftet. Grund hierfür waren die für 2019 geplanten Geschäfte, welche aufgrund des Verkaufs eines neuen Kooperationspartners nicht vollständig realisiert werden konnten. Das Neugeschäftsvolumen sank daher im Vergleich zum Vorjahr. Das Leasingergebnis betrug TEUR 507 und hat sich im Vergleich zum Vorjahr um TEUR 8 erhöht (+1,6%). Das Zinsergebnis aus Kredit- und Geldmarktgeschäften reduzierte sich gegenüber dem Vorjahr um TEUR 496 (-40,0%) auf TEUR 845 da im Jahr 2019 keine neuen Mietkaufverträge abgeschlossen wurden. 2020/2021 erwartet die Gesellschaft eine leichte Steigerung des Neugeschäfts sowie ein positives Jahresergebnis. Das Sachanlagevermögen und die immateriellen Anlagewerte bestehen aus der Betriebs- und Geschäftsausstattung in Höhe von TEUR 77 (Vj. TEUR 95) sowie aus der aktivierten Software in Höhe von TEUR 1 (Vj. TEUR 7). Die Software wird laufend gepflegt, bei Bedarf ausgebaut und durch regelmäßige Updates auf dem neuesten Stand gehalten. Weitere nennenswerte Investitionen in das Sachanlagevermögen wurden nicht getätigt. Die Bilanzsumme von ABACUS reduzierte sich um TEUR 888 (-20,8%) auf TEUR 3.384 (Vj. TEUR 4.272). Die Zahlungsfähigkeit von ABACUS war und ist zu jeder Zeit gegeben. Die Vermögens- und Finanzlage ist geordnet. Finanzierungsmaßnahmen Die mit der Abtretung der Kreditversicherungsansprüche einhergehende Bewertung dieser Sicherheit als auch unseres Geschäftsmodells ist ein langwieriger und aufwendiger Prozess, der bei angefragten Finanzierungspartnern aufgrund der Abweichung vom Standard naturgemäß sehr viel Zeit in Anspruch nimmt. C. Risikobericht Leasing- und Factoringgesellschaften werden seit dem Jahr 2009 aufsichtsrechtlich als Finanzdienstleistungsinstitute definiert. Für ABACUS ergeben sich nach Erhalt der BaFin-Lizenz dadurch neben Anzeigepflichten auch Anforderungen an eine ordnungsmäßige Geschäftsorganisation gemäß „KWG-light“, die im Rahmen eines umfangreichen Organisationshandbuches festgelegt sind und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Im Risikomanagementsystem von ABACUS wird Risiko als die Möglichkeit von negativen künftigen Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage von ABACUS verstanden. Vor diesem Hintergrund hat ABACUS
als Schwerpunkte der Risikostrategie identifiziert. ABACUS bewertet und identifiziert Risiken in der Einzel- als auch der Portfoliobetrachtung. Bei allen Geschäften wird eine risikogerechte und angemessene Kalkulation vorgenommen. Über ein regelmäßiges Reporting sowie Monatsabschlüsse werden die wesentlichen risiko- und steuerungsrelevanten Informationen regelmäßig an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat kommuniziert. Kreditrisiken (Ausfallrisiken) Kreditrisiko wird von ABACUS als möglicher Verlust definiert, der im Falle der NichtZahlung eines Schuldners nach einer Wiedervermarktung der betroffenen Objekte entstehen kann. Beim Kreditrisiko stellt ABACUS auf die Bonität des Kunden/Schuldners als auch auf die Wiederverwertung der Finanzierungsobjekte sowie die abgeschlossene Kreditversicherung ab. Zudem kooperiert ABACUS mit Lieferanten sowie weltweit tätigen Sachverständigen, die bei Bedarf die Verwertung der Objekte vornehmen. Beim einzelnen Geschäftsabschluss wird die Qualität der künftigen Forderungsbestände vorab durch die Erstellung eines umfassenden Dossiers der einzelnen Schuldner sichergestellt. Dieses ABACUS – Dossier baut auf einer adäquaten Risikoanalyse des Kunden auf, bei der neben harten wirtschaftlichen Fakten und Zusatzsicherheiten auch „weiche“ Faktoren einfließen. Sämtliche Erkenntnisse fließen in das ABACUS-eigene Bewertungsverfahren ein, das ein angemessenes Kreditlimit errechnet. Das Zahlungsverhalten der Kunden bzw. Schuldner wird grundsätzlich eng verfolgt. Bei Zahlungsverzug wird kurzfristig und automatisiert gemahnt. Bei 90 Tagen Zahlungsverzug gelten Schuldner als Intensivbetreuungsfälle. Nach weiteren 90 Tagen Verzug liegt die Klassifizierung als Einzelwertberichtigung bzw. Sanierungsfall vor. Die standardisierte Ermittlung der 90-Tage-Verzugsfälle führt zu einer optimalen Beurteilung des Kundenzahlungsverhaltens und zu einer konsequenten Berücksichtigung des Zahlungsverhaltens im Neuvergabeprozess (bei einem Zahlungsverzug > 90 Tage wird das Kreditlimit vom System automatisch auf 0,- gestellt). Kundenforderungen werden in der Regel kreditversichert und regresslos forfaitiert, wodurch das Ausfallrisiko einschließlich Klumpen- bzw. Konzentrationsrisiken weitgehend eliminiert ist. Operationelle Risiken (Risiken der Geschäftsorganisation) Operationelle Risiken resultieren aus allen betrieblichen Aktivitäten und sind damit Teil des unternehmerischen Handelns von ABACUS. Nach Basel II wird ein operationelles Risiko definiert als Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten können. Ein systematisches Risikomanagement ermöglicht es ABACUS, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Steuerungsmaßnahmen zu deren Vermeidung oder Begrenzung zu ergreifen. Der Risikomanagementprozess von ABACUS sieht daher eine regelmäßige Risikoinventur in Form von Selbsteinschätzungen vor. Diese beinhaltet sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte. Ein bedeutendes operationelles Risiko ist der Zugriff auf die finanzierten Objekte. Im Rahmen der Risikosteuerung ist die Verwertung der Objekte ein elementarer Bestandteil bei der Schadensminimierung. Den Zugriff auf Objekte stellt ABACUS durch Abschluss spezieller Finanzierungsverträge (inkl. zusätzlichen Sicherheiten wie Schecks, Wechseln und Bürgschaften sowie Sicherungsübereignungen und Hypotheken) sowie einem zeitnahen und qualitativ hochwertige Debitoren-Management bzw. Wiedervermarktungsvereinbarungen mit Kooperationspartnern und Sachverständigen sicher. Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen operationellen Risiken erkennbar, die ABACUS nachhaltig gefährden oder die künftige wirtschaftliche Lage beeinträchtigen könnten. Restwertrisiken Restwertrisiken entstehen nur dann, wenn ABACUS das Vermarktungsrisiko im Rahmen von Leasingverträgen trägt. Dies ist in der Regel nicht der Fall, da auch die Restwerte kreditversichert sind. Dokumentäres Risiko / Veritätsrisiko ABACUS finanziert Objekte sowie Anlage- und Umlaufvermögen in diverse Länder der Welt und refinanziert die daraus resultierenden Forderungen über Finanzierungsinstitute. Gegenüber Finanzierungsinstituten übernimmt ABACUS eine Veritätshaftung (Bestand der Forderung, Inhaberschaft der Forderung, Durchsetzbarkeit der Forderung). Zur Eliminierung des Ausfallrisikos einer Forderung werden grundsätzlich alle Forderungen kreditversichert. Da die Forderungen ausschließlich über Abtretung der Kreditversicherungsdeckung refinanziert werden, bestehen auch nach dem Verkauf Obliegenheitspflichten gegenüber der Kreditversicherung, die durch ABACUS wahrgenommen werden. Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko Als Finanzdienstleister benötigt ABACUS für das Finanzierungsgeschäft ausreichende Refinanzierungsfazilitäten zur Abwicklung von Finanzierungen. Die Gesellschaft kooperiert zum Stichtag 31.12.2019 mit einer ausreichenden Anzahl renommierter Refinanzierungspartner auf Einzelfallbasis bzw. auf Basis eines festen Ankaufrahmens. Für 2020 ff. strebt ABACUS den Abschluss weiterer Rahmenvereinbarungen an Marktpreis- und Währungsrisiken ABACUS sieht sich im Wesentlichen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die in nächster Zukunft nicht absehbar sind. Die Erzielung von Erträgen aus der Fristentransformation ist nicht Ziel der Geschäftstätigkeit von ABACUS. Durch entsprechende Prozesse und Anweisungen im Bereich des Refinanzierungsmanagements ist sichergestellt, dass Zinsänderungs- und Währungsrisiken vermieden werden. Neugeschäfte werden nach Geschäftsabschluss i.d.R. währungs- und laufzeitkongruent refinanziert. Die verbleibenden Währungsrisiken beschränken sich im Wesentlichen auf Inkongruenzen aus der verzögerten Refinanzierung und aus Geschäften, die im Portfolio der Gesellschaft verbleiben. Den verbleibenden Währungskursrisiken aus vorhandenen Fremdwährungspositionen begegnet ABACUS mit einer adäquaten Kalkulation der Zinserträge. D. Prognosebericht Der Anlauf des ABACUS Geschäftsmodells hat sich seit Aufnahme der Geschäfte am 01.04.2015 länger hingezogen als erwartet, weil die Rahmenbedingungen für klassische Bankfinanzierungen aufgrund der sehr guten konjunkturellen Entwicklung positiv waren. So konnten Unternehmen ihre Anliegen meist problemlos über klassische Banken befriedigen – falls denn aufgrund der hohen Innenfinanzierungskraft überhaupt ein Finanzierungsbedarf bestand. Aufgrund der sich bereits 2019 abschwächenden konjunkturellen Entwicklung sowie dem Ausbruch der CORONA-Krise Anfang März 2020 haben sich die Rahmenbedingungen mittlerweile geändert. Die CORONA-Krise wird aufgrund fallender Umsätze zwangsläufig zu einer Liquiditätsverknappung bei allen Unternehmen führen, da die Fixkosten weiterlaufen. Aus diesem Grund werden vielfach KFW-Darlehen ausgereicht. Doch diese Darlehen müssen binnen 5-10 Jahren zurückgeführt werden. In diesem Umfeld verschafft das ABACUS – Kooperationsmodell Unternehmen zusätzliche Liquidität, die im Falle von revolvierenden Factoringlösungen dauerhaft im Unternehmen verbleibt und nötig ist, um neue Geschäfte zu finanzieren. Wir werden daher in 2020 verstärkt Marketingmaßnahmen ergreifen, um potenziellen Zielkunden die Vorteile einer Kooperation mit ABACUS vor Augen zu führen. Der Ausbruch des CORONA-Virus wird aber auch negative Auswirkungen mit sich bringen. So erlebte die deutsche Wirtschaft einen Einbruch, der zu Unternehmensinsolvenzen führen wird und auch potenzielle Kunden der ABACUS betreffen könnte. Abhängig vom weiteren Verlauf und der Dauer der Krise sowie der Wirkung der gesetzten Maßnahmen, besteht die Möglichkeit, dass das geplante Jahresergebnis oder das geplante Neugeschäft nicht umgesetzt werden kann. Für die Zukunft gehen wir dennoch von steigenden Finanzierungsvolumina und operativen Erträgen aus, weil die Nachfrage nach ABACUS Dienstleistungen steigen wird. E. Sonstiges Abhängigkeitsbericht 2019 Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat die ABACUS Financial Services AG, Stuttgart, einen Bericht erstellt (§ 312 AktG). Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands der ABACUS Financial Services AG, Stuttgart: „Im Berichtsjahr 2019 wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der Kind im Zentrum GmbH, Stuttgart, getroffen oder unterlassen. Die ABACUS Financial Services AG, Stuttgart, erhielt bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns zum Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren.“
Stuttgart, 29. Mai 2020 Robert Händler, Vorstand Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden. Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde. Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht. Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert. An die Aktionärinnen und Aktionäre der ABACUS Financial Services AG Bericht des Aufsichtsrats der ABACUS Financial Services AG für das Geschäftsjahr 2019Sehr geehrte Damen und Herren, der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr 2019 die ihm durch Gesetz und Satzung übertragenen Aufgaben wahrgenommen und sich sowohl in Sitzungen als auch in Einzelbesprechungen durch den Vorstand über die Lage der Gesellschaft unterrichten lassen und die erforderlichen Beschlüsse gefasst. Ferner hat der Vorstand dem Aufsichtsrat aus sonstigen wichtigen Anlässen berichtet und ist damit seiner gesetzlichen Informationspflicht in vollem Umfang nachgekommen. Darüber hinaus fanden zahlreiche Einzelgespräche von Aufsichtsratsmitgliedern mit dem Vorstand statt. Frau Dr. Susanne Jochheim, Herr Dr. Manfred Pumbo und Herr Kayhan Zirhlioglu waren während des gesamten Geschäftsjahres 2019 Mitglieder des Aufsichtsrats. Im Geschäftsjahr 2019 fanden 2 Aufsichtsratssitzungen am 14.06.2019 und 13.11.2019 statt. Alle Aufsichtsratsmitglieder haben an allen Sitzungen teilgenommen. Der Aufsichtsrat hat im Geschäftsjahr keine Ausschüsse gebildet. Alle Themen wurden im Plenum des Aufsichtsrats beraten und entschieden. Gegenstände der regelmäßigen mündlichen und schriftlichen Berichterstattungen waren neben der Gesamtlage des Unternehmens auch Einzelfragen von größerer Bedeutung. Die wirtschaftliche Entwicklung des Unternehmens sowie die Vermögens-, Liquiditäts- und Ertragslage waren ständige Schwerpunkte der Beratungen des Aufsichtsrats. Die Rechtmäßigkeit, Ordnungsmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmensleitung durch den Vorstand wurde durch regelmäßige Nachprüfung der Organisation der Gesellschaft sowie der Einrichtung und Einhaltung eines Risikomanagementsystems sichergestellt. Hierzu wurden Gespräche mit dem Vorstand geführt sowie entsprechende Unterlagen überprüft bzw. besprochen. Besondere Schwerpunkte der Tätigkeit des Aufsichtsrats waren
Der vom Vorstand aufgestellte Jahresabschluss zum 31.12.2019 und der Lagebericht der ABACUS Financial Services AG sind unter Einbeziehung der Buchführung von Herrn Werner Frey und Herrn Michael Herrn Massa von EY geprüft worden. Der Abschlussprüfer hat keine Einwendungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Für das Geschäftsjahr 2019 sind dem Aufsichtsrat gem. § 170 AktG der Jahresabschluss, der Lagebericht des Vorstandes und der Konzernlagebericht vorgelegt worden. Darüber hinaus lagen dem Aufsichtsrat die Prüfungsberichte des Abschlussprüfers über die Prüfung des Jahresabschlusses vor. Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss für die ABACUS Financial Services AG beraten. Nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung erhebt der Aufsichtsrat keine Einwendungen. Er hat den Jahresabschluss 2019 am 06.07.2020 gebilligt, der somit gem. § 172 AktG festgestellt ist. Der Aufsichtsrat hat den Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands im Hinblick auf die wirtschaftliche Lage, die Liquiditätssituation sowie die Bilanz- und Ausschüttungspolitik der Gesellschaft unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen der Aktionäre geprüft. Danach schließt sich der Aufsichtsrat dem Gewinnverwendungsvorschlag des Vorstands an. Der aktuelle Bilanzverlust in Höhe von EUR 655.263,30 wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Stuttgart, den 06.07.2020 Dr. Susanne Jochheim Dr. Manfred Pumbo Kayhan Zirhlioglu |
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