ABACUS Financial Services AG
Stuttgart
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Inhaltsverzeichnis
Bestätigungsvermerk
Rechnungslegung
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Allgemeine Auftragsbedingungen
Hinweis:
Den nachfolgenden Bestätigungsvermerk haben wir, unter Beachtung der gesetzlichen und berufsständischen Bestimmungen, nach Maßgabe der in der Anlage „Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt“ beschriebenen Bedingungen erteilt.
Falls das vorliegende Dokument in elektronischer Fassung für Zwecke der Offenlegung im Bundesanzeiger verwendet wird, sind für diesen Zweck daraus nur die Dateien zur Rechnungslegung und im Falle gesetzlicher Prüfungspflicht der Bestätigungsvermerk resp. die diesbezüglich erteilte Bescheinigung bestimmt.
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die ABACUS Financial Services AG
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der ABACUS Financial Services AG, Stuttgart — bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2018 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden — geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der ABACUS Financial Services AG für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2018 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2018 und |
• | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen — beabsichtigten oder unbeabsichtigten — falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
• | identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können; |
• | gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben; |
• | beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben; |
• | ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann; |
• | beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt; |
• | beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Unternehmens; |
• | führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Stuttgart, 14. Juni 2019
Ernst & Young GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frey, Wirtschaftsprüfer
Massa, Wirtschaftsprüfer
Jahresbilanz der ABACUS AG zum 31. Dezember 2018
Aktiva
31/12/2017 | |||
EUR | EUR | TEUR | |
1. Barreserve | |||
a) Kassenbestand | 365,37 | 365,37 | 1 |
2. Forderungen an Kreditinstitute | |||
a) täglich fällig | 1.225.125,65 | 1.225.125,65 | 577 |
3. Forderungen an Kunden | 770.204,26 | 86 | |
4. Leasingvermögen | 1.558.432,23 | 2.167 | |
5. Immaterielle Anlagewerte | |||
b) entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten | 7.089,95 | 7.089,95 | 13 |
6. Sachanlagen | 95.305,24 | 116 | |
7. Sonstige Vermögensgegenstände | 501.186,80 | 758 | |
8. Rechnungsabgrenzungsposten | 114.975,80 | 113 | |
Summe der Aktiva | 4.272.685,30 | 3.831 | |
Passiva |
|||
31/12/2017 | |||
EUR | EUR | TEUR | |
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten | |||
a) täglich fällig | 45.969,58 | 45.969,58 | 35 |
2. Verbindlichkeiten gegenüber Kunden | |||
b) andere Verbindlichkeiten | |||
ba) täglich fällig | 12.220,09 | 12.220,09 | 12 |
3. Sonstige Verbindlichkeiten | 121.124,27 | 16 | |
4. Rechnungsabgrenzungsposten | 978.452,99 | 1.655 | |
5. Rückstellungen | |||
c) Andere Rückstellungen | 84.000,00 | 84.000,00 | 75 |
6. Nachrangige Verbindlichkeiten | 2.186.181,67 | 1.593 | |
7. Geleistete Einlagen zur Durchführung einer Kapitalerhöhung | 0,00 | 0 | |
8. Eigenkapital | |||
a) Gezeichnetes Kapital | 1.050.000,00 | 1.050 | |
b) Kapitalrücklagen | 450.000,00 | 450 | |
d) Bilanzverlust | -655.263,30 | -1.055 | |
844.736,70 | |||
Summe der Passiva | 4.272.685,30 | 3.831 |
Gewinn- und Verlustrechnung für 2018
2017 | |||
EUR | EUR | TEUR | |
1. Leasingerträge | 5.848.892,34 | 209 | |
2. Leasingaufwendungen | 5.350.321,08 | 23 | |
3. Zinserträge aus | |||
a) Kredit- und Geldmarktgeschäften | 1.761.359,19 | 657 | |
4. Zinsaufwendungen | 420.759,53 | 225 | |
1.340.599,66 | |||
5. Provisionsaufwendungen | 28.508,44 | 34 | |
6. Sonstige betriebliche Erträge | 10.109,86 | 26 | |
7. Allgemeine Verwaltungsaufwendungen | |||
a) Personalaufwand | |||
aa) Löhne und Gehälter | 99.244,64 | 106 | |
ab) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung | 21.022,96 | 21 | |
darunter: für Altersversorgung EUR (Vj. TEUR 2) | 120.267,60 | ||
b) andere Verwaltungsaufwendungen | 137.625,69 | 116 | |
8. Abschreibungen und Wertberichtigungen | |||
a) auf Leasingvermögen | 608.576,62 | 239 | |
b) auf Immaterielle Anlagewerte und Sachanlagen | 27.511,61 | 28 | |
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen | 317.890,61 | 280 | |
10. Abschreibungen und Wertberichtigungen auf Forderungen und bestimmte Wertpapiere sowie Zuführungen zu Rückstellungen im Kreditgeschäft | 208.327,09 | 149 | |
11. Ergebnis der normalen Geschäftstätigkeit | 400.573,12 | -329 | |
12. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag | 3,27 | 0 | |
davon aus latenten Steuern EUR 0,00 | |||
13. Jahresfehlbetrag | 400.569,85 | -329 | |
14. Verlustvortrag aus dem Vorjahr | -1.055.833,15 | -727 | |
15. Bilanzverlust | -655.263,30 | -1.056 |
Anhang für 2018
1. Allgemeine Hinweise
Die ABACUS Financial Services AG (ABACUS AG), Stuttgart, ist ein Finanzdienst-leistungsinstitut im Sinne der Vorschriften des § 1 Abs. 1a Nr. 9 und Nr. 10 des Kreditwesengesetzes (KWG).
Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des Aktiengesetzes aufgestellt.
Die Gesellschaft gilt nach § 340a Abs. 1 HGB als große Kapitalgesellschaft. Die Bilanzierung erfolgte nach den Vorschriften der §§ 340 ff. HGB unter Berücksichtigung der RechKredV. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Formblatt 3 der RechKredV aufgestellt.
2. Registerinformationen
Die Gesellschaft ist unter der Firma ABACUS Financial Services AG mit Sitz in Stuttgart im Handelsregister des Amtsgerichts Stuttgart unter der Nummer HRB 752016 eingetragen.
3. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung der ausgewiesenen Vermögensgegenstände und Schulden wurden die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 HGB sowie die für Finanz-dienstleistungsinstitute geltenden Vorschriften des § 340e HGB beachtet.
Forderungen an Kreditinstitute, Forderungen an Kunden und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt.
Das Leasingvermögen ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Leasingvermögens erfolgen zeitanteilig.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten bilanziert und werden entsprechend ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen (lineare Methode) vermindert.
Das Sachanlagevermögen (Betriebs- und Geschäftsausstattung) ist zu Anschaffungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, nach Maßgabe der voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer um planmäßige Abschreibungen nach der linearen Methode vermindert. Die Abschreibungen auf Zugänge des Sachanlagevermögens erfolgen zeitanteilig.
Die sonstigen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den niedrigeren Stichtagswerten angesetzt.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle ungewissen Verbindlichkeiten und drohenden Verluste aus schwebenden Geschäften. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h. einschließlich zukünftiger Kosten- und Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Bilanzposten, die in fremder Währung bestehen, werden während des Geschäftsjahres, auf Basis einer automatisierten Bewertungsroutine monatlich zum Ultimokurs bewertet. Die hieraus resultierenden monatlichen Währungsdifferenzen, werden als Kursgewinne und -verluste in der Position sonstige betriebliche Erträge oder sonstige betriebliche Aufwendungen dargestellt.
4. Erläuterungen zur Bilanz
Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an Kreditinstitute aus Kontokorrentguthaben betragen TEUR 1.225 (Vj. TEUR 577) und haben eine Restlaufzeit bis 3 Monate.
Von den Forderungen an Kunden haben TEUR 157 (Vj. TEUR 8) eine Restlaufzeit bis 3 Monate, TEUR 594 (Vj. TEUR 25) eine Restlaufzeit von 3 Monaten bis 1 Jahr sowie TEUR 19 (Vj. TEUR 53) eine Restlaufzeit von 1 bis 5 Jahren.
Die sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 501 (Vj. TEUR 758) haben eine Restlaufzeit bis 3 Monaten. Sie umfassen Erstattungsansprüche aus EU-Umsatzsteuer TEUR 63 (Vj. TEUR 200), Forderungen aus einem an die KIZ GmbH, Stuttgart, gewährten Darlehen von TEUR 438 (Vj. TEUR 554).
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens ist in der Anlage zu diesem Anhang dargestellt.
Aktiver Rechnungsabgrenzungsposten
Hierin enthalten sind Versicherungsprämien für Kreditversicherungen von TEUR 34 (Vj. TEUR 29). Durch diese Kreditversicherungen werden die Forderungen in der Bilanz der ABACUS AG gesichert. Die Kreditversicherungsprämien werden über die Forderungslaufzeit abgegrenzt. Ebenso enthalten sind Zinsaufwendungen für forfaitierte Leasingraten von TEUR 57 (Vj. TEUR 83). Die Zinsaufwendungen werden über die Vertragslaufzeit abgegrenzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten in Höhe von TEUR 46 (Vj. TEUR 35) haben eine Restlaufzeit bis 3 Monaten. Es handelt sich um zum Bilanzstichtag vereinnahmte, aber noch nicht abgeführte Raten im Rahmen einer Forfaitierung.
Bei den Verbindlichkeiten gegenüber Kunden in Höhe von TEUR 12 (Vj. TEUR 12) handelt es sich um eine vor Fälligkeit bezahlte Leasingrate.
Die sonstigen Verbindlichkeiten umfassen vor allem Leistungen in Höhe von TEUR 12 (Vj. TEUR 10), welche das Geschäftsjahr betreffen, aber nach dem Bilanzstichtag berechnet wurden. Ferner sind Verbindlichkeiten gegenüber Lieferanten in Höhe von TEUR 69 (Vj. TEUR 5) Verbindlichkeiten aus Lohnsteuer TEUR 1 (Vj. TEUR 1), sowie Verbindlichkeiten aus Kreditkartenabrechnungen in Höhe von TEUR 0 (Vj. TEUR 0) enthalten.
Sonstige Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für die Prüfung des Jahresabschlusses TEUR 26 (Vj. 24), Kreditversicherungsprämien TEUR 0 (Vj. TEUR 36), sowie die Garantiedividende TEUR 30 (Vj. 15) gebildet.
Passiver Rechnungsabgrenzungsposten
Der Rechnungsabgrenzungsposten umfasst die Abgrenzungen der forfaitierten Leasingraten TEUR 950 (Vj. TEUR 1.267), der Mietkaufzinsen von TEUR 28 (Vj. TEUR 6) sowie des Forfaitierungsdiskonts TEUR 0 (Vj. TEUR 382).
Infolge einer vertraglich bedingten Änderung der Bilanzierung wurde der PRAP für Forfaitierungsdiskont in Höhe von TEUR 382 im Jahr 2018 ertragswirksam aufgelöst. Im Gegenzug wurde für evtl. Vorabzahlungen eine Rückstellung in Höhe von TEUR 26 gebildet.
Nachrangige Verbindlichkeiten
Seitens der ABACUS-Kunden wurden Darlehen mit Rangrücktritt in der Gesamthöhe von TEUR 2.186 (Vj. TEUR 1.593) zur Verfügung gestellt.
Eigenkapital
Das Eigenkapital zum Stichtag beträgt TEUR 845 (Vj. TEUR 444).
Fremdwährungspositionen
Die Aktiva umfassen Fremdwährungspositionen von TEUR 35 (Vj. TEUR 39) in USD. Fremdwährungspositionen in anderen Währungen liegen nicht vor. Die Währungsumrechnung erfolgt nach § 256a HGB. Für Forderungen, denen entsprechende Finanzierungen gegenüberstehen, erfolgte die Währungsumrechnung nach § 340h HGB. Den Fremdwährungspositionen der Aktiva stehen in der Passiva TEUR 35 (Vj. TEUR 22) in USD gegenüber. Fremdwährungsverbindlichkeiten in anderen Währungen bestehen nicht.
5. Außerbilanzielle Geschäfte
Forfaitierung
Der Zweck der Forfaitierung von Forderungen, die aus der Finanzierung stammen, ist die regresslose Refinanzierung. Die Forderungen werden in der Regel über eine Ausfuhrkreditversicherung abgesichert, wodurch die Forderungen für die Forfaitierung geeignet werden.
Haftungsverhältnisse
Zum Bilanzstichtag bestanden keine angabepflichtigen Haftungsverhältnisse.
Derivative Finanzinstrumente
Zur Währungs- oder Zinssteuerung wurden im Abschlussjahr keine derivativen Finanzinstrumente eingesetzt. Zum Bilanzstichtag bestanden keine Devisentermingeschäfte oder sonstige derivative Finanzinstrumente.
6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Leasingerträge
Die Erträge entfallen auf Raten aus Leasingfinanzierungen in Höhe von TEUR 525 (Vj. TEUR 209), sowie Erlöse aus Mietkaufverträgen in Höhe von TEUR 5.324 (Vj. TEUR 0).
Leasingaufwendungen
Der Posten enthält Aufwendungen aus Leasingverträgen in Höhe von TEUR 26 (Vj. TEUR 23), sowie aus Mietkaufverträgen TEUR 5.324 (Vj. TEUR 0).
Zinserträge
Dies sind Erträge aus Finanzierungen von TEUR 253 (Vj. TEUR 17), sowie Erträge aus Forderungsankäufen von TEUR 1.508 (Vj. TEUR 640).
Zinsaufwendungen
Dies sind überwiegend Aufwendungen aus Forderungsverkäufen (Diskont) von TEUR 359 (Vj. TEUR 191), Zinsaufwand für nachrangige Darlehen TEUR 46 (Vj. TEUR 19), sowie Dividende in Höhe von TEUR 15 (Vj. TEUR 15).
Provisionsaufwendungen
Hierbei handelt es sich in erster Linie um Gebühren von Auskunfteien von TEUR 1 (Vj. TEUR 1), sowie um Bankspesen TEUR 28 (Vj TEUR 34).
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge umfassen hauptsächlich Erträge aus Kursgewinnen von TEUR 10 (Vj. TEUR 18).
Allgemeine Verwaltungsaufwendungen
Die allgemeinen Verwaltungsaufwendungen beinhalten Personalaufwendungen von TEUR 120 (Vj. TEUR 126), Rechts- und Beratungskosten von TEUR 21 (Vj. TEUR 6), Raumkosten von TEUR 65 (Vj. TEUR 57), Abschluss- und Buchführungskosten von TEUR 25 (Vj. TEUR 26) und übrige Verwaltungsaufwendungen von TEUR 26 (Vj. TEUR 27).
Abschreibungen
Der Hauptteil entfällt auf Abschreibungen auf das Leasingvermögen von TEUR 609 (Vj. TEUR 239) und auf das Sachanlagevermögen sowie immaterielle Anlagevermögen von TEUR 28 (Vj. TEUR 28).
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten Aufwendungen aus Kursverlusten von TEUR 0 (Vj. TEUR 17), Fremdleistungen von TEUR 300 (Vj. TEUR 245), IT-Service von TEUR 7 (Vj. TEUR 7), und übrige Aufwendungen TEUR 11 (Vj. TEUR 11).
Steuer vom Einkommen und vom Ertrag
Diese Position enthält geleistete Zahlungen für KapESt und SolZ.
7. Sonstige Angaben
Im Berichtsjahr wurden durchschnittlich 3 Mitarbeiter (Vj. 3 Mitarbeiter) beschäftigt. Es handelt sich ausschließlich um Angestellte. Davon wurden zwei Mitarbeiter als Teilzeitkraft beschäftigt.
Das Gezeichnete Kapital (1.050.000 Aktien, Nominalbetrag 1,00 EUR) der Gesellschaft i.H.v. EUR 1,050.000,00 verteilt sich auf die folgenden Gesellschafter:
95,24% | 1.000.000 | Stammaktien |
Kind im Zentrum GmbH, Stuttgart | ||
4,76% | 50.000 | Vorzugsaktien (stimmrechtslos) |
RUD Ketten Rieger & Dietz GmbH & Co. KG, Aalen |
Der Jahresabschluss der Gesellschaft wird beim elektronischen Bundesanzeiger eingereicht und kann im zentralen Unternehmensregister eingesehen werden.
Vorstand
Dem Vorstand gehörten an:
Herr Robert Händler, Stuttgart
Auf die Angabe der Vergütung des Vorstands wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.
Die Gesellschaft wird durch Herrn Dipl.-Betriebswirt Robert Händler, Stuttgart vertreten.
Aufsichtsrat
Dem Aufsichtsrat gehörten an:
Vorsitzende
Frau Dr. Susanne Jochheim, Stuttgart, Rechtsanwältin
Stellvertretender Vorsitzender
Herr Dr. Manfred Pumbo, Reutlingen, Leiter Controlling/Risikomanagement
Herr Kayhan Zirhlioglu, Toronto, Unternehmer
Die Gesamtvergütung des Aufsichtsrates beträgt EUR 7.000,00.
8. Honorar des Abschlussprüfers
Das als Aufwand erfasste Honorar für die Durchführung der Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2018 beträgt EUR 24.000,00.
9. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich seit dem Ende des Geschäftsjahres nicht ergeben.
Stuttgart, 31. Mai 2019
Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018
A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen
Allgemeine Entwicklung
Die ABACUS Financial Services AG (ABACUS) mit Sitz in Stuttgart ist eine Tochtergesellschaft der Kind im Zentrum GmbH, Stuttgart, die 100% der Stammaktien sowie 95,24% des Grundkapitals hält. Weitere 4,76% des Grundkapitals hält die RUD Ketten Rieger & Dietz GmbH & Co. KG, Aalen.
Das Geschäftsmodell von ABACUS besteht in der Bereitstellung innovativer Finanzierungslösungen für gehobene mittelständische Kooperationspartner mit hohem Exportanteil zur Förderung des Wachstums.
Die Stärke von ABACUS liegt in der Strukturierung komplexer und i.d.R. maßgeschneiderter grenzüberschreitender Finanzierungslösungen mit klaren Alleinstellungsmerkmalen am Markt.
Aufgrund des plangemäß steigenden Neugeschäftsvolumens sowie aufgelöster Rückstellungen konnte im Vergleich zum Vorjahr ein sehr ordentlicher Jahresüberschuss ausgewiesen werden.
Gemäß § 340 Abs. 4 i. V. m. § 340a Abs. 1 HGB haben Finanzdienstleistungsinstitute auf ihren Jahresabschluss die für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften anzuwenden und einen Lagebericht nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Bestimmungen des § 289 HGB aufzustellen.
Investitionen
Zur Abwicklung der Finanzierungsgeschäfte sind umfangreiche Investitionen in eine spezielle und maßgeschneiderte Finanzierungssoftware sowie in eine umfangreiche Büro- und Geschäftsausstattung erfolgt.
Die Software wird laufend gepflegt, bei Bedarf ausgebaut und durch regelmäßige Updates auf dem neuesten Stand gehalten. Weitere nennenswerte Sachinvestitionen wurden nicht getätigt. Zusätzliche größere Investitionen sind nicht geplant.
Finanzierungsmaßnahmen
Die mit der Abtretung der Kreditversicherungsansprüche einhergehende Bewertung dieser Sicherheit als auch unseres sehr durchdachten Geschäftsmodells ist ein langwieriger und aufwendiger Prozess, der bei angefragten Finanzierungspartnern naturgemäß sehr viel Zeit in Anspruch nimmt und grundsätzlich positiv ausfällt.
Trotz unserer exzellenten Sicherheiten und der hervorragenden Performance unserer Forderungsbestände taten sich angefragte Finanzinstitute im Berichtszeitraum erneut schwer ABACUS wie mündlich avisiert final zu unterstützen. Dies führte auch 2018 dazu, dass wir nicht alle möglichen Geschäfte realisieren konnten.
Faktisch verzichten angefragte Institute trotz bester Sicherheiten lieber auf Erträge und verweisen auf ihr tradiertes (und damit margenschwaches) Geschäftsmodell, als ABACUS und damit letztlich deutsche Unternehmen des gehobenen Mittelstands im Rahmen eines zukunftsweisenden Konzepts tatkräftig zu unterstützen.
Es ist daher eine zentrale Aufgabe von ABACUS, auf diese irrationale Verhaltensweise passende Antworten in Form von zuverlässigen und innovativ denkenden Refinanzierungspartnern zu finden, damit wir unseren Weg erfolgreich weiter beschreiten und möglichst viele deutsche Unternehmen unterstützen können.
Personal- und Sozialbereich
Im Geschäftsjahr wurden drei Mitarbeiter beschäftigt.
B. Vermögens-, Finanz- und Ertragslage
Die für 2018 geplanten Geschäfte konnten nahezu vollständig realisiert werden. Das Neugeschäftsvolumen stieg um 30% im Vergleich zum Vorjahr.
Für 2019 erwartet die Gesellschaft weitere Neugeschäftssteigerungen sowie erneut einen ordentlichen Jahresüberschuss.
Die Zahlungsfähigkeit von ABACUS war und ist zu jeder Zeit gegeben.
C. Risikobericht
Leasing- und Factoringgesellschaften werden seit dem Jahr 2009 aufsichtsrechtlich als Finanzdienstleistungsinstitute definiert. Für ABACUS ergeben sich nach Erhalt der BaFin-Lizenz dadurch neben Anzeigepflichten auch Anforderungen an eine ordnungsmäßige Geschäftsorganisation gemäß „KWG-light“, die im Rahmen eines umfangreichen Organisationshandbuches festgelegt sind und regelmäßig überprüft und aktualisiert werden.
Im Risikomanagementsystem von ABACUS wird Risiko als die Möglichkeit von negativen künftigen Entwicklungen der wirtschaftlichen Lage von ABACUS verstanden.
Vor diesem Hintergrund hat ABACUS
– | Adressenausfallrisiken |
– | Restwertrisken |
– | Veritätsrisiken |
– | Marktpreisrisiken |
– | Liquiditätsrisiken |
– | Operationelle Risiken |
als Schwerpunkte der Risikostrategie identifiziert.
ABACUS bewertet und identifiziert Risiken in der Einzel- als auch der Portfolio-betrachtung. Bei allen Geschäften wird eine risikogerechte und angemessene Kalkulation vorgenommen.
Über ein regelmäßiges Reporting sowie Monatsabschlüsse werden die wesentlichen risiko- und steuerungsrelevanten Informationen regelmäßig an den Vorstand sowie den Aufsichtsrat kommuniziert.
Kreditrisiken (Ausfallrisiken)
Kreditrisiko wird von ABACUS als möglicher Verlust definiert, der im Falle der Nicht-Zahlung eines Schuldners nach einer Wiedervermarktung der betroffenen Objekte entstehen kann.
Beim Kreditrisiko stellt ABACUS auf die Bonität des Kunden/Schuldners als auch auf die Wiederverwertung der Finanzierungsobjekte sowie die abgeschlossene Kreditversicherung ab. Zudem kooperiert ABACUS mit Lieferanten sowie weltweit tätigen Sachverständigen, die bei Bedarf die Verwertung der Objekte vornehmen.
Beim einzelnen Geschäftsabschluss wird die Qualität der künftigen Forderungsbestände vorab durch die Erstellung eines umfassenden Dossiers der einzelnen Schuldner sichergestellt. Dieses ABACUS – Dossier baut auf einer adäquaten Risikoanalyse des Kunden auf, bei der neben harten wirtschaftlichen Fakten und Zusatzsicherheiten auch „weiche“ Faktoren einfließen. Sämtliche Erkenntnisse fließen in das ABACUS-eigene Bewertungsverfahren ein, das ein angemessenes Kreditlimit errechnet.
Das Zahlungsverhalten der Kunden bzw. Schuldner wird grundsätzlich eng verfolgt. Bei Zahlungsverzug wird kurzfristig und automatisiert gemahnt. Bei 90 Tagen Zahlungsverzug gelten Schuldner als Intensivbetreuungsfälle. Nach weiteren 90 Tagen Verzug liegt die Klassifizierung als Einzelwertberichtigung bzw. Sanierungsfall vor.
Die standardisierte Ermittlung der 90-Tage-Verzugsfälle führt zu einer optimalen Beurteilung des Kundenzahlungsverhaltens und zu einer konsequenten Berücksichtigung des Zahlungsverhaltens im Neuvergabeprozess (bei einem Zahlungsverzug > 90 Tage wird das Kreditlimit vom System automatisch auf 0,-gestellt).
Kundenforderungen werden in der Regel kreditversichert und regresslos forfaitiert, wodurch das Ausfallrisiko einschließlich Klumpen- bzw. Konzentrationsrisiken weitgehend eliminiert ist.
Operationelle Risiken (Risiken der Geschäftsorganisation)
Operationelle Risiken resultieren aus allen betrieblichen Aktivitäten und sind damit Teil des unternehmerischen Handelns von ABACUS. Nach Basel II wird ein operationelles Risiko definiert als Gefahr von Verlusten, die in Folge der Unangemessenheit oder des Versagens von internen Verfahren, Menschen und Systemen oder in Folge von externen Ereignissen eintreten können.
Ein systematisches Risikomanagement ermöglicht es ABACUS, diese Risiken frühzeitig zu erkennen und geeignete Steuerungsmaßnahmen zu deren Vermeidung oder Begrenzung zu ergreifen. Der Risikomanagementprozess von ABACUS sieht daher eine regelmäßige Risikoinventur in Form von Selbsteinschätzungen vor. Diese beinhaltet sowohl qualitative als auch quantitative Aspekte.
Ein bedeutendes operationelles Risiko ist der Zugriff auf die finanzierten Objekte. Im Rahmen der Risikosteuerung ist die Verwertung der Objekte ein elementarer Bestandteil bei der Schadensminimierung. Den Zugriff auf Objekte stellt ABACUS durch Abschluss spezieller Finanzierungsverträge (inkl. zusätzlichen Sicherheiten wie Schecks, Wechseln und Bürgschaften sowie Sicherungsübereignungen und Hypotheken) sowie einem zeitnahen und qualitativ hochwertige Debitoren-Management bzw. Wiedervermarktungsvereinbarungen mit Kooperationspartnern und Sachverständigen sicher.
Aus heutiger Sicht sind keine wesentlichen operationellen Risiken erkennbar, die ABACUS nachhaltig gefährden oder die künftige wirtschaftliche Lage beeinträchtigen könnten.
Restwertrisiken
Restwertrisiken entstehen nur dann, wenn ABACUS das Vermarktungsrisiko im Rahmen von Leasingverträgen trägt. Dies ist in der Regel nicht der Fall, da auch die Restwerte kreditversichert sind.
Dokumentäres Risiko / Veritätsrisiko
ABACUS finanziert Objekte sowie Anlage- und Umlaufvermögen in diverse Länder der Welt und refinanziert die daraus resultierenden Forderungen über Finanzierungsinstitute. Gegenüber Finanzierungsinstituten übernimmt ABACUS eine Veritätshaftung (Bestand der Forderung, Inhaberschaft der Forderung, Durchsetzbarkeit der Forderung).
Zur Eliminierung des Ausfallrisikos einer Forderung werden grundsätzlich alle Forderungen kreditversichert. Da die Forderungen ausschließlich über Abtretung der Kreditversicherungsdeckung refinanziert werden, bestehen auch nach dem Verkauf Obliegenheitspflichten gegenüber der Kreditversicherung, die durch ABACUS wahrgenommen werden.
Liquiditäts- und Refinanzierungsrisiko
Als Finanzdienstleister benötigt ABACUS für das Finanzierungsgeschäft ausreichende Refinanzierungsfazilitäten zur Abwicklung von Finanzierungen.
Die Gesellschaft kooperiert zum Stichtag 31.12.2018 mit einer ausreichenden Anzahl renommierter Refinanzierungspartner auf Einzelfallbasis bzw. auf Basis eines festen Ankaufrahmens.
Für 2019 ff. strebt ABACUS den Abschluss weiterer zuverlässiger Rahmenvereinbarungen mit weiteren Partnern an, um sich stärker auf die Steigerung des Neugeschäftskonzentrieren zu können.
Marktpreis- und Währungsrisiken
ABACUS sieht sich im Wesentlichen Zinsänderungsrisiken ausgesetzt, die in nächster Zukunft nicht absehbar sind.
Die Erzielung von Erträgen aus der Fristentransformation ist nicht Ziel der Geschäftstätigkeit von ABACUS. Durch entsprechende Prozesse und Anweisungen im Bereich des Refinanzierungsmanagements ist sichergestellt, dass Zinsänderungs- und Währungsrisiken vermieden werden. Neugeschäfte werden nach Geschäftsabschluss i.d.R. währungs- und laufzeitkongruent refinanziert.
Die verbleibenden Währungsrisiken beschränken sich im Wesentlichen auf Inkongruenzen aus der verzögerten Refinanzierung und aus Geschäften, die im Portfolio der Gesellschaft verbleiben. Den verbleibenden Währungskursrisiken aus vorhandenen Fremdwährungspositionen begegnet ABACUS mit einer adäquaten Kalkulation der Zinserträge.
D. Nachtragsbericht
Vorgänge von besonderer Bedeutung haben sich seit dem Schluss des Geschäftsjahres nicht ergeben.
E. Prognosebericht
Die Aufbauarbeiten von ABACUS haben sich aufgrund der Komplexität des Geschäftsmodells länger hingezogen als erwartet. Da das Neugeschäftsvolumen im Vergleich zu 2017 erneut signifikant gesteigert wurde und Sondereffekte aus der Auflösung von Rückstellungen zum Tragen kamen, weist ABACUS 2018 erstmals einen sehr ordentlichen Jahresüberschuss aus.
Die von ABACUS angestrebte Organisation eines Unternehmensverbunds mit ABACUS als zentraler Finanzierungsplattform sowie einer Kapitalbeteiligung seitens der Kooperationspartner hat sich als Geschäftsmodell erfolgreich etabliert und führt zu kontinuierlich steigenden Kooperationsanfragen.
Für die Zukunft gehen wir von weiter steigenden Finanzierungsvolumina und damit einhergehenden operativen Gewinnen aus, die stabile Jahresüberschüsse zur Folge haben werden.
F. Sonstiges
Abhängigkeitsbericht 2018
Über die Beziehungen zu verbundenen Unternehmen hat die ABACUS Financial Services AG, Stuttgart, einen Bericht erstellt (§ 312 AktG).
Dieser Bericht schließt mit folgender Erklärung des Vorstands der ABACUS Financial Services AG, Stuttgart: „Im Berichtsjahr 2018 wurden keine Maßnahmen auf Veranlassung oder im Interesse der Kind im Zentrum GmbH, Stuttgart, getroffen oder unterlassen. Die ABACUS Financial Services AG, Stuttgart, erhielt bei jedem im Bericht über Beziehungen zu verbundenen Unternehmen aufgeführten Rechtsgeschäfte eine angemessene Gegenleistung. Dieser Beurteilung liegen die Umstände zugrunde, die uns zum Zeitpunkt der berichtspflichtigen Vorgänge bekannt waren.“
Stuttgart, 31. Mai 2019
Robert Händler
Vorstand
Auftragsbedingungen, Haftung und Verwendungsvorbehalt
Wir, die Ernst & Young GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, haben unsere Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung im Auftrag der Gesellschaft vorgenommen. Neben der gesetzlichen Funktion der Offenlegung (§ 325 HGB) in den Fällen gesetzlicher Abschlussprüfungen richtet sich der Bestätigungsvermerk ausschließlich an die Gesellschaft und wurde zu deren interner Verwendung erteilt, ohne dass er weiteren Zwecken Dritter oder diesen als Entscheidungsgrundlage dienen soll. Das in dem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis von freiwilligen Abschlussprüfungen ist somit nicht dazu bestimmt, Grundlage von Entscheidungen Dritter zu sein, und nicht für andere als bestimmungsgemäße Zwecke zu verwenden.
Unserer Tätigkeit liegt unser Auftragsbestätigungsschreiben zur Prüfung der vorliegenden Rechnungslegung einschließlich der „Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften“ in der vom Institut der Wirtschaftsprüfer herausgegebenen Fassung vom 1. Januar 2017 zugrunde.
Klarstellend weisen wir darauf hin, dass wir Dritten gegenüber keine Verantwortung, Haftung oder anderweitige Pflichten übernehmen, es sei denn, dass wir mit dem Dritten eine anders lautende schriftliche Vereinbarung geschlossen hätten oder ein solcher Haftungsausschluss unwirksam wäre.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass wir keine Aktualisierung des Bestätigungsvermerks hinsichtlich nach seiner Erteilung eintretender Ereignisse oder Umstände vornehmen, sofern hierzu keine rechtliche Verpflichtung besteht.
Wer auch immer das in vorstehendem Bestätigungsvermerk zusammengefasste Ergebnis unserer Tätigkeit zur Kenntnis nimmt, hat eigenverantwortlich zu entscheiden, ob und in welcher Form er dieses Ergebnis für seine Zwecke nützlich und tauglich erachtet und durch eigene Untersuchungshandlungen erweitert, verifiziert oder aktualisiert.
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