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ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG – Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre der Bioenergy Capital AG, Köln

kpuljek (CC0), Pixabay
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ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG

Köln

Bekanntmachung über den Ausschluss der Minderheitsaktionäre
der Bioenergy Capital AG, Köln

– ISIN DE000A0MF111 /​ WKN: A0MF11 –

Die außerordentliche Hauptversammlung der Bioenergy Capital AG mit Sitz in Köln vom 28. Dezember 2021 hat gemäß §§ 327a ff. AktG die Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre der Bioenergy Capital AG („Minderheitsaktionäre“) auf die Hauptaktionärin, die ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG mit Sitz in Köln („Hauptaktionärin“), gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung beschlossen („Übertragungsbeschluss“). Der Übertragungsbeschluss wurde am 21. Februar 2022 in das Handelsregister der Bioenergy Capital AG beim Amtsgericht Köln (HRB 71216) eingetragen. Mit der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister sind kraft Gesetzes alle Aktien der Minderheitsaktionäre der Bioenergy Capital AG auf die Hauptaktionärin übergegangen.

Gemäß Übertragungsbeschluss erhalten die ausgeschiedenen Aktionäre der Bioenergy Capital AG eine von der Hauptaktionärin zu zahlende Barabfindung in Höhe von EUR 4,67 je auf den Inhaber lautende Stückaktie der Bioenergy Capital AG. Die Barabfindung ist gemäß § 327b Abs. 2 AktG von der Bekanntmachung der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister an mit jährlich fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz nach § 247 BGB zu verzinsen.

Die wertpapiertechnische Abwicklung und die Auszahlung der Barabfindung erfolgt über die Bankhaus Gebr. Martin Aktiengesellschaft, Göppingen, und die jeweilige Depotbank. Die Zahlung der Barabfindung (und der gesetzlichen Zinsen) an die Minderheitsaktionäre erfolgt an die aufgrund des Übertragungsbeschlusses ausgeschiedenen Aktionäre durch Überweisung auf das Konto des jeweiligen depotführenden Instituts. Dies geschieht Zug um Zug gegen Übertragung des dem jeweiligen Minderheitsaktionär zustehenden Miteigentumsanteils an den bei der Clearstream Banking AG hinterlegten Globalurkunden durch Ausbuchung der Aktien aus dem jeweiligen Depot des Minderheitsaktionärs. Aktionäre der Bioenergy Capital AG, die ihre Aktien bei einem Kreditinstitut verwahren, brauchen hinsichtlich der Entgegennahme der Barabfindung nichts zu veranlassen. Die Auszahlung der Barabfindung an die Minderheitsaktionäre gegen Ausbuchung ihrer Aktien ist unverzüglich nach der Eintragung des Übertragungsbeschlusses in das Handelsregister eingeleitet worden. Das Verfahren ist für die ausgeschiedenen Aktionäre der Bioenergy Capital AG provisions- und spesenfrei.

Die Angemessenheit der Barabfindung wurde durch die I-ADVISE AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, als dem gerichtlich ausgewählten und bestellten sachverständigen Prüfer geprüft und bestätigt. Für den Fall, dass in einem gerichtlichen Spruchverfahren gemäß § 327f AktG, §§ 1 ff. SpruchG rechtskräftig eine höhere als die festgelegte Barabfindung festgesetzt wird, wird diese höhere Barabfindung allen gemäß §§ 327a ff. AktG ausgeschlossenen Minderheitsaktionären der Bioenergy Capital AG gewährt werden.

 

Köln, im Februar 2022

ABAG Aktienmarkt Beteiligungs AG

Der Vorstand

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