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ABANQO AG (vormals ABANKO AG): BaFin untersagt das öffentliche Angebot des qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehens

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ABANQO AG (vormals ABANKO AG): BaFin untersagt das öffentliche Angebot des qualifiziert nachrangigen partiarischen Darlehens

Die ABANQO AG (vormals ABANKO AG) darf ihr qualifiziert nachrangiges partiarisches Darlehen nicht zum Erwerb anbieten. Die BaFin hat dem Unternehmen am 10. September 2018 wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagegesetz (VermAnlG) untersagt, das qualifiziert nachrangige partiarische Darlehen öffentlich anzubieten.

Die Untersagung erfolgte, weil die ABANQO AG keinen von der Bundesanstalt gebilligten Verkaufsprospekt für diese Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem Vermögensanlagengesetz erforderlichen Angaben enthält.

Amtsgericht Düsseldorf Aktenzeichen: HRB 78097 Bekannt gemacht am: 07.07.2016 20:14 Uhr
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr.
Neueintragungen
07.07.2016
HRB 78097: ABANKO AG, Düsseldorf, Am Massenberger Kamp 5, 40589 Düsseldorf. Aktiengesellschaft. Satzung vom 06.07.2015. Geschäftsanschrift: Am Massenberger Kamp 5, 40589 Düsseldorf. Gegenstand: Die mittel- oder unmittelbare Verwaltung eigener Vermögenswerte einschließlich der Gründung neuer Unternehmen, der Erwerb von Unternehmen oder Beteiligungen hieran, sei es ganz oder teilweise, die Entwicklung und Umsetzung neuer Geschäftskonzepte, der Erwerb, die Verwaltung und Verfügung über Anteile von Unternehmen, die Erbringung von Dienst- und Beratungsleistungen insbesondere mit dem Fokus auf die Bereiche E-Commerce, Immobilien, Finanzen, Medien, Logistik, Medizinwesen, Projektmanagement, start-up und Wachstumsfinanzierung, Rohstoffe, Nanotechnologie, Bionik, erneuerbare Energien, seltene Erden, 3-D-Drucktechnologie, Marketing, Sportwesen, Filmwesen, Musik- und Unterhaltungstechnologie, Mode- und Textilwesen. Grundkapital: 50.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Jedes Vorstandsmitglied vetritt einzeln. Jedem Vorstand kann Befreiung von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB erteilt werden. Vorstand: Strom, Andreas, Gifhorn, *19.07.1979, mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Als nicht eingetragen wird bekannt gemacht:

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