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ABBA BidCo AG

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ABBA BidCo AG

Frankfurt am Main

Bekanntmachung gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

DIE IN DIESEM DOKUMENT ENTHALTENEN INFORMATIONEN SIND NICHT ZUR VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE IN, INNERHALB ODER AUS LÄNDERN BESTIMMT, IN DENEN EINE SOLCHE VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE EINE VERLETZUNG DER MASSGEBLICHEN RECHTLICHEN BESTIMMUNGEN DIESER LÄNDER DARSTELLEN WÜRDE.

Die ABBA BidCo AG, Frankfurt am Main, Bundesrepublik Deutschland (die „Bieterin“), hat am 26. März 2021 die Angebotsunterlage für ihr freiwilliges öffentliches Übernahmeangebot (das „Übernahmeangebot“) an die Aktionäre der AKASOL AG, Darmstadt, Bundesrepublik Deutschland („AKASOL“), zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden Stückaktien der AKASOL (ISIN DE000A2JNWZ9) (die „AKASOL-Aktien“) gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 120,00 je AKASOL-Aktie veröffentlicht (die „Angebotsunterlage“). Die Frist für die Annahme des Übernahmeangebots endet am 7. Mai 2021, 24:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 18:00 Uhr (Ortszeit New York), soweit sie nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert wird.

1.

Bis zum 5. Mai 2021, 14:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) /​ 8:00 Uhr (Ortszeit New York) (der „Meldestichtag“), ist das Übernahmeangebot für insgesamt 3.829.706 AKASOL­Aktien angenommen worden. Dies entspricht einem Anteil von ca. 63,18 % des zum Meldestichtag bestehenden Grundkapitals und der zum Meldestichtag bestehenden Stimmrechte der AKASOL.

2.

Darüber hinaus hielten zum Meldestichtag weder die Bieterin noch mit ihr gemeinsam handelnde Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 WpÜG oder deren Tochterunternehmen AKASOL-Aktien oder nach §§ 38, 39 WpHG mitzuteilende Stimmrechtsanteile in Bezug auf AKASOL. Ihnen wurden zum Meldestichtag auch keine weiteren Stimmrechte aus AKASOL-Aktien nach § 30 WpÜG zugerechnet.

Die Bieterin hat den Vollzug des Übernahmeangebots unter anderem unter die Bedingung des Erreichens einer Mindestannahmeschwelle von 50 % der Anzahl der im Zeitpunkt des Ablaufs der Annahmefrist ausgegebenen AKASOL-Aktien zzgl. einer (1) AKASOL-Aktie gestellt (wie in Ziffer 12.1.2 der Angebotsunterlage näher beschrieben). Für Zwecke dieser Bedingung entspricht dies zum Meldestichtag einer Annahmequote von 63,18 %.

Frankfurt am Main, den 5. Mai 2021

ABBA BidCo AG
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Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung ist weder ein Angebot zum Kauf noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien der AKASOL AG. Die Bedingungen des öffentlichen Übernahmeangebots sowie weitere das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen sind in der Angebotsunterlage mitgeteilt, deren Veröffentlichung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gestattet wurde. Investoren und Inhabern von Aktien der AKASOL AG wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu lesen, da sie wichtige Informationen enthalten.

Das Übernahmeangebot wird unter alleiniger Geltung des Rechts der Bundesrepublik Deutschland und bestimmter anwendbarer wertpapierrechtlicher Bestimmungen der Vereinigten Staaten von Amerika veröffentlicht. Jeder Vertrag, der auf Grundlage des Übernahmeangebots geschlossen wird, unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Soweit dies nach anwendbarem Recht zulässig ist und in Übereinstimmung mit deutscher Marktpraxis erfolgt, können die Bieterin, mit ihr verbundene Unternehmen oder für sie tätige Broker außerhalb des Übernahmeangebots vor, während oder nach Ablauf der Annahmefrist unmittelbar oder mittelbar AKASOL-Aktien erwerben bzw. entsprechende Vereinbarungen abschließen. Dies gilt in gleicher Weise für andere Wertpapiere, die ein unmittelbares Wandlungs- oder Umtauschrecht in bzw. ein Optionsrecht auf AKASOL-Aktien gewähren. Diese Erwerbe können über die Börse zu Marktpreisen oder außerhalb der Börse zu ausgehandelten Konditionen erfolgen. Alle Informationen über diese Erwerbe werden veröffentlicht, soweit dies nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland oder einer anderen einschlägigen Rechtsordnung erforderlich ist.
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Die Veröffentlichung steht zur Verfügung
im Internet unter: https:/​/​www.abba-angebot.de
im Internet am: 05.05.2021.

 

Frankfurt am Main, den 5. Mai 2021

ABBA BidCo AG

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