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Abgabe für Drucker

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Weil damit Privatkopien von geschützten Texten erstellt werden können, müssen Computer- und Druckerhersteller für ihre zwischen 2001 und 2007 produzierten Geräte nachträglich eine Urheberabgabe an die Verwertungsgesellschaft Wort von womöglich 900 Millionen Euro zahlen. Dies geht aus einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg hervor. Demnach sind PCs und Drucker auch dann abgabepflichtig, wenn sie ohne Scanner zum Einsatz kommen. Der Bundesgerichtshof hatte den Fall 2011 dem Europäischen Gerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.

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