Am heutigen Tage beginnt ein Musterverfahren von Anlegern gegenüber der Volkswagen Aktien Gesellschaft. Diese fordern Schadenersatz in Höhe von circa 9,2 Milliarden €. Musterklägerin ist eine Investment-Firma der Sparkassen; für circa 2000 Anleger wird dieses Verfahren vorgezogen und grundsätzlich entschieden. Die Kläger machen den Beklagten dafür verantwortlich, dass der Aktienkurs nach der Bekanntgabe des Abgasskandals um mehr als 40% einbrach. Die Kläger meinen, dass die Beklagte Volkswagen-Kläger früher hätte warnen müssen. Es geht um die Frage, wann eine Warnpflicht gegenüber den Aktionären entsteht und wer in einem größeren Unternehmen Kenntnis davon haben muss. Es kommt also darauf an, ob der gesamte Vorstand Bescheid weiß oder untere Manager-Ebenen.
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