Auch so könnte man die persönliche Situation vom ehemaligen Vorzeigedetektiv Medard Fuchsgruber bezeichnen. Abgedriftet in einen „Sumpf“, aus dem er sich dann sicherlich nur schwer wird herausziehen können. Viel schlimmer für Medard Fuchsgruber dürfte aber mit den neuesten Veröffentlichungen zu seiner Person die Beschädigung seines Rufes sein.
Damit verbunden sein könnte möglicherweise auch ein Entzug seiner Lizenz als Privatdetektiv. Noch vor Jahren galt Medard Fuchsgruber als „Robin Hood der Kleinanleger“. So nannte ihn einst das Handelsblatt in einem Artikel. Aber bereits vor Jahren geriet Medard Fuchsgruber immer wieder in negative Schlagzeilen. Nun also will die deutsche Justiz Medard Fuchsgruber vor Gericht sehen und die Anklage, wenn sie dann vom Gericht zugelassen werden sollte, ist nicht so ganz ohne. Folgt der Richter der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft, dann dürfte das möglicherweise sogar schwierig mit einer Bewährungsstrafe werden. Worum geht es eigentlich?
Nach jahrelangen Ermittlungen unter dem Aktenzeichen 33 Js 450/15 hat die Staatsanwaltschaft Saarbrücken jetzt Anklage gegen ihn erhoben. Bei Durchsuchungen wurde Beweismaterial beschlagnahmt. Pressestaatsanwalt Dennis Zahedi listet auf Anfrage unserer Redaktion nachfolgend die Vorwürfe gegen Medard Fuchsgruber auf: Gewerbsmäßige Untreue in 143 Fällen, Betrug oder Untreue in 39 Fällen, vorsätzliche Insolvenzverschleppung in drei Fällen und Untreue in weiteren 53 Fällen.
Nun hat Medard Fuchsgruber natürlich die Gelegenheit sich gegen die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu verteidigen, was er sicherlich auch tun wird, und natürlich gilt Medard Fuchsgruber so lange als unschuldig, bis ein rechtskräftiges Urteil gesprochen wurde. Das wiederum wird sicherlich noch bis zu 3 Jahren dauern, wenn das Gericht die Anklage überhaupt zulässt.
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