Abgelehnt

Published On: Dienstag, 07.11.2023By Tags:

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat eine Klage auf Herausgabe des Sterbehilfe-Medikaments Natrium-Pentobarbital durch den Staat abgewiesen. Einer der beiden Kläger lebt im Landkreis Lüneburg. Die Richter begründeten die Entscheidung damit, dass es zumutbare Optionen gebe, dem eigenen Leben medizinisch begleitet ein Ende zu setzen. Diese seien mit dem Recht auf selbstbestimmtes Sterben vereinbar. Für Hans-Jürgen Brennecke aus Reppenstedt ging es in dem Prozess um die Ausgabe des tödlichen Medikaments Natrium-Pentobarbital. Der 79 Jahre alte Mann war vor rund acht Jahren schwer an Krebs erkrankt und hatte nach eigenen Angaben zeitweise starke Schmerzen gelitten. Mittlerweile gilt er als geheilt. Sollte der Tumor zurückkommen, will Brennecke sein Leben im Familienkreis
Ein Recht auf Sterben, aber keines auf Natrium-Pentobarbital

Das OVG hat entschieden, dass schwerkranke Menschen wie Hans-Jürgen Brennecke kein Recht auf das Betäubungsmittel haben. (02.02.2022)

Bundesinstitut lehnt Ausgabe von Natrium-Pentobarbital ab

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BIfArM) hatte 2018 die Anträge der Kläger auf Ausgabe des Natrium-Pentobarbital mit dem Verweis auf das Betäubungsmittelgesetz abgelehnt. Das Institut ist unter anderem für die Einfuhr des Medikaments, das es in der Schweiz, nicht aber in Deutschland gibt, zuständig. In der Schweiz wird Natrium-Pentobarbital legal in der Sterbehilfe verwendet und gilt als zuverlässig. Das Bundesinstitut steht auf dem Standpunkt, dass der Staat nicht über die Vergabe von tödlichen Medikamenten zur Sterbehilfe entscheiden dürfe.
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
OVG weist Klage von Betroffenen ab

Zusammen mit Brennecke hatte ein schwer an Multipler Sklerose erkrankter Mann aus Rheinland-Pfalz geklagt. Zuletzt waren die Kläger im Februar vergangenen Jahres vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (Nordrhein-Westfalen) gescheitert. Das OVG hatte sich bei seinem Urteil ebenfalls auf das Betäubungsmittelgesetz bezogen. Der Staat müsse schwerstkranken Menschen nicht den Zugang zu einem Suizid-Mittel verschaffen. Eine Frau aus NRW, die als Betroffene ebenfalls vor Gericht gezogen war, ist inzwischen verstorben.

Leave A Comment