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Abgeltungssteuer

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Zinserträge, Dividenden und Kursgewinne werden mit der Abgeltungssteuer von 25 Prozent versteuert. Hinzu kommen der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer. Die Abgeltungssteuer behält in der Regel die kontoführende Bank oder Sparkasse ein.

Die Besteuerung beeinflusst eines von drei wesentlichen Anlagekriterien, nämlich die Rendite der Geldanlage oder Altersvorsorge. Die Rendite sollte aber niemals alleiniges Entscheidungskriterium sein. Ein Zins von jährlich acht Prozent bei 20-jähriger Anlage erscheint sehr attraktiv, aber was nützt das Angebot, wenn man sein Geld in fünf Jahren braucht? Das zweite Anlagekriterium, die Flexibilität, ist immer individuell zu bewerten.

Ferner kann man bei acht Prozent Rendite pro Jahr annehmen, dass sie nicht ohne Risiko in Aussicht gestellt wird. Risiko ist das dritte Anlagekriterium. Nicht jeder ist bereit, Risiken zu tragen. Es gibt auch keine ‚richtige’ Risikobereitschaft. Sie ist ausschließlich subjektiv für jeden Einzelnen zu bestimmen und bei der Wahl der Produkte zu berücksichtigen. Bewertet man eine Anlageentscheidung anhand der drei relevanten Kriterien Rendite, Flexibilität und Risiko, relativieren sich steuerliche Aspekte deutlich.

Gerade bei Produktvermittlungen auf Provisionsbasis wird gerne mit der Steuerersparnis argumentiert. Trotz eventueller steuerlicher Vorteile bei bestimmten Konstellationen rät die Verbraucherzentrale aber davon ab, allein aus steuerlichen Gründen bestimmte Produkte zu erwerben. Denn zunächst ist zu prüfen, ob das Produkt überhaupt zu den Zielen und finanziellen Bedürfnissen des Sparers passt. Zudem führen steuerliche Vorteile nicht zwingend dazu, dass sich das empfohlene Produkt unter dem Strich mehr rentiert als alternative Anlagestrategien. Ein Beispiel: Bei Rentenversicherungen, die in teuere Investmentfonds investieren (Fondspolicen), sind bei einem Vergleich die hohen Kosten des Produktes zu berücksichtigen. Möglicherweise ist eine kostengünstigere Alternative interessanter, obwohl dort mehr Steuern anfallen.

Vor einem übereilten Vertragsabschluss empfiehlt sich daher eine unabhängige persönliche Beratung, um den individuell optimalen Weg zu finden. Die steuerlichen Rahmenbedingungen stellen dabei nur einen Entscheidungsaspekt von vielen dar.

Quelle:VBZ Thüringen

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