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Abgemahnt

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Der NRW Schuldnerberater e. V. war zu rechtlichen Vertretungen, wie er sie versprach, gar nicht befugt. Geschäfte mit der Armut Hilfesuchender sind kein Einzelfall – doch unsere Checkliste hilft bei der Suche nach seriöser Hilfe.

Vollmundig versprach der NRW Schuldnerberater e. V. auf seiner Homepage umfassende Begleitung auf dem Weg aus den Schulden. Doch berechtigt, die angebotenen Rechtsdienstleistungen auch zu erbringen, war der in Köln ansässige Verein nicht. Mit einer Abmahnung hat die Verbraucherzentrale NRW nun erfolgreich darauf gepocht, dass dessen haltlose Versprechungen unterbleiben und er künftig keine Verbraucher mehr in Schuldner- und Verbraucherinsolvenzangelegenheiten berät oder vertritt.

Ob die finanziellen Probleme mit einer Ratenvereinbarung, einer Einmalzahlung oder durch ein Insolvenzverfahren gelöst werden können – der NRW Schuldnerberater e. V. gab im eigenen Internetauftritt vor, Ratsuchenden Vor- und Nachteile dieser Varianten aufzuzeigen. Außerdem stand das Angebot, sie auf dem Weg zur Entschuldung zu begleiten und dabei zu unterstützen, um am Ende des Insolvenzverfahrens von allen Restschulden befreit zu werden. Allerdings verschwieg der Verein, dass er zu solchen rechtlichen Vertretungen überhaupt nicht befugt war. Auf eine Abmahnung der Verbraucherzentrale NRW hin zog der Verein nun die Reißleine und verpflichtete sich, das gesetzeswidrige Verhalten künftig zu unterlassen. Andernfalls droht dem NRW Schuldnerberater e. V. eine Vertragsstrafe.

Unseriöse Anbieter nutzen Notlage aus

Es handelt sich hierbei keineswegs um einen Einzelfall, dass vermeintliche ‚Schuldenregulierer‘ Verbrauchern Rechtsdienstleistungen im Bereich der Schuldner- und Insolvenzberatung anbieten. Häufig im Fokus sind dabei Menschen, die in finanziellen Notlagen einen schnellen Weg aus der Überschuldung suchten. Dabei geraten diese dann oftmals an unseriöse gewerbliche Anbieter, die mit gehaltlosen Leistungen bei den finanziell Gebeutelten noch einmal zusätzlich abkassieren wollen. Offeriert werden dabei ganz unterschiedliche Dienste – aber nur selten gibt es auf den Einzelfall zugeschnittene und wirtschaftlich sowie rechtlich fundierte Beratung. Statt dauerhafter Entschuldung sind häufig nur horrende Entgelte für überflüssige oder schlechte Leistungen garantiert.

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