Das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat den Casual Games-Anbieter Big Fish Games abgemahnt. Nach Beschwerden im Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen prüften die Marktwächterexperten den Internetauftritt des Anbieters und stellten fest: Big Fish Games wirbt nach Ansicht der Verbraucherschützer unzulässig mit vergünstigten Spielepreisen und versucht Verbraucher über eine Club-Probemitgliedschaft in ein kostenpflichtiges Abo zu locken.
Casual Games sind digitale Spiele, wie einfache Brettspiele, Puzzles oder Geschicklichkeitsspiele, die über den PC oder per Smartphone gespielt werden können. Der Anbieter Big Fish Games Inc. mit Firmensitz in Seattle (USA) bietet auf seiner deutschen Website eine Vielzahl davon an.
VERBRAUCHER WERDEN NICHT HINREICHEND INFORMIERT
Die Spiele werden teilweise mit einem vergünstigten Preis beworben. Nach Ansicht der Marktwächterexperten wird dabei nicht sofort ersichtlich, dass dieser Preis für das Spiel nur bei gleichzeitigem Abschluss einer Club-Mitgliedschaft gilt. „Nach unserer Auffassung ist für den Verbraucher nicht ersichtlich, dass die anfängliche Club-Probemitgliedschaft nach dem ersten Monat in eine kostenpflichtige Club-Mitgliedschaft übergeht“, so Ute Klement, Referentin Rechtsdurchsetzung im Marktwächter-Team in der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. „Intransparente Angaben zur Vertragslaufzeit und den damit verbundenen zusätzlichen Kosten sind unzulässig. Bei dem Internetauftritt von Big Fish Games sehen wir hier Korrekturbedarf“, so Klement.
Der Anbieter war über das Frühwarnnetzwerk der Verbraucherzentralen auffällig geworden. Verbraucher beschwerten sich, in eine Kostenfalle getappt zu sein. Daraufhin prüften die Marktwächterexperten die Website www.bigfishgames.de und fanden mehrere Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen.
ANBIETER SOLL UNTERLASSUNGSERKLÄRUNG UNTERZEICHNEN
Das Marktwächter-Team in Rheinland-Pfalz hat Big Fish Games daher jetzt abgemahnt. „Wir fordern den Anbieter auf, eine Unterlassungserklärung abzugeben und die Website entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen auszugestalten“, so Klement weiter.
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