Im Internet und in ihren Geschäften macht die schwedische Möbelkette Ikea seit Januar Werbung für die Photovoltaik-Anlagen „Solstråle“.
Doch nicht Ikea verkauft diese Anlagen, sondern der Kooperationspartner Solarcentury Microgen (Deutschland) GmbH. Weil das nicht deutlich genug ersichtlich war, hat die Verbraucherzentrale NRW sowohl Ikea als auch Solarcentury abgemahnt. Denn nach Einschätzung der Verbraucherschützer führten Werbung, E-Mail-Verkehr im Bestellvorgang sowie weitere Dokumente zur Bestellung in die Irre: Sie ließen an vielen Stellen Ikea als Vertragspartner der Käufer erscheinen, obwohl dies ausschließlich Solarcentury ist.
Wer glaubt, einen Vertrag mit Ikea zu schließen, hat ein Bild im Kopf: Ein finanziell sicher aufgestelltes Großunternehmen mit dichtem Filialnetz und Kundenservice. Das können entscheidende Kaufkriterien sein. Aber diese Erwartungen werden bei den Solstråle-Anlagen enttäuscht. Insbesondere bei Gewährleistungs- und Garantieansprüchen ist Ikea nicht der richtige Ansprechpartner. Das muss nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW besser ersichtlich sein. Ikea und Solarcentury haben bis 10. Mai Zeit, die Werbung entsprechend zu ändern.
Unzulässige Klauseln in den AGB
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des tatsächlichen Vertragspartners Solarcentury enthalten zudem viele Klauseln, die die Verbraucherschützer als unzulässig und damit unwirksam einstufen. Besonders schwer wiegt die unklare Preisgestaltung: Solarcentury behält sich Preisänderungen oder sogar den Rücktritt vom Vertrag vor, ohne eindeutige Umstände festzulegen. Auch die Grundlage und der Verbleib einer Anzahlung über 200 Euro bleiben völlig unklar.
Diverse weitere unzulässige Klauseln beklagt die Verbraucherzentrale NRW im AGB-Abschnitt zur so genannten Installationsgarantie. Sie bietet Solarcentury zusätzlich zu den Herstellergarantien für Solarmodule, Speicher und Wechselrichter an. Darunter fallen unter anderem die Forderung einer permanenten Online-Verbindung, schwammig formulierte Ausschlussgründe und die Ankündigung einer Ausgleichszahlung statt Reparatur im Schadenfall.
Auch auf diese Abmahnung hat Solarcentury eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit sichert das Unternehmen zu, auf die monierten Klauseln zu verzichten und sich ab sofort bei bestehenden Verträgen nicht mehr auf sie zu berufen.
Amtsgericht Köln Aktenzeichen: HRB 97939 | Bekannt gemacht am: 24.04.2019 20:01 Uhr |
In () gesetzte Angaben der Anschrift und des Geschäftszweiges erfolgen ohne Gewähr. | |
Neueintragungen | |
24.04.2019 | |
HRB 97939: Solarcentury Microgen (Deutschland) GmbH, Köln, Graeffstraße 5, 50823 Köln. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.06.2018. Durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom 08.11.2018 ist der Sitz von Hamburg (bisher Amtsgericht Hamburg, HRB 152121) nach Köln verlegt und entsprechend der Gesellschaftsvertrag geändert in § 1 Abs. 2 (Sitz). Geschäftsanschrift: Graeffstraße 5, 50823 Köln. Gegenstand: die Entwicklung, Vermittlung, Errichtung, der Betrieb, Einkauf und Verkauf von Photovoltaikanlagen sowie der Einkauf, Verkauf und die Vermittlung von Photovoltaikprodukten und Beratung von Verbrauchern, Photovoltaikunternehmen und anderen Personen im Bereich der Solarenergie. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: de Jong, Dennis, Haarlem / Niederlande, *20.07.1964; Perry, Neil Graham, London / Vereinigtes Königreich, *16.01.1962; van den Heuvel, Franciscus Henricus Nicasius, London / Vereinigtes Königreich, *28.04.1963, jeweils einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. |
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