Allgemeines

Abgewatscht

Teilen

Ein EU-Verbot von Geschäften mit der Syria International Islamic Bank (SIIB) ist nichtig. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) erklärte heute in Luxemburg einen Beschluss des EU-Ministerrats vom Juni 2012 für ungültig und gab damit einer Klage der SIIB statt.Die Richter erklärten, die Tatsache, dass zwei Kunden dieser Bank auch Konten bei zwei ebenfalls auf der EU-Sanktionsliste stehenden syrischen Banken hätten, reiche als Begründung für die Aufnahme der SIIB in die EU-Sanktionsliste nicht aus.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Einen Sommer wird es mit Herrn Merz nach der Bundestagswahl wirtschaftlich nicht geben

Friedrich Merz steht vor einer herausfordernden Aufgabe, sollte er als Bundeskanzler eine...

Allgemeines

Energiekonzepte Deutschland GmbH- was darf sich das Unternehmen eigentlich noch erlauben?

Es ist schwer nachzuvollziehen, wie es einem Unternehmen über einen Zeitraum von...

Allgemeines

Vorläufige Insolvenzverwaltung für GAGI Bau GmbH angeordnet

Das Amtsgericht Ludwigsburg hat am 12. November 2024 im Rahmen eines Insolvenzverfahrens...

Allgemeines

Vorläufige Eigenverwaltung für Stark Druck GmbH + Co. KG angeordnet

Im Insolvenzverfahren der Stark Druck GmbH + Co. KG, ansässig in Pforzheim,...