Ein deutsches Landgericht hat die Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen den Autobauer Mercedes-Benz abgewiesen. Es obliege dem Gesetzgeber zu entscheiden, welche Maßnahmen zur Einhaltung des Klimaschutzes ergriffen werden. Das könne durch eine Individualklage vor einem Zivilgericht nicht vorweggenommen werden, teilte das Landgericht am Dienstag zur Begründung mit.
Mit ihrer Klage hatten die Umweltschützer einen klimagerechten Umbau des Autoherstellers gefordert. Mercedes-Benz sollte dazu unter anderem ab November 2030 keine herkömmlichen Verbrenner mehr verkaufen dürfen, die Treibhausgase ausstoßen.
Kommentar hinterlassen