Ein argentinisches Gericht hat eine Klage gegen Staatschefin Cristina Fernandez de Kirchner im Zusammenhang mit einem Terroranschlag auf ein jüdisches Gemeindehaus 1994 abgewiesen. Bundesrichter Daniel Rafecas befand gestern, die Klageschrift beinhalte nicht einmal „minimale Anhaltspunkte für einen Strafprozess“.
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