Ein gutes Abitur ist eine Eintrittskarte in ein Studium, gerade in Medizin, also ist die Vorbereitung alles. Das Informationsfreiheitsgesetz macht es jetzt Schülern und Eltern leichter, sich angemessen vorzubereiten. Warum? Seit einigen Jahren gilt nicht mehr der Grundsatz, dass die Informationen über behördliches Handeln die Ausnahme sind, sondern die Regel. Mit anderen Worten: Jeder kann ohne Anlass und Rechtfertigung gegenüber Behörden Anträge auf Einsicht in Unterlagen stellen. Beschränkungen bestehen in technischer (Kopierkosten oder Wartezeiten) oder juristischer Hinsicht (persönliche Daten etc.). Der Grundsatz ist aber: In Deutschland gilt das Transparenzgebot. Prüfungen durch den Staat stellen ein behördliches Handeln dar. Also besteht auch der Anspruch auf Abiturdaten und weitere Informationen. Um sich also gut vorbereiten zu können, hat ein Schüler bzw. seine Eltern jetzt von dem Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen die Abituraufgaben 2007 bis 2017 abgefordert und erhalten. Die Behörde übersandte der Einfachheit halber einen Link zu den Aufgaben.
Die Behörde weist in dem Übersendungsschreiben darauf hin, dass die Daten nicht veröffentlicht werden dürfen.
Wir in der Redaktion kenne einige Papas und Mamas, die jetzt fix einen Antrag stellen werden….
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