Es gibt Rechtsanwälte die greifen zum Telefon rufen einen an und versuchen einen Sachverhalt zu erläutern und zu erklären. Und es gibt Rechtsanwälte, die mit Kanonen auf Spatzen schießen wie die genannte Kanzlei. Ob die Kanzlei sich damit einen Gefallen getan hat, bezweifeln wir dann doch sehr. Warum wir das bezweifeln?
Nun, ganz einfach, es geht um von der genannten Kanzlei nicht bestrittene Veröffentlichungen im Bundesanzeiger, wo genannte Kanzlei nun behauptet, dass es sich hier um einen Identitätsdiebstahl handeln würde.
Einer Identität der PB Invest AG aus der Schweiz. Genanntes Unternehmen ist Mandantin der erwähnten „Abmahnkanzlei“ aus Berlin, Lindemann, Schwennicke & Partner.
Ob die Ausführungen der Kanzlei so der Wahrheit entsprechen, wissen wir nicht, denn alle Veröffentlichungen sind derzeit immer noch im Bundesanzeiger verfügbar.
Es geht um Angebote für einen Aktienankauf.
FireShot Capture 015 – Suchergebnis – Bundesanzeiger – www.bundesanzeiger.de
Merk-würdig, im Zusammenhang von des Merkens würdig, ist aber dann schon, dass es den genannten Rechtsanwälten bis heute scheinbar nicht gelungen ist, das aus dem Bundesanzeiger herauszubekommen. Wenn es um einen klaren nachweisbaren Identitätsdiebstahl geht, dann sollte das doch schneller gehen mit der Herausnahme aus dem Bundeanzeiger.
Nun jammert der Rechtsanwalt der PB Invest AG herum, dass seiner Mandantin ein vermehrter Arbeitsaufwand durch die Veröffentlichung entstehe, da sich bei seiner Mandantin vermehrt Aktionäre melden würden. Mit Verlaub, Herr Rechtsanwalt, dann beseitigen Sie doch die tatsächliche Ursache im Bundesanzeiger!
Dann als Abschlusssatz in Ihrem Schreiben noch die Geltendmachung weiterer Forderungen sich offenzuhalten, finden wir schon dreist.
Nochmals, manchmal ist es klüger zum Telefonhörer zu greifen, jetzt haben sie unsere ungeteilte mediale Aufmerksamkeit. Ob Ihre Mandantin das gewollt hat?
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