Nachdem Sie uns im Namen der Gesellschaft und des wohl zurückgetretenen Geschäftsführers abgemahnt haben, wollen wir Ihnen diese Frage nun einmal auch öffentlich stellen.
Natürlich drängt sich uns nun die Frage auf, ob Sie zum Zeitpunkt des Versendens der Abmahnung an uns nicht möglicherweise bereits gewusst haben, dass diese Gesellschaft in Insolvenz gehen wird, daher unsere Vermutung auch bewusst den kurzen Termin an uns gesetzt haben.
Möglicherweise wissend, dass danach der Insolvenzverwalter und nicht mehr Ihr Auftraggeber das Sagen haben wird.
Inwieweit er diesen Vorgang weiterverfolgen wird und bereit ist, das Prozesskostenrisiko zu tragen, werden wir sehen.
Für den Fall, dass sie hier wirklich einen Prozess führen wollen, werden wir natürlich die Hinterlegung einer Sicherheitsleistung verlangen. Wir wollen unsere Kosten dann nicht zur Insolvenzmasse anmelden müssen.
So einfach funktioniert das dann nicht, sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Böhm von der Kanzlei Eisenführ Speiser, denn wir werden den Vorgang nun natürlich von unserer Seite aufgeklärt haben wollen. Dafür haben Sie bitte Verständnis. Kosten stehen natürlich dann auch noch im Raum, denn auch wir haben uns natürlich Rechtsrat eingeholt.
Das gehört sich nicht. Diese Kanzlei ist unterirdisch. Lassen sie sich nicht Unterbuttern. Ich drücke ihnen die Daumen. Sie haben doch nur die Wahrheit berichtet.