Das Gesetz verspricht, Abmahnmissbrauch zu verhindern, ohne aber insbesondere beim Datenschutz die Rechtsdurchsetzung zu erschweren.
Der Gesetzentwurf sieht vor, missbräuchliche Abmahnungen gezielt zu verhindern. Er gestattet es aber weiterhin, Datenschutzverstöße wirksam zu unterbinden. Die Diskussion über alternative Vorschläge, wonach es Wettbewerbs- und Verbraucherverbänden nicht mehr möglich wäre, Verstöße gegen Datenschutzvorschriften nach dem Gesetz gegen Unlauteren Wettbewerb (UWG) vor Gericht zu bringen, sollte damit endgültig der Vergangenheit angehören. Hierzu erklärt Klaus Müller, Vorstand des vzbv:
„Die Bundesregierung hat einen guten Kompromiss gefunden. Missbräuchliche Abmahnungen sollen verhindert werden, ohne dabei im Datenschutz über das Ziel hinaus zu schießen. Verbänden wird es weiterhin möglich sein, große Digitalkonzerne wirksam zu verpflichten, Datenschutzregeln einzuhalten. Unseriöse Geschäftsmodelle, die nur darauf abzielen, mit Datenschutzabmahnungen Geld zu verdienen, werden sich damit künftig nicht lohnen. Wichtig ist jetzt, dass der Kompromiss im Gesetzgebungsverfahren nicht aufgeweicht wird.“
Hintergrund: Bis zur heutigen Einigung war innerhalb der Bundesregierung besonders umstritten, wie eine befürchtete, allerdings bislang ausgebliebene Abmahnwelle wegen Datenschutzverstößen verhindert werden kann. Der vzbv hält den vorliegenden Kompromiss für eine gute Lösung und wird den Gesetzentwurf zu einem späteren Zeitpunkt kommentieren.
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