Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 eine Geldbuße in Höhe von drei Millionen Euro gegen die ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch festgesetzt. Grund dafür ist, dass die Geschäftsleitung keinen angemessenen Zugang zum Compliance-Bericht für das Geschäftsjahr 2019 hatte. Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig (siehe Infokasten „Bekanntmachung“).
Compliance
Wertpapierdienstleistungsunternehmen und ihre Beschäftigten müssen alle für sie geltenden rechtlichen Verpflichtungen erfüllen. Um dies zu gewährleisten, müssen die Unternehmen angemessene interne Grundsätze aufstellen, ausreichende finanzielle Mittel vorhalten und Verfahren einrichten. Dazu zählt auch, dass die Geschäftsleitung einen angemessenen Zugang zu Informationen und Dokumenten hat, um den Geschäftsbetrieb beaufsichtigen und überwachen zu können. Das ist in § 81 Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz geregelt.
Wenn die Geschäftsleitung nicht angemessen informiert wird, etwa durch einen Compliance-Bericht, kann die BaFin dies mit einer Geldbuße ahnden. Die beträgt maximal fünf Millionen Euro oder bis zu zehn Prozent des Gesamtumsatzes.
Bekanntmachung
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 25. Januar 2023 eine Geldbuße in Höhe von 3.000.000 Euro gegen die ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch festgesetzt.
Der Sanktion lag ein Verstoß gegen § 81 Absatz 3 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) zugrunde. Die ABN AMRO Bank N.V. Frankfurt Branch hatte den angemessenen Zugang der Geschäftsleiter zum Compliance-Bericht für das Geschäftsjahr 2019 nicht sichergestellt.
Der Bußgeldbescheid ist rechtskräftig.
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