ABO Invest AG
Wiesbaden
– ISIN DE000A1EWXA4 –
Ergänzung der Tagesordnung zur ordentlichen Hauptversammlung am 27. Juni 2019
Durch Bekanntmachung im Bundesanzeiger vom 16. Mai 2019 wurde die ordentliche Hauptversammlung der ABO Invest AG für Donnerstag, 27. Juni 2019, 14:00 Uhr, in den Räumen der Industrie- und Handelskammer (IHK) Wiesbaden, Wilhelmstraße 24-26, 65183 Wiesbaden, einberufen.
Mit Schreiben vom 31. Mai 2019 hat die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e. V., Berlin, unter anderem die Aktionärin ENKRAFT Capital GmbH vertretend und selbst Aktionärin der ABO Invest AG, innerhalb der gesetzlichen Frist im eigenen Namen und im Namen der ENKRAFT Capital GmbH die Ergänzung der Tagesordnung der Hauptversammlung um die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats sowie die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern beantragt und die weiteren Voraussetzungen gemäß §§ 122 Abs. 2, 124 Abs. 1 AktG nachgewiesen.
Die Tagesordnung wird daher nach dem Tagesordnungspunkt 5 um folgende Tagesordnungspunkte 6 und 7 ergänzt und die Ergänzung hiermit bekanntgemacht:
TOP 6
Beschlussfassung über die Abberufung von Mitgliedern des Aufsichtsrats
Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e. V. schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
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Jörg Lukowsky wird mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. |
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Dr. Thomas Wagner wird mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. |
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Christoph Kuhrt wird mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. |
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Jörg Schattner wird mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. |
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Christof Schneider wird mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung als Mitglied des Aufsichtsrats abberufen. |
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Matthias Strauch wird mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung als Ersatzmitglied des Aufsichtsrats abberufen. |
TOP 7
Beschlussfassung über die Neuwahl von Aufsichtsratsmitgliedern
Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e. V. schlägt vor, folgenden Beschluss zu fassen:
Für den Fall der Abberufung von Aufsichtsratsmitgliedern und des Ersatzmitgliedes gemäß dem vorstehenden Tagesordnungspunkt sind neue Aufsichtsratsmitglieder zu wählen. Der Aufsichtsrat besteht nach § 95 Satz 2 AktG, 96 Abs. 1 AktG in Verbindung mit § 8 der Satzung aus 5 Personen, die von der Hauptversammlung gewählt werden. Die Neuwahl des Aufsichtsrats erfolgt für einen Zeitraum beginnend mit der Beendigung dieser Hauptversammlung bis zur Beendigung der Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt, wobei das Geschäftsjahr, in dem die Amtszeit beginnt, nicht mitgerechnet wird und die Bestimmung einer kürzeren Amtszeit zulässig ist (vgl. § 9 der Satzung). Nach § 19 Abs. 2 der Satzung erfolgt grundsätzlich eine Listenwahl, dies gilt auch für Wahlvorschläge nach § 127 AktG. Die Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e. V. unterbreitet jetzt noch keinen konkreten Wahlvorschlag. Vorschläge aus dem Aktionariat können so noch bis zur Hauptversammlung berücksichtigt werden. Insbesondere sollte angestrebt werden, dass entsprechend moderner Corporate Governance künftig auch Frauen im Aufsichtsrat vertreten sind.
Im Hinblick auf die Begründung der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e. V. zu ihren Beschlussanträgen verweisen wir im Übrigen auf die Veröffentlichung des Ergänzungsantrags der Verbraucherzentrale für Kapitalanleger e. V. auf unserer Homepage; diese ist unter nachstehendem Link abrufbar:
https://www.buergerwindaktie.de/investoren/hauptversammlung.html
Wiesbaden, im Juni 2019
ABO Invest AG
Der Vorstand
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