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Trickreich versuchen einige unseriöse Firmen, Verbrauchern am Telefon ein Abonnement etwa für Glücksspiele oder Nahrungsergänzungsmittel zu verkaufen. So erkennen Sie den Betrug.

Bei Anruf Abzocke: In den betrügerischen Telefonaten wird oft nicht eindeutig mitgeteilt, dass ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen wird. Behalten Betroffenen anschließend ihre Kontobewegungen nicht im Blick, können große finanzielle Schäden eintreten.

Dabei sind Werbeanrufe ohne vorab geleistete Einwilligung der Angerufenen in Deutschland unzulässig. Doch immer wieder kommt es vor, dass sich Firmen ohne Einverständnis telefonisch an Verbraucherinnen und Verbraucher wenden.

So funktioniert die Masche der unseriöser Abofallen-Firmen

Die Anrufer verschleiern oft den wahren Hintergrund ihres Anrufs, melden sich zum Beispiel als Meinungsforschungsinstitut. Oder es wird der Eindruck erweckt, dass der oder die Angerufene etwas gewonnen hätte – beispielsweise Probepäckchen für ein Produkt. Manchmal wird ihnen mitgeteilt, dass sie an einem kostenlosen Gewinnspiel-Abo teilgenommen hätten, das jetzt kostenpflichtig sei.

Um an die in Aussicht gestellten Gewinne zu kommen oder Abo-Laufzeiten zu verkürzen, werden die Angerufenen dazu gebracht, in dem Telefonat ihre Bankdaten anzugeben. Die Anrufer nehmen Teile des Telefonats auf. Die Mitschnitte können dann im Anschluss manipuliert werden, sodass sie wie eine mündliche Zustimmung zu einem Vertrag erscheinen.

Wann ist ein am Telefon geschlossener Vertrag rechtsgültig?

Auch ein am Telefon geschlossener Vertrag kann grundsätzlich rechtsgültig sein. Doch dafür müssen eine Reihe von Bedingungen erfüllt sein. Die Anrufer müssen zum Beispiel Kündigungsfristen und Preise nennen und auf das Widerrufsrecht hinweisen. Bei Glücksspielen sieht es allerdings anders aus: Dort kommen Verträge nur durch eine schriftliche Einwilligung des Kunden zustande.

Neuregelungen für Energieversorger und Mobilfunkanbieter

Der Gesetzgeber hat im Juli 2021 für Energie-Versorger eine ganz entscheidende Änderung eingeführt, die telefonische Vertrags-Abschlüsse erschweren. Strom- und Gasanbieter können sich jetzt nur noch in Textform einen Vertrag mit dem Verbraucher bestätigen lassen. Das kann per Post, per Mail oder auch als SMS geschehen.

Ähnliches gilt auch für Mobilfunk-Verträge. Kommt es zu einem Vertrags-Abschluss am Telefon, muss der Anbieter danach unverzüglich in Textform Informationen zur Verfügung stellen und sich den Vertrag in Textform genehmigen lassen. Solange ist der Vertrag in der Schwebe und damit unwirksam. Diese Neuregelung gilt seit Dezember 2021.

Wie kommen Abofallen-Betrüger an Kontaktdaten?

Die Kontaktdaten der Angerufenen beziehen die Firmen häufig von Adresshändlern. Diese wiederum erhalten die Adressen, wenn Verbraucherinnen und Verbraucher an Gewinnspielen teilnehmen und dabei ihr Einverständnis geben, von Werbetreibenden kontaktiert zu werden. Doch nicht immer liegt den Anrufern eine solche Einwilligung vor.

Richtiges Verhalten bei Werbeanrufen

Generell ist ein guter Schutz vor Werbeanrufen, mit der Herausgabe seiner Telefonnummer und anderen persönlichen Daten so sparsam wie möglich zu sein und die Teilnahme an Gewinnspielen zu überdenken.

Bei Werbeanrufen gilt:

  • Das Telefonat so schnell wie möglich beenden. Die Aussage: „Kein Interesse“ und das Auflegen des Hörers sind ein guter Schutz.
  • Möglichst nicht das Wort „Ja“ sagen, statt dessen in ganzen Sätzen antworten.
  • Keine persönliche Daten herausgeben.
  • Die Telefonnummer des Anrufers und den Zeitpunkt des Anrufs notieren. Anschließend die Bundesnetzagentur informieren.
  • Wird die Telefonnummer des Anrufers nicht angezeigt, danach fragen.
  • Häufen sich die Anrufe, kann ein Wechsel der Telefonnummer sinnvoll sein.

Hilfe bei unverlangt zugesandter Ware

Wenn Waren zugeschickt werden, ohne dass diese bestellt wurden, können diese Schritte helfen:

  • Rechnung nicht bezahlen, Mahnungen und Inkassoschreiben widersprechen.
  • Angeblich abgeschlossenen Kauf- oder Abonnementverträgen schriftlich widersprechen.
  • Klar darauf hinweisen, dass kein Kaufvertrag zustande gekommen ist. Den angeblichen Vertrag dennoch kündigen.
  • Es besteht keine Pflicht, unverlangt zugesandte Ware zurückzuschicken.

Hilfe bei Rechnungen und Lastschrift

Kommen Rechnungen für ein angeblich abgeschlossenes Abonnement oder wird hierfür das Bankkonto belastet:

  • Schriftlich Widerspruch einlegen
  • Bank kontaktieren, SEPA-Mandat stoppen. Ohne Vorlage einer schriftlichen Einwilligung muss die Bank die Beträge der letzten 13 Monate zurückbuchen
  • Regelmäßig Kontobewegungen kontrollieren

Quelle:NDR

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