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Abofallen:Bleiben sie bitte Stur!

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Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Dutzende von Beschwerden erreichen uns täglich. Verbraucher sind beim Surfen auf Seiten gelandet, die ihnen „kostenlos“ und „gratis“ allerlei versprechen. Mal sind es Kochrezepte, Hilfe bei den Hausaufgaben oder kostenloser SMS-Versand, mal DVDs oder Warenproben, Routenplanung, Berechnungen der Lebenserwartung, Intelligenztests und, und, und… Oder Sie haben angeblich etwas gewonnen. Neuerdings werden manche sogar per Telefon, E-Mail oder SMS ausdrücklich aufgefordert, eine bestimmte Webseite zu „besuchen“.

Doch tatsächlich gibt es nichts kostenlos, und gewonnen haben Sie auch nichts. Die Angebote sind nur ein Trick, um Sie dazu zu bringen, Ihren Namen, Adresse und Geburtsdatum einzugeben. Damit sind Sie schon in die Falle getappt. Denn die Betreiber der Seiten haben nun Ihre persönlichen Daten und schicken Ihnen eine Rechnung ins Haus. Oder Sie bekommen eine Rechnung per E-mail.

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

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Frech wird behauptet, Sie hätten einen Vertrag abgeschlossen und seien nun verpflichtet, für ein oder zwei Jahre Geld für ein Abonnement zu bezahlen. Wer sich im Nachhinein die Seiten noch einmal genau anschaut, stellt fest: Tatsächlich gibt es eine Preisangabe. Die aber ist tief in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen versteckt oder kaum lesbar in winzig kleiner Schrift nur mit großer Mühe auf der Internetseite zu entdecken.

Aber: Ein entgeltlicher Vertrag kommt nicht zustande, solange der Preis gegenüber dem betroffenen Nutzer nicht klar und deutlich angezeigt wurde. Daher müssen Sie auch nicht bezahlen! Unterschieben gilt nicht. Ein derartiges bewusstes Verstecken und Verschweigen eines Endpreises verstößt gegen die Preisangabenverordnung und deren Grundsätze der Preiswahrheit und der Preisklarheit.

Die gegenteiligen Behauptungen der Firmen und die rechtlichen Ausführungen sind falsch und irreführend.

Zahlen Sie nicht!

Bleiben Sie stur!

Lassen Sie sich nicht von Inkasso- oder Anwaltsbriefen unter Druck setzen!

Besonders auffällig sind zurzeit die Firmen OPM Media, IContent, Online Content und netsolution FZE. Die Betreiber derartiger Seiten schalten fast täglich neue Seiten hinzu. Zugleich werden veraltete Seiten aus dem Netz genommen, nachdem sie unattraktiv geworden sind.

Neuerdings schicken die mahnenden Inkassobüros bereits auf den Namen des Verbrauchers ausgefüllte Mahnbescheidsanträge mit. Solche Anträge sind keine Mahnbescheide! Jeder könnte so etwas ausfüllen und damit drohen. Bevor kein Mahnbescheid vom Gericht gekommen ist, besteht kein Grund, so ein Schreiben ernster zu nehmen als die üblichen Inkassobriefe.

Außerdem schicken die Inkassobüros und Anwälte gern in anderen Verfahren ergangene Urteile mit. Dazu muss man wissen: Die genannten Urteile sind fast alle nicht mit dem normalen Fall vergleichbar, weil die Verbraucher oft schon vorher mit der Zahlung einverstanden waren oder sich nicht oder verspätet gewehrt haben. In der weit überwiegenden Zahl der Abofallenverfahren sind die Richter aus den verschiedensten Gründen zu der Überzeugung gelangt, dass die Verbraucher nichts zahlen müssen.

Liste der „Abbofallen“ Link
http://www.vzhh.de/telekommunikation/31481/AbofallenUebersicht.pdf

Quelle:VBZ Hamburg

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