Die BaFin hat am 6. August 2020 eine aktualisierte Fassung der Auslegungshilfe zum Artikel 2 des Gesetzes zur Abschirmung von Risiken und zur Planung der Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten und Finanzgruppen (Abschirmungsgesetz) veröffentlicht. Die aktualisierte Fassung löst die bisherige Auslegungshilfe ab, die am 14. Dezember 2016 veröffentlicht wurde.
Die Auslegungshilfe wird aktualisiert, weil sich seit der Umsetzung des Abschirmungsgesetzes und der Nutzung der bisherigen Auslegungshilfe zahlreiche weitere Fragen ergeben haben. Um sicherzustellen, dass alle Institute über den gleichen Erkenntnisstand verfügen, will die BaFin die Fragen und Antworten nun in abstrakter Form öffentlich zugänglich machen. Zudem war es angezeigt, die Auslegungshilfe modular aufzubauen. Sie wird dadurch anwenderfreundlicher und die BaFin kann etwaige spätere Ergänzungen leichter vornehmen.
Die Konsultation der aktualisierten Fassung der Auslegungshilfe hat zu weiteren Anpassungen geführt. Diese sind aus der ebenfalls veröffentlichten Vergleichsversion der Auslegungshilfe ersichtlich.
Die Auslegungshilfe entbindet die Institute nicht, umfassend und nachvollziehbar die Identifikation der potenziell verbotenen Geschäfte zu dokumentieren und eigenverantwortlich die jeweiligen Geschäfte unter die Verbotstatbestände zu subsumieren. Dabei ist die gebotene Sorgfalt zu beachten. Andernfalls besteht die Gefahr, strafrechtlich belangt zu werden.
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