DIESES DOKUMENT IST WICHTIG UND ERFORDERT IHRE SOFORTIGE AUFMERKSAMKEITDie Verteilung dieses Dokuments kann in bestimmten Rechtsordnungen rechtlichen Beschränkungen unterliegen. Personen, die in den Besitz dieses Dokuments gelangen, sind verpflichtet, sich über solche Beschränkungen zu informieren und diese zu beachten. Dieses Dokument ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Es stellt weder ein Angebot noch eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder der Zeichnung von Wertpapieren in den Vereinigten Staaten oder einer anderen Rechtsordnung dar.METALCORP Group S.A.Luxemburg, Großherzogtum LuxemburgABSTIMMUNG OHNE VERSAMMLUNGWichtiger Hinweis Inhaber der EUR 300.000.000 8,5 % Inhaberschuldverschreibungen 2021/2026 („ Schuldverschreibungen 2026 “) der METALCORP Group S.A. (die „ Emittentin “ oder die „ Gesellschaft “) mit Sitz innerhalb oder außerhalb der Bundesrepublik Deutschland („ Deutschland “) oder des Großherzogtums Luxemburg („ Luxemburg “) sollten die nachstehenden Hinweise zur Kenntnis nehmen. Die Veröffentlichung dieser Aufforderung zur Abstimmung ohne Versammlung (die „ Einladung “) stellt weder ein öffentliches Angebot zum Verkauf noch ein Angebot oder eine Aufforderung zum Erwerb, zum Kauf oder zur Zeichnung von Aktien, Schuldverschreibungen oder anderen Wertpapieren dar. Ein solches Angebot wird erst später und ausschließlich mittels und auf der Grundlage eines von der Commission de Surveillance du Secteur Financier („ CSSF “) zu billigenden und von der Gesellschaft, der MCOM Investments Limited und/oder der FERRALUM METALS Group S.A. zu veröffentlichenden Wertpapierprospekts erfolgen, sofern und sobald die in dieser Aufforderung zur Stimmabgabe vorgeschlagenen Beschlüsse gefasst und vollzogen wurden. Nur der gebilligte und veröffentlichte Wertpapierprospekt enthält die nach den anwendbaren gesetzlichen Vorschriften erforderlichen Informationen für Anleger. Die folgenden Hintergrundinformationen (siehe Ziffer 1 dieser Einladung) wurden von der Emittentin erstellt, um die Hintergründe der in der Abstimmung ohne Versammlung („ 2026 Gläubigerversammlung “) zu fassenden Beschlüsse und die konkreten Entscheidungsvorschläge für die Inhaber der Schuldverschreibungen 2026 („ 2026 Anleihegläubiger “) zu erläutern. Die entsprechenden Erläuterungen sind keinesfalls als endgültige Grundlage für das Abstimmungsverhalten der 2026 Anleihegläubiger zu verstehen. Die Emittentin übernimmt keine Gewähr dafür, dass die Vorbemerkungen zu dieser Einladung alle Informationen enthalten, die für die Beschlussfassung der 2026 Anleihegläubiger im Rahmen der 2026 Gläubigerversammlung erforderlich oder geeignet sind. Die 2026 Anleihegläubiger sollten über die Beschlüsse in der 2026 Gläubigerversammlung nicht allein auf der Grundlage dieser Einladung abstimmen, sondern nach Rücksprache mit ihren eigenen Rechtsanwälten, Steuer- und Finanzberatern und unter Berücksichtigung aller über die Emittentin verfügbaren Informationen. Vereinigtes Königreich Die Übermittlung der Einladung durch die Emittentin und anderer Dokumente oder Materialien im Zusammenhang mit der Restrukturierung der Schuldverschreibungen 2026 erfolgt nicht durch eine autorisierte Person (authorized person) im Sinne von Section 21 des Financial Services and Markets Act 2000 („ FSMA “) und diese Dokumente und/oder Materialien wurden auch nicht von dieser genehmigt. Dementsprechend werden solche Dokumente und/oder Materialien im Vereinigten Königreich nicht an die allgemeine Öffentlichkeit verteilt und dürfen nicht an diese weitergegeben werden. Die Übermittlung dieser Dokumente und/oder Materialien ist von den Beschränkungen der Finanzwerbung gemäß Section 21 FSMA nicht erfasst, da sie nur an folgende Personen gerichtet ist und nur an diese übermittelt werden darf: (i) Personen, die bereits Mitglieder oder Gläubiger der Emittentin sind, oder andere Personen im Sinne von Art. 43 FSMA (Financial Promotion) Order 2005 und (ii) an alle anderen Personen, an die solche Dokumente und/oder Materialien rechtmäßig übermittelt werden dürfen. Vereinigte Staaten von Amerika Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten von Amerika weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn, sie sind nach dem United States Securities Act von 1933 in seiner jeweils gültigen Fassung (der „Securities Act“) registriert oder sie werden in einer Transaktion angeboten oder verkauft, die von einer solchen Registrierung befreit ist oder ihr nicht unterliegt. Die Wertpapiere der Gesellschaft sind und werden nicht nach dem Securities Act registriert. Die nachfolgende Einladung ist nicht zur allgemeinen Verbreitung, direkt oder indirekt, ganz oder teilweise, in den oder in die Vereinigten Staaten von Amerika bestimmt. Sie richtet sich nicht an Personen (a) in den Vereinigten Staaten von Amerika, es sei denn, es handelt sich um qualifizierte institutionelle Käufer (qualified institutional buyers) gemäß der Definition in Rule 144A des Securities Act oder um akkreditierte Anleger (accredited investors) gemäß der Definition in Rule 501(a)(1), (2), (3), (7), (8) oder (9) von Regulation D des Securities Act, oder (b) außerhalb der Vereinigten Staaten von Amerika, die keine U.S. Personen (U.S. persons) gemäß der Definition in Regulation S des Securities Act sind und welche Wertpapiere im Rahmen einer Offshore-Transaktion (offshore transaction) gemäß Rule D der Regulation S des Securities Act erwerben. Weder die United States Securities and Exchange Commission (SEC) noch eine Wertpapieraufsichtsbehörde eines US-Bundesstaates hat im Zusammenhang mit der Abstimmung ohne Versammlung irgendwelche Wertpapiere genehmigt oder abgelehnt oder festgestellt, ob dieses Dokument richtig oder vollständig ist. AUFFORDERUNG ZUR STIMMABGABEan die Inhaber der
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1. |
Hintergrund und Gründe für die Abstimmung ohne Versammlung
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2. |
Gegenstände der Abstimmung ohne Versammlung und Beschlussvorschläge der Emittentin
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3. |
Rechtsgrundlage für die Abstimmung ohne Versammlung, Beschlussfähigkeit und Mehrheitserfordernis
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4. |
Rechtsfolgen des etwaigen Zustandekommens der Beschlüsse Wenn (a) das Erforderliche Quorum und (b) die Erforderliche Mehrheit erreicht sind, werden die Ermächtigungsbeschlüsse sofort wirksam:
Die gesetzliche Anfechtungsfrist beträgt einen Monat und beginnt mit der öffentlichen Bekanntmachung des Beschlusses (§ 20 Abs. 3 Satz. 1 SchVG). |
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5. |
Verfahren bei Abstimmungen ohne Versammlung und Art der Abstimmung
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6. |
Teilnahmeberechtigung, Stimmrechte und Nachweise
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7. |
Vertretung durch Bevollmächtigte Jeder Gläubiger der Schuldverschreibungen 2026 kann sich bei der Stimmabgabe durch einen Bevollmächtigten seiner Wahl vertreten lassen (§ 14 SchVG in Verbindung mit § 18 Abs. 1 SchVG). Das Stimmrecht kann durch den Bevollmächtigten ausgeübt werden. Die Vollmacht des Vollmachtgebers an den Vertreter bedarf der Textform im Sinne von § 126b BGB. Ein Formular, das für die Erteilung einer Vollmacht verwendet werden kann, kann auf der Internetseite der Emittentin unter www.metalcorpgroup.com unter der Rubrik “Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2021/2026“ abgerufen werden. Die Vollmachtserteilung ist spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums gegenüber dem Abstimmungsleiter durch Übermittlung der Vollmachtserklärung in Textform nachzuweisen. Auch bei der Stimmabgabe durch Bevollmächtigte ist ferner spätestens bis zum Ende des Abstimmungszeitraums ein Besonderer Nachweis mit Sperrvermerk des Vollmachtgebers sowie (soweit einschlägig) die Vertretungsbefugnis des Vollmachtgebers (siehe Ziffer 6.5) gegenüber dem Abstimmungsleiter nachzuweisen. |
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8. |
Gegenanträge und Ergänzungsverlangen
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9. |
Informationen über ausstehende Schuldverschreibungen 2026 Das derzeit ausstehende Volumen der Schuldverschreibungen 2026 beträgt EUR 300.000.000,00, eingeteilt in 300.000 Teilschuldverschreibungen mit einem Nennwert von jeweils EUR 1.000,00. Im Falle einer Erhöhung des Volumens der Schuldverschreibungen 2026 in der Zeit zwischen der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung und dem Beginn des Abstimmungszeitraums ist der erhöhte Betrag maßgebend. Die Emittentin oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen halten derzeit 5.097.000 Schuldverschreibungen 2026 im Gesamtnennbetrag von EUR 5.097.000. Darüber hinaus werden derzeit keine Schuldverschreibungen 2026 für Rechnung der Emittentin oder mit ihr verbundener Unternehmen gehalten. |
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10. |
Weitere Informationen Die Gläubiger der Schuldverschreibungen 2026 erhalten weitere Informationen zu dem Fortgang des Verfahrens auf der Internetseite der Emittentin unter www.metalcorpgroup.com unter der Rubrik “Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2021/2026“. |
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11. |
Unterlagen Vom Tag der Aufforderung zur Stimmabgabe an bis zum Ende des Abstimmungszeitraums stehen den Gläubiger der Schuldverschreibungen 2026 folgende Unterlagen auf der Internetseite der Emittentin unter www.metalcorpgroup.com unter der Rubrik “Investor Area / Gläubigerabstimmung Anleihe 2021/2026“ zur Verfügung:
Auf Anfrage eines Gläubigers der Schuldverschreibungen 2026 werden diesem unverzüglich und kostenlos Kopien der vorgenannten Dokumente übersandt. Das Verlangen ist per Post, Fax oder E-Mail zu richten an:
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Luxemburg, im November 2023
METALCORP Group S.A.
Das Management
Auch der von der METALCORP Group S.A. beauftragte Notar Dr. Dirk Otto, Frankfurt am Main, fordert als Abstimmungsleiter die Anleihegläubiger der Schuldverschreibung 2026 der METALCORP Group S.A. zur Stimmabgabe in einer Abstimmung ohne Versammlung innerhalb des Abstimmungszeitraums beginnend am 23. November 2023, 0:00 Uhr, und endend am 26. November 2023, 24:00 Uhr (eingehend) in Textform (§ 126b BGB) gegenüber dem Abstimmungsleiter entsprechend der vorstehenden Aufforderung zur Stimmabgabe auf und stellt die von der Emittentin vorgelegten Beschlussvorschläge gemäß Ziffer 2 der Aufforderung zur Stimmabgabe zur Abstimmung. |
Frankfurt am Main, im November 2023
Dr. Dirk Otto, Notar
ANLAGE 1
Term Sheet
Bei den in diesem Term Sheet dargelegten Bedingungen handelt es sich um eine Zusammenfassung, die naturgemäß nicht alle Bedingungen enthält, die in den endgültigen Verträgen enthalten sein werden. Dieses Term Sheet ist nur indikativ und ist nicht rechtsverbindlich und sollte nicht als Angebot oder Verpflichtung zur Bereitstellung einer Finanzierung oder zum Abschluss einer Transaktion angesehen werden.
Wichtige Parteien | |
Gesellschaft | Metalcorp Group S.A. |
2023-Inhaber |
Inhaber der von der Gesellschaft ausgegebenen und 2023 fälligen Schuldverschreibungen in Höhe von ursprünglich bis zu EUR140.000.000 (EUR 69.885.000 derzeit ausstehend) („2023 Schuldverschreibungen“). |
2023 Gemeinsamer Vertreter |
Der gemeinsame Vertreter aller 2023-Inhaber, die DMR Rechtsanwälte Moser Degenhart Ressmann PartG mbB („DMR„). |
2026 Gemeinsamer Vertreter |
Der gemeinsame Vertreter aller 2026-Inhaber nach seiner Ernennung wird voraussichtlich Caledonian Management Consultants Ltd, vertretend durch Dr Carlos E. Mack („CMC“) sein. |
2026-Inhaber |
Inhaber der von der Gesellschaft ausgegebenen und 2026 fälligen EUR 300.000.000 Schuldverschreibungen („2026 Schuldverschreibungen“). |
Backstop-Anbieter | Bestimmte Teilnehmende 2023-Inhaber und Teilnehmende 2026-Inhaber verpflichten sich, EUR 10.000.000 (nach Abzug eines Disagio) an neuem Kapital bereitzustellen, soweit nicht von anderen Teilnehmenden 2023-Inhabern bzw. Teilnehmenden 2026-Inhabern bereitgestellt. |
Bestehende Schuld-verschreibungen | Jede der 2023 Schuldverschreibung und der 2026 Schuldverschreibung. |
Cycorp | Cycorp First Investment Ltd. als Garantin in Bezug auf Lunala Investments S.A. dem derzeitigen unmittelbaren 100% Anteilseigner der Gesellschaft. |
Neue HoldCo | Eine neu gegründete luxemburgische Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Société à responsabilité limitée) und 100%ige Tochtergesellschaft der Gesellschaft. Die Neue HoldCo wird als Emittentin von zwei Serien von Umtausch-Schuldverschreibungen (Anleihe II-Schuldverschreibungen und Anleihe III-Schuldverschreibungen) fungieren. |
Bond HoldCo | Eine neu gegründete Luxemburger Aktiengesellschaft (société anonyme), die 49% der Anteile an der Bond BidCo (und damit indirekt an MidCo 1) halten wird. |
Bond BidCo | Eine neu gegründete Luxemburger Société à responsabilité limitée, die zu 49% von der Bond HoldCo und zu 51% von der ManagementCo gehalten wird. |
ManagementCo | IZA Beteiligungs GmbH & Co. KG |
Ferralum | Ferralum Metals Group S.A., derzeit zu 100% im Besitz von ManagementCo. Nach der Durchführung der Transaktion wird Ferralum zu 100% im Besitz von Bond BidCo sein. |
Ferralum-Gruppe | Ferralum zusammen mit ihren Tochtergesellschaften. |
MCOM | MCOM Investments Ltd. MCOM ist Mitglied von MidCo 1, hält einen Anteil von 38,7% an Italiana Coke und wird der Emittent der New Money Schuldverschreibung sein. |
Neue INDI Sub | Eine neu gegründete luxemburgische Société à responsabilité limitée, die eine hundertprozentige Tochtergesellschaft der INDI Invest S.à r.l. und der neue alleinige Gesellschafter der MCOM sein wird. |
MidCo 1 | BAGR Non-Ferrous Group GmbH zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, zu denen BAGR, Stockach, Steelcom und MCOM gehören. |
MidCo 2 | Tennant Metals Group S.à r.l. zusammen mit ihren Tochtergesellschaften, die 5%ige Minderheitsbeteiligung an SBG Bauxite and Alumina S.A. und C.S. Tetrano Ltd. zusammen mit ihrer Tochtergesellschaft Taressa Mining Logistics S.à r.l. |
MidCo 3 | Alle Tochtergesellschaften der Gesellschaft, die nicht Teil von MidCo 2 sind. |
Vollzugsbedingungen | |||||||||||
Vollzugsbedingungen (Conditions Precedent) |
Auf die aufschiebenden Bedingungen c) bis e) kann der 2026 Gemeinsame Vertreter zusammen mit dem 2023 Gemeinsamen Vertreter nach Rücksprache mit den Backstop-Providern verzichten. |
Anleihebedingungen der New Money Schuldverschreibungen | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Emittentin | MCOM Investments Limited, Vereinigtes Königreich („MCOM“) | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Garanten | Neue INDI Sub (eine neu nach Luxemburger Recht zu gründende Gesellschaft mit beschränkter Haftung (société á responsabilité limitée) die 100%ige Tochtergesellschaft der INDI Invest S.à r.l. und alleiniger Gesellschafter die MCOM sein wird); Ferralum |
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Gruppe | Ferralum und ihre Tochtergesellschaften (zum jeweiligen Zeitpunkt), ohne Italiana Coke | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Treuhänder | [●] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Zahlstelle | [●] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Security Agent | [●] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Status | Erstrangig besichert | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Nennbetrag | EUR 12.500.000 | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Aufstockungen |
Die Emittentin ist berechtigt, weitere Schuldverschreibungen mit den gleichen Bedingungen und die eine einzige Serie mit den New Money Schuldverschreibungen bilden, bis zu einem Gesamtnennbetrag von EUR 3,75 Mio. (EUR 3,0 Mio. nach Abzug des OID) zu begeben, wenn und soweit dies zur Aufrechterhaltung des im IDW S6-Restrukturierungsgutachten prognostizierten Liquiditätsprofils erforderlich ist („Erlaubte Aufstockung“) |
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OID | Die New Money Schuldverschreibungen unterliegen einem Emissionsabschlag von 20 %, so dass die Emittentin Erlöse in Höhe von 80 % des Nennbetrags der New Money Schuldverschreibung erhält. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Stückelung | EUR [1,00] | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Fälligkeit | 30. September 2026. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Kupon | 10,0% p.a. bar, plus 10,0% p.a. kapitalisierte Zinsen (PIK). Verzugszinsen 2,0 % p.a. über dem Satz, der sonst zu zahlen gewesen wäre. Die Zinsen sind vierteljährlich nachträglich am 30. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres zu zahlen, beginnend mit dem ersten Quartalsende nach dem Datum des Inkrafttretens der Transaktion. |
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Sicherheiten |
Zunächst sind die folgenden Sicherheiten zu stellen (soweit nicht anders angegeben, jeweils im ersten Rang) (die„New Money Sicherheiten“): |
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Die Verpflichteten werden sich nach besten Kräften darum bemühen, dass die Gruppenmitglieder und die Minderheitsgesellschafter innerhalb von 90 Tagen, nachdem weitere Sicherheiten oder Garantien gemäß den Sicherheitengrundsätzen verfügbar geworden sind, zusätzliche Sicherheiten und Garantien gewähren (die „Zusätzlichen New Money Sicherheiten“). Insbesondere werden die Verpflichteten die 10,1%ige Minderheitsbeteiligung an der BAGR Aluminiumwerke GmbH und die Anteile an der INDI Invest S.à r.l. als Sicherheiten stellen, sobald diese nicht mehr einer anwendbaren negativen Verpfändungszusage unterliegen. |
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Es werden keine zusätzlichen Sicherheiten oder Garantien verlangt, deren Bereitstellung mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden wäre (einschließlich etwaiger Registrierungsgebühren, Notargebühren, Stempelabgaben oder sonstiger Steuern oder Abgaben oder ähnlicher Gebühren), die im Verhältnis zu dem Vorteil stehen, den die Sicherheitsstelle nach vernünftigem Ermessen den Kreditgebern einräumt. | |||||||||||||||||||||||||||||||||
Verwendung des Erlöses |
Soweit erforderlich, werden Beträge an die Stockach Aluminium GmbH weitergereicht („Stockach-Darlehen“) zur Rückzahlung des mit der Stockach-Grundschuld besicherten Darlehens. |
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Priorität und Rangfolge |
Die New Money Schuldverschreibungen sind erstrangig im Hinblick auf das Zahlungsrecht und im Hinblick auf die Verteilung von Erlösen aus einer Verwertung der gemeinsamen Sicherheiten mit der Anleihe I. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Vorauszahlungen | Freiwillige vorzeitige Rückzahlung in voller Höhe oder teilweise zum Nennwert nach Wahl der Emittentin. Obligatorische Vorauszahlung innerhalb von 30 Tagen:
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Finanzielle Zusicherungen (Covenants) | Konsolidiertes bereinigtes EBITDA der Gruppe (ohne Italiana Coke), vierteljährlich getestet auf einer rollierenden Zwölfmonatsbasis, beginnend mit den Ergebnissen von Q1-2024
Für die ersten vier Covenant-Tests (d. h. einschließlich Q4-2024) werden die Ergebnisse aus dem Jahr 2023 außer Acht gelassen und stattdessen die Ergebnisse aus dem Jahr 2024 annualisiert.
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Allgemeine Vereinbarungen und Zusicherungen | Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich die folgenden Punkte: Beschränkungen der finanziellen Verschuldung / Pfandrechte:
Es besteht die Möglichkeit, den Nominalbetrag bestehender Schuldtitel über die Kapazität der Baskets hinaus zu erhöhen, wenn und soweit (a) das Sicherheitspaket für die betreffenden Schuldtitel unverändert bleibt und (b) der Nettoerlös einer solchen Erhöhung für eine vollständige oder teilweise Rückzahlung der New Money Schuldverschreibung verwendet wird.
Beschränkungen für Ausschüttungen:
Beschränkungen in Bezug auf Italiana Coke S.R.L.:
Allgemeine Beschränkungen:
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Kündigungsgründe | Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich die folgenden Punkte:
Bei einer Fälligkeit sind die New Money Schuldverschreibungen zum Nennwert zuzüglich aufgelaufener Zinsen zurückzuzahlen. |
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Kontrollwechsel | Rückverkaufsrecht (für jeden Inhaber einzeln) zu 102,0%. Zu definieren als (i) Erwerb von mehr als 50% der stimmberechtigten Aktien der Gruppe durch eine Person, die nicht zu den bestehenden Aktionären oder der Bond HoldCo gehört, und (ii) Bond HoldCo hält nicht mehr mindestens 49 % der Anteile an Ferralum und/oder Ferralum hält nicht mehr (indirekt) 89,9 % der Anteile an BAGR Berliner Aluminiumwerke GmbH und Stockach Aluminium GmbH. |
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Reporting | (a) bis einschließlich März 2024 monatlich (konsolidiert oder unkonsolidiert), danach quartalsweise (konsolidiert) ungeprüft (innerhalb von 45 Tagen nach Monatsende/60 Tagen nach Quartalsende) und (b) jährlich geprüft (innerhalb von 120 Tagen nach Geschäftsjahresende) IFRS-konforme Finanzberichterstattung; das monatliche Reporting-Paket muss Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen auf unkonsolidierter Basis enthalten; das vierteljährliche Paket muss Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Cash-Flow-Rechnungen jeweils auf konsolidierter Basis sowie Volumina und die Aufteilung der Full-Service- vs. Tolling-Einnahmen für die Aluminiumproduktionsstätten enthalten. Die Berichterstattung muss in englischer Sprache erfolgen und eine Diskussion der Jahres- und Halbjahresergebnisse im Stil einer MD&A beinhalten. |
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Listing | Die Emittentin ist verpflichtet, einen Antrag auf Zulassung der New Money Schuldverschreibung zur amtlichen Notierung an einer Börse oder an einem anderen geregelten Markt zu stellen, der (i) ordnungsgemäß funktioniert, (ii) anerkannt und für das Publikum offen ist und (iii) für eine Befreiung von der im Vereinigten Königreich auf Kuponzahlungen anwendbaren Quellensteuer in Höhe von 20 % in Betracht kommt, und wird eine solche Zulassung innerhalb eines (1) Jahres nach der Emission erreichen. | ||||||||||||||||||||||||||||||||
Anwendbares Recht | Englisches Recht |
Bedingungen der Ferralum-Anleihe (Anleihe I) | |||||||||
Emittentin | Ferralum Metals Group S.A. | ||||||||
Garanten | Neue INDI Sub (nachrangig gegenüber den New Money Schuldverschreibungen) | ||||||||
Gemeinsamer Vertreter | DMR | ||||||||
Security Agent | [●] | ||||||||
Zahlstelle | [●] | ||||||||
Nennbetrag | EUR 66.000.000 | ||||||||
Stückelung | EUR [1,00] | ||||||||
Fälligkeit | 30. Dezember 2026 | ||||||||
Kupon | 10,0% p.a. PIK-Zins (kapitalisierte Zinsen). Verzugszinsen 2,0 % p.a. über dem Satz, der sonst zu zahlen gewesen wäre. Die Zinsen werden vierteljährlich nachträglich am 30. März, 30. Juni, 30. September und 30. Dezember eines jeden Jahres kapitalisiert, beginnend mit dem ersten Quartalsende nach dem Datum des Inkrafttretens der Transaktion. |
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Sicherheiten | Die New Money Sicherheiten und die Zusätzlichen New Money Sicherheiten, im Rang nach den New Money Schuldverschreibungen. Es gelten dieselben Beschränkungen wie bei den New Money Sicherheiten. | ||||||||
Vorzeitige Rückzahlung | Freiwillige vorzeitige Rückzahlung zum Nennwert nach Wahl der Emittentin, nachdem die New Money Schuldverschreibungen vollständig zurückgezahlt oder refinanziert worden sind. Obligatorische vorzeitige Rückzahlung innerhalb von 30 Tagen: Wenn sowohl (i) die New Money Schuldverschreibungen vollständig zurückgezahlt oder refinanziert wurden, als auch (ii):
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Allgemeine Vereinbarungen und Zusicherungen | Entspricht den Bedingungen der New Money Schuldverschreibung | ||||||||
Financial Covenants | Entspricht den Bedingungen der New Money Schuldverschreibung | ||||||||
Kontrollwechsel | Entspricht den Bedingungen der New Money Schuldverschreibung | ||||||||
Kündigungsgründe | Entspricht den Bedingungen der New Money Schuldverschreibung | ||||||||
Listing | Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market). | ||||||||
Anwendbares Recht | Deutsches Recht. |
Bedingungen der New HoldCo Anleihe (Anleihe II) | |||||||||||||||||||||
Emittentin | New HoldCo | ||||||||||||||||||||
Garanten | Keine | ||||||||||||||||||||
Gemeinsamer Vertreter | CMC | ||||||||||||||||||||
Security Agent | [●] | ||||||||||||||||||||
Zahlstelle | [●] | ||||||||||||||||||||
Nennbetrag | EUR 100,000,000 | ||||||||||||||||||||
Stückelung | EUR [1,00] | ||||||||||||||||||||
Fälligkeit | Zum frühesten der folgenden Zeitpunkte: | ||||||||||||||||||||
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„SBG Exit-Datum” bezeichnet das Datum, an dem (A) der Verkauf (der „SBG-Verkauf“) (x) der Mehrheit der von SBG Bauxite and Alumina S.A. ( „SBG Luxembourg”) gehaltenen Aktien an Société des Bauxites de Guinée S.A. ( „SBG Guinea”) oder (y) alle von New HoldCo gehaltenen Anteile an SBG Luxembourg vollzogen wird und (B) New HoldCo den Earn-Out („SBG Earn-Out“) gemäß der Gesellschaftervereinbarung vom 21. Juli 2023 zwischen ursprünglich Steelcorp Industries S.à r.l. und Kouroussa Minerais S.A. in Bezug auf SBG Luxembourg – „SBG Lux SHA“) erhalten hat in Übereinstimmung mit den Bedingungen des SBG Lux SHA (wobei „Verkauf“ jede Form der Veräußerung gegen Entgelt, einschließlich eines Börsengangs, einschließt und „vollzogen“ den Erhalt der letzten Tranche (falls zutreffend) des Verkaufspreises bedeutet). |
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Kupon | 10,0 % p.a. PIK, zu kapitalisieren am letzten Geschäftstag eines jeden Monats. Danach wird jeder kapitalisierte Zinsbetrag als Kapitalbetrag verzinst. | ||||||||||||||||||||
Automatische Freigabe | Nach Abschluss des SBG-Exits und des MidCo 3-Exits (und, um Zweifel auszuschließen, nach Verwendung der jeweiligen Erlöse gemäß den Anleihebedingungen der Anleihe II) werden alle verbleibenden ausstehenden Verpflichtungen der Emittentin aus der Anleihe II und den Sicherheitsdokumenten (falls vorhanden) freigegeben, es sei denn, der Gemeinsame Vertreter erhebt innerhalb von 30 Geschäftstagen nach schriftlicher Mitteilung durch die Emittentin einen Einwand. | ||||||||||||||||||||
Limited Recourse | Alle Zahlungen der Emittentin unter der Anleihe II und den Sicherheitsdokumenten erfolgen nur aus und in Höhe der Beträge, die sie aus den Sicherheiten und den sonstigen Vermögenswerten der Emittentin erlöst werden können. | ||||||||||||||||||||
Sicherheiten | 100 % der Anteile des Emittenten im ersten Rang. Jedwede Ansprüche, die aus dem SBG-Verkauf sowie dem MidCo 3-Verkauf resultieren. Bankkonten der Emittentin. |
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Vorzeitige Rückzahlung | Freiwillige vorzeitige Rückzahlung zum Nennwert nach Wahl der Emittentin. Obligatorische Vorauszahlung:
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Allgemeine Vereinbarungen und Zusicherungen | Dazu gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich die folgenden Punkte: Beschränkungen der finanziellen Verschuldung / Pfandrechte:
Beschränkungen für Ausschüttungen:
Allgemeine Beschränkungen:
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Kontrollwechsel | Rückverkaufsrecht (für jeden Inhaber einzeln) zu 102,0 % des von Zeit zu Zeit ausstehenden Kapitalbetrags. Zu definieren als (i) Erwerb von mehr als 50% der stimmberechtigten Aktien der Gruppe (oder anderweitiger direkter oder indirekter Erwerb der Kontrolle) durch eine Person (oder gemeinsam handelnde Personen) außer den bestehenden Aktionären oder der Bond HoldCo, (ii) der Verkauf aller oder im Wesentlichen aller Vermögenswerte der Gruppe (außer an die Bond HoldCo). |
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Kündigungsgründe |
Dasselbe wie bei der Anleihe I, außer: |
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Reporting | Ungeprüfte Quartalsabschlüsse (innerhalb von 45 Tagen nach Quartalsende) und geprüfte Jahresabschlüsse (innerhalb von 120 Tagen nach Geschäftsjahresende), die den IFRS entsprechen. Die Berichterstattung erfolgt in englischer Sprache und umfasst auch (a) eine qualitative und quantitative Beschreibung der finanziellen und operativen Leistung von SBG Lux und SBG Guinea (einschließlich wichtiger Posten der Gewinn- und Verlustrechnung wie Einnahmen (Preis und Menge), Kostenstruktur (pro Tonne), Steuern und Nettogewinn; wichtige Cashflow-Posten wie Betriebskapitalbewegungen und Investitionen; wichtige Bilanzdaten wie Lagerbestände, PPE usw.)), (b) eine Aktualisierung des Status der Bankdarlehen und des Dialogs mit den Banken, (c) den Status und die Aussichten des M&A-Prozesses von SBG und (d) alle anderen wesentlichen Informationen, die für die Aktualisierung der Investoren über den Status der Mine und der Erträge relevant sind. |
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Listing | Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market). | ||||||||||||||||||||
Anwendbares Recht | Deutsches Recht. |
Bedingungen der New HoldCo Anleihe (Anleihe III) | |
Emittentin | New HoldCo |
Garanten | Die Gesellschaft, wobei der Rückgriff auf die Garantie auf Beträge beschränkt ist, die aus den Vermögenswerten der Gesellschaft erlöst werden können. |
Gemeinsamer Vertreter | CMC |
Limited Recourse | Alle Zahlungen der Emittentin unter der Anleihe III und den Sicherheitsdokumenten erfolgen nur aus und in Höhe der Beträge, die sie aus den Sicherheiten und den sonstigen Vermögenswerten der Emittentin erlöst werden können. |
Gesamtnennbetrag | ca. EUR 235.000.0005 5 Umfasst den verbleibenden Kapitalbetrag der 2023er und 2026er Anleihen, zuzüglich aufgelaufenen Zinsen. |
Stückelung | EUR [1,00] |
Fälligkeit | 30. Dezember 2027 |
Kupon | Entspricht Anleihe I |
Sicherheiten | 100% der Anteile an der Garantin im erstem Rang. Wie die Anleihe II, nachrangig zu den Anleihen II. |
Vorzeitige Rückzahlung | Freiwillige vorzeitige Rückzahlung zum Nennwert nach Wahl der Emittentin. Obligatorische vorzeitige Rückzahlung: Nachdem die Anleihe II vollständig zurückgezahlt oder refinanziert wurde: Entspricht Anleihe II. |
Allgemeine Vereinbarungen und Zusicherungen | Entspricht Anleihe II |
Kontrollwechsel | Entspricht Anleihe II |
Kündigungsgründe | Entspricht Anleihe II |
Listing | Frankfurter Wertpapierbörse (Open Market). |
Anwendbares Recht | Deutsches Recht. |
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