In Spanien dürfen demnächst auch minderjährige Mädchen ab 16 Jahren innerhalb der ersten 14 Wochen ihrer Schwangerschaft ohne Einwilligung und Erlaubnis ihrer Erziehungsberechtigten einen Schwangerschaftsabbruch vornehmen lassen. Auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf einigte sich die linke Regierungskoalition in Madrid.
Bei einem Risiko für die Gesundheit der Frau oder bei Hinweisen auf eine schwere Missbildung des Kindes sind auch spätere Schwangerschaftsabbrüche möglich. Das neue Gesetz über „reproduktive Gesundheit und sexuelle Rechte von Frauen“ sieht zudem vor, dass der Eingriff kostenlos in öffentlichen Krankenhäusern möglich sein soll und mit dem Recht auf eine mehrtägige Krankschreibung verbunden ist.
Kommentar hinterlassen