Das Amtsgericht Leipzig hat am 18. Dezember 2024 den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der DURIN Investitions GmbH (Sitz: Schorlemmerstraße 2, 04155 Leipzig) abgewiesen. Die Entscheidung erfolgte mangels Masse, wie aus dem Beschluss des Insolvenzgerichts hervorgeht. Die DURIN Investitions GmbH war im Handelsregister Leipzig unter HRB 35962 eingetragen und wurde durch die Geschäftsführer Volker Neumann und Jan Treu vertreten.
Was bedeutet „Abweisung mangels Masse“?
Die Abweisung eines Insolvenzantrags mangels Masse bedeutet, dass die Vermögenswerte des Unternehmens nicht einmal ausreichen, um die Kosten eines Insolvenzverfahrens zu decken. In solchen Fällen wird kein reguläres Verfahren eröffnet, da es schlichtweg keine Mittel gibt, um Gläubiger zu befriedigen oder die administrativen Kosten zu begleichen. Dies ist oft das letzte Stadium der Zahlungsunfähigkeit eines Unternehmens und hinterlässt Gläubiger ohne Aussicht auf eine Entschädigung.
Folgen für die DURIN Investitions GmbH
Mit der Abweisung des Insolvenzantrags endet auch der Versuch, das Unternehmen im Rahmen eines Insolvenzverfahrens zu sanieren oder zumindest geordnet abzuwickeln. Dies hat zur Folge, dass:
Gläubiger ihre Forderungen nicht geltend machen können, da keine Insolvenzmasse vorhanden ist.
Die DURIN Investitions GmbH in der Regel kurz darauf aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Die Geschäftsführer möglicherweise rechtliche Konsequenzen oder zivilrechtliche Ansprüche für etwaiges Fehlverhalten in der Unternehmensführung erwarten können.
Rechtsmittelbelehrung
Betroffene Parteien haben die Möglichkeit, gegen die Entscheidung des Gerichts innerhalb einer Frist von zwei Wochen sofortige Beschwerde einzulegen. Die Beschwerde ist schriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Leipzig (Bernhard-Göring-Straße 64, 04275 Leipzig) einzureichen. Alternativ kann sie elektronisch eingereicht werden, sofern die Anforderungen der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) erfüllt sind.
Die Frist zur Einlegung der Beschwerde beginnt mit der Zustellung oder öffentlichen Bekanntmachung der Entscheidung. Die genauen Vorgaben hierzu sind im Beschluss des Gerichts geregelt.
Was können Gläubiger tun?
Für Gläubiger bleibt die Situation nach einer Abweisung mangels Masse besonders schwierig. Da keine Insolvenzmasse vorhanden ist, haben sie keine Möglichkeit, ihre Forderungen über ein Verfahren geltend zu machen. Folgende Optionen stehen dennoch zur Verfügung:
Individuelle rechtliche Schritte: Gläubiger können prüfen lassen, ob Ansprüche direkt gegen die Geschäftsführer geltend gemacht werden können, beispielsweise bei nachweisbarem Fehlverhalten.
Beratung durch Fachanwälte: Eine rechtliche Beratung kann helfen, mögliche weitere Maßnahmen auszuloten.
Fazit
Die Abweisung des Insolvenzverfahrens mangels Masse markiert das Ende der DURIN Investitions GmbH als wirtschaftlich handlungsfähige Einheit. Für die betroffenen Gläubiger ist dies ein bitteres Resultat, das in den meisten Fällen mit einem vollständigen Verlust der Forderungen einhergeht.
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