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Abwicklung: BaFin konsultiert Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung an Nicht-Börsen

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Abwicklung: BaFin konsultiert Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung an Nicht-Börsen

Die BaFin hat am 28. Juli 2021 den Entwurf eines Merkblatts zur externen Bail-in-Implementierung an Nicht-Börsen (MeHNB) zur Konsultation gestellt.

Das Merkblatt behandelt die Handelsaussetzung bzw. Handelseinstellung durch systematische Internalisierer (im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nr. 20 der RL 2014/65/EU) sowie multilaterale und organisierte Handelssysteme (im Sinne des Artikels 4 Absatz 1 Nr. 22 und 23 der RL 2014/65/EU), die nicht durch eine Börse im Sinne des § 2 Börsengesetz (BörsG) betrieben werden.

Das vorliegende Merkblatt ergänzt das Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung, in welchem u.a. die Handelsaussetzung bzw. Handelseinstellung an Börsen behandelt wird. Darüber hinaus beschreibt das Merkblatt, welche Informationen über die Abwicklungsanordnung hinaus die Abwicklungsbehörde zu welchem Zeitpunkt den Adressaten für obigen Zweck zur Verfügung stellt und was sie von den Adressaten in puncto Umsetzung erwartet.

Hintergrund des neuen Merkblatts ist das Risikoreduzierungsgesetz, das zum 28. Dezember 2020 in Kraft getreten ist (siehe BaFinJournal Dezember 2020). Mit dem Risikoreduzierungsgesetz hat sich die Befugnis der BaFin zur Aussetzung oder Einstellung des Handels auf alle Handelsplätze und systematischen Internalisierer erweitert.

Stellungnahmen nimmt die BaFin bis zum 25. August 2021 unter der E-Mailadresse Konsultation-14-21@bafin.de entgegen.

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