Die BaFin hat das „Merkblatt zur Handelsaussetzung an Nicht-Börsen im Rahmen der Abwicklung“ veröffentlicht. Es widmet sich der Handelsaussetzung bzw. der Handelseinstellung durch systematische Internalisierter sowie multilaterale und organisierte Handelssysteme, die nicht durch eine Börse im Sinne des § 2 Börsengesetz (BörsG) betrieben werden.
Das Merkblatt richtet sich an alle rechtlichen Einheiten in Deutschland, die
- multilaterale und/oder organisierte Handelssysteme betreiben, die nicht Teil einer Börse sind, und/oder
- eine Zulassung als systematischer Internalisierer besitzen.
Die Handelsaussetzung und -einstellung an relevanten Börsen bzw. deren organisierten Märkten und multilateralen bzw. organisierten Handelssystemen ist nicht Bestandteil des Merkblatts. Sie werden im Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung behandelt.
Zum Hintergrund: Die Handelsaussetzung oder -einstellung von Finanzinstrumenten, die ein von Abwicklungsmaßnahmen betroffenes Institut ausgegeben hat, ist von besonderer Bedeutung. Ziel ist es, den Finanzmarkt im Rahmen von Abwicklungsmaßnahmen zu beruhigen und Handelsteilnehmer wie Anleger vor einem unzureichenden Preisbildungsprozess zu schützen. Darüber hinaus erleichtert sie die technische Implementierung des Instruments der Beteiligung der Inhaber relevanter Kapitalinstrumente gemäß § 89 Sanierungs- und Abwicklungsgesetz (SAG) bzw. Artikel 21 SRM-Verordnung (Nr. 806/2014/EU) und/oder des Instruments der Gläubigerbeteiligung gemäß § 90 SAG bzw. Artikel 27 SRM-Verordnung bei den Finanzmarktinfrastrukturen.
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