Abwicklungsbericht zum 31. Dezember 2021
Hinweis
Die Vertragsbedingungen des SEB Global Property Fund wurden aufgrund der Aussetzung der Anteilausgabe und -rücknahme und der darauf folgenden Abwicklung des Fonds nicht auf das seit 2014 gültige Kapitalanlagegesetzbuch umgestellt. Der Abwicklungsbericht wurde nach den Vorgaben des Investmentgesetzes (InvG) – hier insbesondere § 44 InvG – und der Investment-Rechnungslegungs- und -Bewertungsverordnung (InvRBV) erstellt. Aus diesem Grunde werden in diesem Abwicklungsbericht die Begrifflichkeiten des Investmentrechts weitergeführt.
Begrifflichkeiten nach Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) | Begrifflichkeiten nach Investmentgesetz (InvG) |
Allgemeine Anlagebedingungen (AAB) | Allgemeine Vertragsbedingungen (AVB) |
Besondere Anlagebedingungen (BAB) | Besondere Vertragsbedingungen (BVB) |
Externe Bewerter | Gutachter bzw. Sachverständiger, Sachverständigenausschuss |
Kapitalanlagerecht | Investmentrecht |
Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) | Kapitalanlagegesellschaft (KAG) |
Vermögensübersicht | Zusammengefasste Vermögensaufstellung |
Verwahrstelle | Depotbank |
SEB Global Property Fund auf einen Blick zum 31.12.2021
Fondsvermögen | EUR | 17,0 Mio. |
Immobilienvermögen gesamt (Verkehrswerte) | EUR | 0,0 Mio. |
Fondsobjekte gesamt | 1 | |
Endausschüttung am 01.04.2022 | EUR | 11,4 Mio. |
Endausschüttung je Anteil | EUR | 40,00 |
Liquiditätsrendite1) für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 | -0,32 % | |
Anlageerfolg2) für den Zeitraum 01.01.2021 – 31.12.2021 | 1,0 % | |
Anlageerfolg2) seit Auflegung | -30,7 % | |
Anteilwert/Rücknahmepreis | EUR | 59,87 |
Ausgabepreis | EUR | 61,67 |
Gesamtkostenquote3) | 0,02 % |
1) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen
2) berechnet nach BVI-Standard für Fonds in Auflösung, ohne Wiederanlage der Ausschüttung in Fondsanteilen seit Kündigung des Verwaltungsmandates
3) Gesamtkostenquote bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen innerhalb eines Geschäftsjahres in Prozent. Ermittelt zum 31.12.2021.
WKN: SEB1A9 | ISIN: DE000SEB1A96 | Auflage des Fonds: 19.10.2006 |
Editorial
Sehr geehrte Anlegerin,
sehr geehrter Anleger,
in diesem Abwicklungsbericht stellt die Depotbank, die CACEIS Bank S.A., Germany Branch (hiernach: CACEIS), den Anlegern Informationen über die Veränderungen im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 des offenen Immobilienfonds SEB Global Property Fund zur Verfügung.
Die letzten Liegenschaften des SEB Global Property Fund wurden im Geschäftsjahr 2017 veräußert, sodass der Fonds seitdem keine Immobilien mehr hält. Nach der Liquidation einer Beteiligungsgesellschaft im Berichtszeitraum befindet sich nunmehr noch eine deutsche Immobilien-Gesellschaft, unter deren Dach in der Vergangenheit Objekte gebündelt wurden, im Bestand.
Da der Fonds ohne Immobilien keine Einnahmen mehr erzielt, errechnet sich der wirtschaftliche Erfolg aus den Erträgen und Kosten z.B. aus Nebenkostenabrechnungen, Fremdwährungsbewertungen, Steuern, Negativzinsen oder für Monats- und Jahresabschlüsse auf Gesellschafts- und Fondsebene. Der SEB Global Property Fund schloss das Geschäftsjahr 2021 mit einer Jahresrendite von 1 %. Die kumulierte Rendite per 31. Dezember 2021 seit Auflage 2006 beträgt -30,7 %. Das entspricht im Durchschnitt einer jährlichen Performance von -2,4 % p.a.
Am 01. April 2021 wurde eine Ausschüttung in Höhe von EUR 2,15 pro Anteil bzw. insgesamt EUR 0,6 Mio. für das abgelaufene Geschäftsjahr an die Anleger ausgezahlt, da die notwendige Risikovorsorge reduziert werden konnte. Weil sich die Liquiditäts- und Risikosituation im Anschluss nicht signifikant verändert hat, erfolgte im Oktober 2021 keine Auszahlung. Viele Risiken laufen zum Ende eines Kalenderjahres aus. Aus diesem Grund werden Ausschüttungen in Zukunft voraussichtlich nur noch einmal pro Jahr im April vorgenommen. Insgesamt wurden während der Abwicklungsperiode EUR 152,4 Mio. an die Anleger ausgekehrt. Das entspricht 58,7 % des Fondsvermögens seit Kündigung des Verwaltungsmandats.
Unverändert hat sich CACEIS im Zuge der weiteren operativen Abwicklung des SEB Global Property Fund die Dienstleistungen der Savills Fund Management GmbH gesichert. Somit bleibt das vorhandene Wissen zum Fonds zugunsten einer effizienten weiteren Auflösung erhalten.
Seit rund zwei Jahren beeinflusst die Covid-19-Pandemie die weltweite wirtschaftliche Entwicklung. Auch 2021 gab es zeitweise einschneidende Restriktionen in vielen Lebens- und Arbeitsbereichen sowie erhöhte konjunkturelle Risiken. Da der Fonds schon lange keine Immobilien mehr im Bestand hält, sind die Effekte der Covid-19-Pandemie auf den Fonds gering. Zudem war auch im Geschäftsjahr 2021 die weitere Auflösung des Fonds in der gewohnten Qualität durch ein umfassendes Krisenmanagement-Konzept sichergestellt.
Informationen zur Fortsetzung der Liquidation des SEB Global Property Fund
Nachdem die Kapitalanlagegesellschaft Savills Fund Management GmbH das Verwaltungsrecht gekündigt hat, befindet sich das Sondervermögen SEB Global Property Fund seit dem 05. Dezember 2013 in Liquidation. Mit Ablauf der Kündigungsfrist am 05. Dezember 2016 ging das treuhänderisch für die Anleger gehaltene Eigentum an den Vermögensgegenständen des Sondervermögens per Gesetz auf dessen Depotbank, CACEIS Bank S.A., Germany Branch, über.
CACEIS hat seit dem 05. Dezember 2016, 24 Uhr, die Aufgabe, die im Sondervermögen verbliebenen Vermögensgegenstände unter Wahrung der Interessen der Anleger und nach den Vorgaben der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) innerhalb von drei Jahren zu veräußern. Die Depotbank hat nicht den Auftrag zur dauerhaften Verwaltung, sondern zur Auflösung des Sondervermögens und zur Verteilung der Erlöse an die Investoren.
Um diese Aufgabe effizient lösen zu können, hat CACEIS die Savills Fund Management GmbH mit der operativen Durchführung von Teilaufgaben beauftragt. Dadurch stellt sie die Kontinuität in der Betreuung des Fonds sicher. Dieses Mandat umfasst die bisherigen administrativen Aufgaben im Hinblick auf den Fonds wie zum Beispiel die Fondsbuchhaltung. Bis zum Verkauf und Abgang der letzten Liegenschaft zählte auch die Objektverwaltung und die Unterstützung des gesamten Verkaufsprozesses zu den Dienstleistungen.
Stand der Abwicklung
Der SEB Global Property Fund hat seit 2017 keine Immobilien mehr im Bestand. Neben Immobilien- und sonstigen Vermögenswerten bestehen allerdings bestimmte Verpflichtungen und Verbindlichkeiten fort, die wirtschaftlich vom Sondervermögen zu tragen sind.
Mit dem Übergang des Sondervermögens auf CACEIS ist der Investmentvertrag zwischen der Savills Fund Management GmbH und den Anlegern beendet. Die Anleger haben keinen Anspruch mehr gegenüber der Savills Fund Management GmbH in Bezug auf Auszahlung des durch den Anteilschein verbrieften Anteilwerts aus dem Sondervermögen, sondern einen schuldrechtlichen Anspruch gegen CACEIS auf Auszahlung der erzielten Liquidationserlöse.
Vergütung von CACEIS
Für ihre Abwicklungstätigkeiten hat CACEIS Anspruch auf Ersatz angemessener Auslagen und auf Vergütung ihrer Tätigkeit. Bei der Erhebung dieser Vergütung orientiert sie sich an der bisherigen Tätigkeit der Kapitalanlagegesellschaft. Seit dem 06. Dezember 2016 erhält CACEIS bis auf Weiteres eine Vergütung in Höhe von 0,65 % p.a. des zum Schluss des jeweiligen Quartals vorhandenen Werts des Sondervermögens. Aus dieser Vergütung trägt CACEIS auch die Kosten für die von der Savills Fund Management GmbH zu erbringenden Dienstleistungen. Die bisher von CACEIS vereinnahmte Depotbankgebühr entfällt.
Ausschüttungen
CACEIS übernimmt die Verteilung der Liquidationserlöse an die Anleger nach den gesetzlichen Vorgaben. Hierbei ist zu beachten, dass sie Ausschüttungen nur dann und nur insoweit vornehmen wird, als ausgeschlossen werden kann, dass die zum Sondervermögen gehörenden Mittel noch für Aufwendungen benötigt werden, die für das Sondervermögen getätigt wurden und werden.
Bewertung
CACEIS veröffentlicht weiterhin werktäglich einen Anteilspreis.
Reporting
In Zusammenarbeit mit der Savills Fund Management GmbH wird CACEIS weiterhin Informationen zum Fortschritt bezüglich der Abwicklung des SEB Global Property Fund auf der Website http://www.savillsim-publikumsfonds.de einstellen. Zusätzlich wird CACEIS jährlich sowie an dem Tag, an dem die Abwicklung des Sondervermögens beendet ist, einen von ihrem Abschlussprüfer testierten Abwicklungsbericht im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlichen.
Ansprechpartner für Anlegerfragen
Für Fragen und Anmerkungen steht den Investoren neben den jeweiligen Vertriebspartnern und Vermittlern weiterhin die Savills Fund Management GmbH unter den bekannten Kontaktdaten info@savillsim.de und der telefonischen Infoline +49 69 15 34 01 86 – dienstags und donnerstags jeweils von 10 Uhr bis 13 Uhr – zur Verfügung.
Tätigkeitsbericht
Risikomanagement
Das Risikomanagement wird als ein kontinuierlicher, alle Unternehmensbereiche integrierender Prozess verstanden, durch den alle Aktivitäten zum systematischen Umgang mit Risiken zusammengefasst werden. Ein wesentliches Ziel ist dabei, potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen, zu begrenzen und zu managen.
Das frühzeitige Erkennen von Risiken schafft Handlungsspielräume, die zur langfristigen Sicherung von bestehenden und zum Aufbau von neuen Erfolgspotenzialen beitragen können. Die Savills Fund Management GmbH folgt dazu einem Risikomanagementansatz, der aus den Komponenten Risikostrategie, Identifikation, Analyse und Bewertung, operative Steuerung und Überwachung sowie Kommunikation und Dokumentation der Risiken besteht.
In Anlehnung an die gesetzlichen Regelungen werden folgende wesentliche Risikoarten unterschieden:
Adressenausfallrisiken
Das Kontrahentenrisiko bezeichnet das Risiko, dass eine Partei eines gegenseitigen Vertrags teilweise oder vollständig ausfällt. Dies gilt für alle Verträge, die für Rechnung eines Sondervermögens geschlossen werden, insbesondere aber im Zusammenhang mit dem Abschluss von derivativen Geschäften, die z.B. zur Absicherung von Währungsrisiken eingesetzt werden.
Zinsänderungsrisiken
Die Liquiditätsanlagen unterliegen einem Zinsänderungsrisiko und beeinflussen die Wertentwicklung des Sondervermögens. Ändert sich das Marktzinsniveau – ausgehend vom Niveau zum Zeitpunkt der Anlage -, so kann sich das auf die Kursentwicklung bzw. Verzinsung der Anlage auswirken und zu Schwankungen führen. Diese Kursschwankungen fallen jedoch je nach Laufzeit der Anlage unterschiedlich aus. Die Liquidität wurde im Berichtsjahr in Bankguthaben gehalten. Auf die derzeit vorgehaltene Liquidität werden von den Banken Negativzinsen berechnet, die die Vermögenssituation des Fonds belasten. Dieser Effekt kann durch aktives Cash Management nur zu einem geringen Teil limitiert werden.
Zur Reduzierung von Wechselkurs- und Zinsänderungsrisiken kann die Fondsgesellschaft derivative Finanzinstrumente einsetzen. Derivate werden im Rahmen einer Risikoreduzierung ausschließlich zur Absicherung verwendet.
Währungsrisiken
Sofern Vermögenswerte eines Sondervermögens in anderen Währungen als der jeweiligen Fondswährung angelegt sind, erhält das Sondervermögen die Erträge, Rückzahlungen und Erlöse aus solchen Anlagen in der jeweiligen Währung. Fällt der Wert dieser Währung gegenüber der Fondswährung, so reduziert sich der Wert des Sondervermögens. Grundsätzlich wird durch eine weitgehende Absicherung der Währungspositionen versucht, eine risikoarme Währungsstrategie zu verfolgen. So erfolgt die Absicherung der Währungsposition üblicherweise durch den Abschluss von Devisentermingeschäften.
Immobilienrisiken
Immobilien stellen die Basis für das wirtschaftliche Ergebnis offener Immobilienfonds dar. Der Fonds befindet sich in Abwicklung und hält aktuell keine Immobilien mehr. Aus der Zeit, in der der Fonds Immobilien hielt, können jedoch auch nach deren Veräußerung weiterhin Risiken fortbestehen. Diese können sich aus noch bestehenden objektbezogenen Forderungen und Verbindlichkeiten ergeben.
Bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften, d.h. einem indirekten Immobilienerwerb, können sich insbesondere im Ausland Risiken aus Änderungen im Gesellschafts- und Steuerrecht ergeben.
Steuer- und Gewährleistungsrisiken
Bei der Veräußerung einer Immobilie können selbst bei Anwendung größter kaufmännischer Sorgfalt Gewährleistungsansprüche des Käufers oder sonstiger Dritter entstehen, für die das Sondervermögen haftet. Durch den Aufbau von Liquiditätsrücklagen trifft das Management Vorsorge für eventuelle Gewährleistungs- und Garantieverpflichtungen, Nachforderungen der Steuerbehörden sowie Verwaltungs- und Betriebskosten des Fonds, nachdem durch den Verkauf der Objekte die Mieteinnahmen entfallen. Zeitlich nicht vorhersehbar ist jedoch die Dauer der steuerlichen Nachprüfungen jeder verkauften Immobilie. Auch Gewährleistungs- und Garantievereinbarungen aus Verkäufen können längere Verpflichtungen vorsehen. Erst nach Bereinigung oder Verjährung aller denkbaren Verpflichtungen, zu denen insbesondere Gewährleistungen sowie Ansprüche aus steuerlichen Betriebsprüfungen gehören, kann die dann verbleibende Liquidität an die Anleger ausgekehrt werden.
Liquiditätsrisiken
Der Fonds hält neben der gesetzlich geforderten Liquidität abhängig von Zahlungsströmen innerhalb des Sondervermögens weitere Liquidität vor.
Operationale Risiken
Die Kapitalverwaltungsgesellschaft hat die ordnungsgemäße Verwaltung des Sondervermögens sicherzustellen. Daher hat sie entsprechende Vorkehrungen getroffen und für jedes identifizierte operationale Risiko entsprechende Risikominimierungsmaßnahmen installiert. Innerhalb des Sondervermögens bestehen zudem operationale Risiken z.B. in Form von Rechts- und Steuerrisiken.
Risiken durch geänderte globale Rahmenbedingungen
Die Entwicklung der Covid-19-Pandemie wurde im abgelaufenen Jahr intensiv verfolgt und es wurden entsprechende interne Maßnahmen zur Vorsorge eingeleitet. So hat beispielsweise die IT-Abteilung sichergestellt, dass alle Mitarbeiter ortsunabhängig ihre Arbeitsleistung erbringen können.
Da der in Abwicklung befindliche Fonds bereits seit 2017 keine Immobilien mehr im Bestand hält, werden die Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den Fonds weiterhin als gering eingestuft.
Die Auswirkungen des Russland-Ukraine-Konflikts auf die Weltwirtschaft sind derzeit nicht vollumfänglich abschätzbar. Es gibt aktuell keine unmittelbaren Geschäftsbeziehungen zu den beiden Ländern. Auswirkungen, die sich mittelbar ergeben könnten, werden fortlaufend analysiert, um im Bedarfsfall entsprechende Maßnahmen einleiten zu können. Auf den Abwicklungsbericht 2021 hat der Konflikt keinen Einfluss.
Rahmenbedingungen gemäß der gültigen EU-Taxonomie-Verordnung
Die seit Januar 2022 gültige EU-Taxonomie-Verordnung beschreibt einen Rahmen, um „grüne“ oder „nachhaltige“ Wirtschaftstätigkeiten innerhalb der EU allgemeingültig zu klassifizieren.
Die diesem Finanzprodukt zugrunde liegenden Investitionen berücksichtigen nicht die EU-Kriterien für ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten.
Märkte im Überblick
Wirtschaftliches Umfeld
Ein zweites Jahr in Folge war die Covid-19-Pandemie das dominierende Thema für die Weltwirtschaft. Die wirtschaftliche Erholung fiel mit vorläufigen Wachstumsraten von 5,1 % in der Eurozone, 5,5 % in Nordamerika und 6 % in Asien-Pazifik deutlich aus, wenngleich mit der Verbreitung der Omikron-Variante des Coronavirus ein spürbarer Rückgang der wirtschaftlichen Aktivitäten zu verzeichnen war. Im Laufe des Jahres 2021 wurden Ökonomen und politische Entscheidungsträger wiederholt von der dynamischen Entwicklung der Verbraucherpreise überrascht, die vor allem von der Angebotsseite getrieben wurden. Neben den temporären Basiseffekten aus der Vergangenheit wirkten zunehmend krisenbedingte Effekte, wie Lieferengpässe und die deutlichen Preisanstiege auf den vorgelagerten Wirtschaftsstufen sowie insbesondere niedrige Preise der Mineralölprodukte, die im November 2020 Tiefststände erreichten.
Ende 2021 haben die großen Zentralbanken begonnen, in einigen Fällen ihre Politik zu straffen. Die Bank of England erhöhte den Leitzins im Dezember trotz der Unsicherheit über die Auswirkungen der Omikron-Variante auf die wirtschaftliche Erholung. Die US Federal Reserve (Fed) hat begonnen, einen aggressiveren Ton anzuschlagen, und deutete an, dass sie die Zinsen schneller als bisher erwartet anheben und 2022 mit dem Abbau ihrer Bilanz beginnen wird. Auch bei der Europäischen Zentralbank (EZB) waren zur Jahreswende zunehmend Stimmen zu vernehmen, die einen schnelleren Ausstieg aus der expansiven Politik der vergangenen Jahre forderten.
Ergebnisse des Fonds im Detail
Entwicklung des SEB Global Property Fund
Vergleichende Dreijahresübersicht
Stichtag 31.12.2018 | Stichtag 31.12.2019 | Stichtag 31.12.2020 | Stichtag 31.12.2021 | |
TEUR | TEUR | TEUR | TEUR | |
Immobilien | 0 | 0 | 0 | 0 |
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 6.043 | 6.051 | 3.077 | 2.993 |
Liquiditätsanlagen | 17.815 | 14.792 | 17.536 | 17.067 |
Sonstige Vermögensgegenstände | 1.297 | 305 | 141 | 62 |
. /. Verbindlichkeiten und Rückstellungen | -4.936 | -3.673 | -3.331 | -3.131 |
Fondsvermögen | 20.219 | 17.475 | 17.423 | 16.991 |
Anteilumlauf (Stück) | 283.755 | 283.755 | 283.755 | 283.755 |
Anteilwert (EUR) | 71,25 | 61,58 | 61,40 | 59,87 |
Zwischenausschüttung je Anteil (EUR) | 15,00 | – | – | – |
Tag der Zwischenausschüttung | 01.10.2018 | – | – | – |
Endausschüttung je Anteil (EUR)1) | 10,00 | – | 2,15 | 40,00 |
Tag der Endausschüttung | 01.04.2019 | – | 01.04.2021 | 01.04.2022 |
1) zahlbar nach Ablauf des Geschäftsjahres
Struktur des Fondsvermögens
Das Fondsvermögen des SEB Global Property Fund reduzierte sich im Berichtszeitraum vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 um TEUR 432 und beträgt zum Stichtag EUR 17 Mio. Die Anzahl der umlaufenden Anteile blieb unverändert bei 283.755 Stück.
Liquidität
Die Bruttoliquidität des SEB Global Property Fund von EUR 17 Mio. lag zum Berichtsstichtag bei 100,45 %. Davon waren insgesamt EUR 5 Mio. bis März 2021 als Einjahrestermingeld angelegt. Anschließend wurde sämtliche Liquidität als täglich verfügbares Bankguthaben gehalten. In den vergangenen zwölf Monaten betrug die Liquiditätsquote einschließlich der Liquidität der Beteiligungsgesellschaften durchschnittlich 100 % des Fondsvermögens.
Ausschüttung
Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte für den SEB Global Property Fund keine Zwischenausschüttung. Die Endausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 11,4 Mio. mit EUR 40,00 je Anteil wird am 01. April 2022 ausgezahlt. Weitere Angaben zur Ausschüttung sowie die steuerlichen Hinweise entnehmen Sie bitte den Seiten 24 ff.
Anlageerfolg
Der Fonds hat im Berichtszeitraum eine Wertentwicklung von 1,0 % bzw. EUR – 0,62 pro Anteil erzielt. Seit seiner Auflegung am 19. Oktober 2006 erwirtschaftete er eine kumulierte Wertentwicklung von -30,7 %.
Anteilwert am 31.12.2021 | EUR | 59,87 |
zuzüglich Ausschüttung vom 01.04.2021 | EUR | 2,15 |
abzüglich Anteilwert vom 01.01.2021 | EUR | -61,40 |
Anlageerfolg | EUR | -0,62 |
Wertentwicklung nach BVI-Methode
Rendite | Rendite | |
in % | in % p.a. | |
1 Jahr | 1,0 | 1,0 |
3 Jahre | 1,1 | -0,4 |
5 Jahre | -30,3 | -7,0 |
10 Jahre | -38,9 | -4,8 |
seit Auflage | -30,7 | -2,4 |
Hinweis: Berechnet nach BVI-Standard für Fonds in Auflösung, ohne Wiederanlage der Ausschüttung in Fondsanteilen seit Kündigung des Verwaltungsmandates. Historische Performancedaten erlauben keine Prognose für die Zukunft.
Übersicht Währungskursrisiken, Stand 31.12.2021
Währung | offene Währungsposition zum Berichtsstichtag | |||
PLN (Polen) | PLN | 1.310.611 | EUR | 285.229 |
USD (USA) | USD | 111.651 | EUR | 98.545 |
Summe | EUR | 383.774 |
Im Geschäftsjahr 2021 und zum Berichtsstichtag 31.12.2021 wurde keine Absicherung von Fondsvermögen in Fremdwährung durchgeführt.
Veränderungen im Portfolio
Zum Fondsbestand zählt nur noch eine deutsche Beteiligungsgesellschaft, die Anteile an einer polnischen Gesellschaft besitzt. Beide Gesellschaften halten keine Immobilien mehr, sondern sind nur eine rechtliche Hülle.
Die Gesellschaft Diemen IV GmbH i.L., die im letzten Berichtsjahr noch als Fondsobjekt existierte, wurde inzwischen aus dem Handelsregister gelöscht.
Ausblick
Seit der Veräußerung der letzten Immobilien im Geschäftsjahr 2017 hält der SEB Global Property Fund keine Immobilien mehr. Im Bestand befindet sich noch eine Beteiligungsgesellschaft ohne Liegenschaften, die nach Ablauf der Verpflichtungen aus dem Immobilienkaufvertrag – voraussichtlich 2023 – liquidiert werden kann.
Per 31. Dezember 2021 hält der Fonds – nach Abzug der Endausschüttung im April 2022 – direkt oder über Gesellschaften eine Liquidität von ca. EUR 8,7 Mio. als Rücklage für potenzielle und bestehende Verbindlichkeiten. Diese setzte sich im Wesentlichen aus Rücklagen für Steuerrisiken (54 %) und für bestehende oder zukünftige operative Verbindlichkeiten (46 %) zusammen. Die Steuerrisiken verteilen sich auf die folgenden Länder, in denen der Fonds Objekte gehalten hat: Deutschland, Polen, Spanien und die USA. Die nachlaufenden steuerrechtlichen Prüfungen werden durch die Steuergesetze der jeweiligen Länder bzw. die nationalen Regelungen bedingt und sind von der Bearbeitungszeit her sehr unterschiedlich. Sie reduzieren sich nach derzeitiger Einschätzung fallbezogen bis zum Jahr 2023.
Zum Jahreswechsel 2021/22 konnten Risiken neu eingeschätzt werden. Dadurch kann am 01. April 2022 eine Endausschüttung für das abgelaufene Geschäftsjahr 2021 in Höhe von EUR 40,00 je Anteil bzw. insgesamt EUR 11,4 Mio. an die Anleger erfolgen.
Die Depotbank ist unverändert dazu verpflichtet, bis zur endgültigen Auflösung des SEB Global Property Fund ausreichend Liquidität für sämtliche Verbindlichkeiten bereitzuhalten. Da viele Risiken zum Ende eines Kalenderjahres auslaufen und somit in erster Linie um den Jahreswechsel Liquidität freigesetzt wird, werden Ausschüttungen in Zukunft voraussichtlich nur noch einmal pro Jahr im April vorgenommen. Derzeit gehen wir von der finalen Liquidation des Fonds im Jahr 2023 aus.
Die Covid-19-Pandemie wird uns voraussichtlich auch weiterhin begleiten. Mithilfe des bestehenden KrisenmanagementKonzepts werden wir die Auflösung des Fonds mit gleicher Sorgfalt und Qualität fortführen.
Im Internet finden Sie unter www.savillsim-publikumsfonds.de wie gewohnt Informationen zur weiteren Abwicklung des SEB Global Property Fund. Außerdem wird jährlich zum 31. Dezember ein Abwicklungsbericht erstellt.
Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Geduld und Ihr Vertrauen. Unsere oberste Priorität für den SEB Global Property Fund ist nach wie vor, im Rahmen der weiteren Auflösung das bestmögliche Ergebnis im Sinne der Anleger zu erzielen.
München, im März 2022
Thies Clemenz
Entwicklungsrechnung vom 01.01.2021 bis 31.12.2021
EUR | EUR | EUR | |
I. Wert des Sondervermögens am Beginn des Berichtszeitraumes am 01.01.2021 | 17.423.051,18 | ||
1. Ausschüttung für das Vorjahr | -610.073,25 | ||
davon Ausschüttung gemäß Jahresbericht | -610.073,25 | ||
2. Ordentlicher Nettoertrag | 382.478,60 | ||
3. Netto-Wertveränderung der nicht realisierten Gewinne/Verluste | |||
bei Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | -248.998,67 | ||
davon in Fremdwährung | 0,00 | ||
Währungskursänderungen | 44.419,94 | -204.578,73 | |
II. Wert des Sondervermögens am Ende des Berichtszeitraumes am 31.12.2021 | 16.990.877,80 |
Erläuterungen zur Entwicklungsrechnung
Die Entwicklung des Sondervermögens zeigt auf, welche Geschäftsvorfälle während der Berichtsperiode zu dem neuen in der Vermögensaufstellung des Fonds ausgewiesenen Vermögen geführt haben. Es handelt sich also um die Aufgliederung der Differenz zwischen dem Vermögen zu Beginn und am Ende des Geschäftsjahres.
Bei der Ausschüttung für das Vorjahr handelt es sich um den Ausschüttungsbetrag laut Jahresbericht des Vorjahres (siehe dort unter Verwendungsrechnung Gesamtausschüttung). Eine Zwischenausschüttung wurde in der Berichtsperiode nicht durchgeführt.
Der ordentliche Nettoertrag ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung ersichtlich.
Die Netto-Wertveränderung der nicht realisierten Gewinne/ Verluste ergibt sich bei den Beteiligungen an ImmobilienGesellschaften aus Veränderungen der Buchwerte im Geschäftsjahr. Erfasst werden alle Änderungen im Buchwert der Beteiligungen. Diese können z.B. aus der Bildung oder Auflösung von Rückstellungen, aus nachträglichen Kaufpreisanpassungen oder Kostenerstattungen stammen.
Des Weiteren werden in diesem Posten Wertveränderungen aufgrund von Währungskursschwankungen erfasst.
Zusammengefasste Darstellung zum 31.12.2021
Anteil am Fondsvermögen | Inland | EU-Ausland | ||||
EUR | EUR | EUR | in % | EUR | EUR | |
I. Beteiligungen an Immobilien Gesellschaften | ||||||
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I, Seite 16) | ||||||
1. Mehrheitsbeteiligungen | 2.992.691,57 | 684.537,79 | 2.308.153,78 | |||
davon in Fremdwährung | 0,00 | |||||
Summe der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 2.992.691,57 | 17,61 | 684.537,79 | 2.308.153,78 | ||
insgesamt in Fremdwährung | 0,00 | |||||
II. Liquiditätsanlagen | ||||||
(siehe Vermögensaufstellung, Teil II, Seite 17) | ||||||
1. Bankguthaben | 17.067.327,37 | 13.768.541,80 | 3.298.785,57 | |||
davon in Fremdwährung | 584.853,13 | |||||
Summe der Liquiditätsanlagen | 17.067.327,37 | 100,45 | 13.768.541,80 | 3.298.785,57 | ||
insgesamt in Fremdwährung | 584.853,13 | |||||
III. Sonstige Vermögensgegenstände | ||||||
(siehe Vermögensaufstellung, Teil III, Seite 17 f.) | ||||||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
davon in Fremdwährung | 0,00 | |||||
2. Andere | 61.506,18 | 61.486,01 | 20,17 | |||
davon in Fremdwährung | 20,17 | |||||
Summe der sonstigen Vermögensgegenstände | 61.506,18 | 0,36 | 61.486,01 | 20,17 | ||
insgesamt in Fremdwährung | 20,17 | |||||
Summe | 20.121.525,12 | 118,43 | 14.514.565,60 | 5.606.959,52 | ||
insgesamt in Fremdwährung | 584.873,30 | |||||
IV. Verbindlichkeiten aus | ||||||
(siehe Vermögensaufstellung, Teil III, Seite 17 f.) | ||||||
1. Grundstücksbewirtschaftung | 0,00 | 0,00 | 0,00 | |||
davon in Fremdwährung | 0,00 | |||||
2. anderen Gründen | 18.243,23 | 18.243,23 | 0,00 | |||
davon in Fremdwährung | 0,00 | |||||
Summe der Verbindlichkeiten | 18.243,23 | 0,11 | 18.243,23 | 0,00 | ||
insgesamt in Fremdwährung | 0,00 | |||||
V. Rückstellungen | 3.112.404,09 | 18,32 | 2.671.852,29 | 440.551,80 |
USA | |
EUR | |
I. Beteiligungen an Immobilien Gesellschaften | |
(siehe Vermögensaufstellung, Teil I, Seite 16) | |
1. Mehrheitsbeteiligungen | 0,00 |
davon in Fremdwährung | |
Summe der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 0,00 |
insgesamt in Fremdwährung | |
II. Liquiditätsanlagen | |
(siehe Vermögensaufstellung, Teil II, Seite 17) | |
1. Bankguthaben | 0,00 |
davon in Fremdwährung | |
Summe der Liquiditätsanlagen | 0,00 |
insgesamt in Fremdwährung | |
III. Sonstige Vermögensgegenstände | |
(siehe Vermögensaufstellung, Teil III, Seite 17 f.) | |
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 0,00 |
davon in Fremdwährung | |
2. Andere | 0,00 |
davon in Fremdwährung | |
Summe der sonstigen Vermögensgegenstände | 0,00 |
insgesamt in Fremdwährung | |
Summe | 0,00 |
insgesamt in Fremdwährung | |
IV. Verbindlichkeiten aus | |
(siehe Vermögensaufstellung, Teil III, Seite 17 f.) | |
1. Grundstücksbewirtschaftung | 0,00 |
davon in Fremdwährung | |
2. anderen Gründen | 0,00 |
davon in Fremdwährung | |
Summe der Verbindlichkeiten | 0,00 |
insgesamt in Fremdwährung | |
V. Rückstellungen | 0,00 |
Anteil am Fondsvermögen | Inland | EU-Ausland | ||||
EUR | EUR | EUR | in % | EUR | EUR | |
davon in Fremdwährung | 201.080,00 | |||||
Summe | 3.130.647,32 | 18,43 | 2.690.095,52 | 440.551,80 | ||
insgesamt in Fremdwährung | 201.080,00 | |||||
Fondsvermögen gesamt | 16.990.877,80 | 100,00 | 11.824.470,08 | 5.166.407,72 | ||
davon in Fremdwährung | 383.793,30 | |||||
Anteilwert (EUR) | 59,87 | |||||
Umlaufende Anteile (Stück) | 283.755 |
USA | |
EUR | |
davon in Fremdwährung | |
Summe | 0,00 |
insgesamt in Fremdwährung | |
Fondsvermögen gesamt | 0,00 |
davon in Fremdwährung | |
Anteilwert (EUR) | |
Umlaufende Anteile (Stück) |
Erläuterungen zur Zusammengefassten Darstellung
Das Fondsvermögen verminderte sich im Geschäftsjahr vom 01. Januar bis 31. Dezember 2021 um TEUR 432 auf EUR 17 Mio.
Der Fonds hat keine direkt gehaltenen Immobilien mehr im Besitz.
I. Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften
Die Beteiligungen umfassen eine deutsche Gesellschaft, die Anteile an der polnischen Gesellschaft Teviot Sp. z o.o. besitzt. Beide Gesellschaften haben keine Immobilien mehr im Bestand.
II. Liquiditätsanlagen
Die unter Liquiditätsanlagen ausgewiesenen Bankguthaben dienen der Deckung der laufenden Zahlungsverpflichtungen und der Zahlung zukünftiger Ausschüttungen an die Anleger. Für die gesetzlich vorgeschriebene Mindestliquidität in Höhe von 5 % ist ein Betrag von EUR 0,9 Mio. zweckgebunden.
III. Sonstige Vermögensgegenstände
Die unter Andere ausgewiesenen sonstigen Vermögensgegenstände in Höhe von TEUR 62 beinhalten im Wesentlichen Forderungen an die Finanzverwaltungen im In- und Ausland.
IV. Verbindlichkeiten
Es bestehen keine Verbindlichkeiten aus Grundstücksbewirtschaftung.
Die Verbindlichkeiten aus anderen Gründen in Höhe von TEUR 18 sind Verbindlichkeiten aus Verwaltungsvergütung.
V. Rückstellungen
Die Rückstellungen in Höhe von EUR 3,1 Mio. betreffen im Wesentlichen Vorsorge für die Liquidationskosten des Fonds in Höhe von EUR 2,6 Mio., nicht umlagefähige Betriebskosten in Höhe von EUR 0,3 Mio. sowie Bauleistungen in Höhe von EUR 0,1 Mio.
Vermögensaufstellung, Teil I: Immobilienverzeichnis zum 31.12.2021
Objektergebnis | |
Gesellschaft | Wert der Beteiligung (stichtagsbezogen) in EUR |
Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | |
Kroonveste IV GmbH, Deutschland, 60327 Frankfurt am Main, Rotfeder-Ring 7 | 2.992.692 |
Gesellschaftskapital: EUR 688.537,79 | |
Gesellschafterdarlehen: EUR 0,00 | |
Beteiligungsquote: 100,00000 % | |
Teviot Sp. z o.o., Polen, 00-078 Warschau, Plac Pilsudskiego 1 | |
Gesellschaftskapital: EUR 2.318.153,78 | |
Gesellschafterdarlehen: EUR 0,00 | |
Beteiligungsquote: 100,00000 % | |
Summe der Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften | 2.992.692 |
Vermögensaufstellung, Teil II: Bestand der Liquidität
Kurswert | Anteil am Fondsvermögen | |
EUR | in % | |
I. Bankguthaben | ||
Deutschland | 13.768.541,80 | |
Polen | 3.298.785,57 | |
Summe der Liquiditätsanlagen | 17.067.327,37 | 100,45 |
Vermögensaufstellung, Teil III: Sonstige Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten und Rückstellungen, zusätzliche Erläuterungen
Anteil am Fondsvermögen | |||||
EUR | EUR | EUR | EUR | in % | |
I. Sonstige Vermögensgegenstände | |||||
1. Forderungen aus der Grundstücksbewirtschaftung | 0,00 | ||||
davon in Fremdwährung | 0,00 | ||||
davon Mietforderung | |||||
davon Betriebskostenvorlagen | |||||
2. Andere | 61.506,18 | ||||
davon in Fremdwährung | 20,17 | ||||
Summe der sonstigen Vermögensgegenstände | 61.506,18 | 0,36 | |||
insgesamt in Fremdwährung | 20,17 | ||||
II. Verbindlichkeiten aus | |||||
1. Grundstücksbewirtschaftung | 0,00 | ||||
davon in Fremdwährung | 0,00 | ||||
2. anderen Gründen | 18.243,23 | ||||
davon in Fremdwährung | 0,00 | ||||
Summe der Verbindlichkeiten | 18.243,23 | 0,11 | |||
insgesamt in Fremdwährung | 0,00 | ||||
III. Rückstellungen | 3.112.404,09 | 18,32 | |||
davon in Fremdwährung | 201.080,00 | ||||
Fondsvermögen gesamt | 16.990.877,80 | 100,00 | |||
davon in Fremdwährung | 383.793,30 | ||||
Anteilwert (EUR) | 59,87 | ||||
Umlaufende Anteile (Stück) | 283.755 | ||||
Devisenkurse1) per 31.12.2021 | |||||
US-Dollar (USD) | 1,13300 = EUR 1 | ||||
Polnische Zloty (PLN) | 4,59495 = EUR 1 |
1) Auf Fremdwährung lautende Vermögensgegenstände werden zu dem unter Zugrundelegung des Mittags-Fixings der Reuters AG um 13:30 Uhr ermittelten Devisenkurs der Währung in Euro umgerechnet.
Erläuterungen zu den Bewertungsverfahren
Bankguthaben werden zum Nennwert zuzüglich abgegrenzter Zinsen bewertet.
Verbindlichkeiten werden mit ihrem Rückzahlungsbetrag angesetzt.
Rückstellungen werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.
Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, die nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind
Im Berichtszeitraum gab es keine unterjährigen Geschäfte.
Ertrags- und Aufwandsrechnung
Für den Zeitraum vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 | EUR | EUR | EUR |
I. Erträge | |||
1. Erträge aus Immobilien | 0,00 | ||
davon in Fremdwährung | 0,00 | ||
2. Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland | -82.695,11 | ||
3. Sonstige Erträge | 1.252.127,90 | ||
davon in Fremdwährung | 69.588,65 | ||
Summe der Erträge | 1.169.432,79 | ||
II. Aufwendungen | |||
1. Bewirtschaftungskosten | |||
1.1 Betriebskosten | 0,00 | ||
davon in Fremdwährung | 0,00 | ||
1.2 Instandhaltungskosten | 0,00 | ||
davon in Fremdwährung | 0,00 | ||
1.3 Kosten der Immobilienverwaltung | 0,00 | ||
davon in Fremdwährung | 0,00 | ||
1.4 Sonstige Kosten | 0,00 | ||
davon in Fremdwährung | 0,00 | ||
2. Vergütung an die Fondsverwaltung | 0,00 | ||
3. Sonstige Aufwendungen | 786.954,19 | ||
davon Sachverständigenkosten | 0,00 | ||
Summe der Aufwendungen | 786.954,19 | ||
III. Ordentlicher Nettoertrag/Ergebnis des Geschäftsjahres | 382.478,60 | ||
Gesamtkostenquote | 0,02 % | ||
Transaktionsabhängige Vergütung | 0,00 % | ||
Transaktionskosten | 0,00 |
Erläuterungen zur Ertrags- und Aufwandsrechnung
Erträge
Erträge aus Immobilien sind keine angefallen.
Die Zinsen aus Liquiditätsanlagen im Inland beinhalten die negativen Zinsen der Banken für Geldanlagen.
Die Sonstigen Erträge in Höhe von EUR 1,3 Mio. beinhalten im Wesentlichen EUR 0,8 Mio. Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen sowie Steuererstattungen in Höhe von EUR 0,4 Mio.
Aufwendungen
Bewirtschaftungskosten gab es keine.
Die Vergütung an die Fondsverwaltung beträgt TEUR 109 bzw. 0,65 % p.a. des durchschnittlichen Fondsvermögens und wurde den bereits in Vorjahren für die Abwicklungsphase des Fonds gebildeten Rückstellungen entnommen.
Die Kosten für Prüfung und Veröffentlichung der Abwicklungsberichte wurden ebenfalls den Rückstellungen entnommen.
In den Sonstigen Aufwendungen gemäß § 11 Abs. 4 BVB sind Zuführungen von Rückstellungen für neu bewertete Sachverhalte im Zusammenhang mit der Liquidation in Höhe von EUR 0,7 Mio. sowie Bankgebühren und -spesen und sonstige Kosten enthalten.
Der ordentliche Nettoertrag bzw. das Ergebnis des Geschäftsjahres beläuft sich zum Stichtag auf TEUR 382.
Die Gesamtkostenquote gibt an, wie stark das Fondsvermögen mit Kosten belastet wird. Berücksichtigt werden die Verwaltungs- und Depotbankvergütung, die Kosten der Sachverständigenausschüsse und die sonstigen Kosten gemäß § 11 Abs. 4 der BVB mit Ausnahme der Transaktionskosten. Die Gesamtkostenquote weist den Gesamtbetrag dieser Kosten als Prozentsatz des durchschnittlichen Fondsvermögens innerhalb des Berichtszeitraumes aus und führt damit zu Ergebnissen, die internationalen Standards für Kostentransparenz entsprechen. Die Berechnungsweise entspricht der vom BVI empfohlenen Methode. Die Gesamtkostenquote für den SEB Global Property Fund beträgt 0,02 %.
Im Berichtszeitraum fiel keine transaktionsabhängige Vergütung an.
Weitere Transaktionskosten sind ebenfalls nicht angefallen.
Verwendungsrechnung zum 31.12.2021
insgesamt | je Anteil | |
EUR | EUR | |
I. Berechnung der Ausschüttung | ||
1. Vortrag aus dem Vorjahr | 0,00 | 0,00 |
2. Ergebnis des Geschäftsjahres | 382.478,60 | 1,35 |
3. Zuführung aus dem Sondervermögen | 10.967.721,40 | 38,65 |
II. Zur Ausschüttung verfügbar | 11.350.200,00 | 40,00 |
1. Vortrag auf neue Rechnung | 0,00 | 0,00 |
III. Gesamtausschüttung1) | 11.350.200,00 | 40,00 |
1. Zwischenausschüttung 2021 | 0,00 | 0,00 |
2. Endausschüttung per 01.04.2022 | 11.350.200,00 | 40,00 |
1) Der Abzug von Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag erfolgt über die depotführende Stelle bzw. über die letzte inländische auszahlende Stelle als Entrichtungsverpflichtete.
Erläuterungen zur Verwendungsrechnung
Das Ergebnis des Geschäftsjahres in Höhe von TEUR 382 ist aus der Ertrags- und Aufwandsrechnung (siehe Seite 19) ersichtlich.
Bei der Zuführung aus dem Sondervermögen in Höhe von EUR 11 Mio. handelt es sich um eine Auszahlung von Fondskapital lm Rahmen der Abwicklung des Fonds.
Die Endausschüttung für das Geschäftsjahr 2021 erfolgt am 01. April 2022 in Höhe von EUR 11,4 Mio. bzw. 40,00 EUR pro Anteil.
Auszahlungen nach der Kündigung des Verwaltungsmandates am 05. Dezember 2013
Auszahlung im Geschäftsjahr | Auszahlung am | Auszahlung je Anteil | davon Substanzausschüttung |
EUR | EUR | ||
2014 | 01.04.2014 | 15,00 | – |
01.10.2014 | 82,00 | 82,00 | |
2015 | 15.04.2015 | 170,00 | 170,00 |
2017 | 03.04.2017 | 53,00 | 53,00 |
13.11.2017 | 165,00 | 165,00 | |
2018 | 03.04.2018 | 25,00 | 25,00 |
01.10.2018 | 15,00 | 15,00 | |
2019 | 01.04.2019 | 10,00 | 10,00 |
2021 | 01.04.2021 | 2,15 | 2,15 |
2022 | 01.04.2022 | 40,00 | 38,65 |
Vermerk des unabhängigen Abschlussprüfers
An die CACEIS Bank S.A., Germany Branch, München
Prüfungsurteil
Wir haben den Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV des Sondervermögens SEB Global Property Fund -bestehend aus dem Tätigkeitsbericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021, der Vermögensaufstellung zum 31. Dezember 2021 sowie der zusammengefassten Darstellung, der Ertrags- und Aufwandsrechnung, der Verwendungsrechnung, der Entwicklungsrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2021 bis zum 31. Dezember 2021 sowie der vergleichenden Dreijahresübersicht, und der Aufstellung der während des Berichtszeitraums abgeschlossenen Geschäfte, soweit diese nicht mehr Gegenstand der Vermögensaufstellung sind, – geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften des deutschen Investmentgesetzes (InvG) und ermöglicht es unter Beachtung dieser Vorschriften, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung des Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV in Übereinstimmung mit § 44 Abs. 6 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der CACEIS Bank S.A. Germany Branch (im Folgenden die „Verwahrstelle“) unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV zu dienen.
Sonstige Informationen
Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen die Publikation „Abwicklungsbericht“- ohne weitergehende Querverweise auf externe Informationen -, mit Ausnahme des geprüften Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV sowie unseres Vermerks.
Unsere Prüfungsurteile zum Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.
Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen
― |
wesentliche Unstimmigkeiten zum Abwicklungsbericht nach § 16 InvRBV oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder |
― |
anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. |
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Abwicklungsbericht nach § 16 i. V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV
Die gesetzlichen Vertreter der Verwahrstelle sind verantwortlich für die Aufstellung des Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV, der den Vorschriften des deutschen InvG in allen wesentlichen Belangen entspricht und dafür, dass der Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV es unter Beachtung dieser Vorschriften ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 44 Abs. 6 InvG unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
― |
identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. |
― |
gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV relevanten internen Kontrollsystem, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieses Systems der Verwahrstelle abzugeben. |
― |
beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern der Verwahrstelle bei der Aufstellung des Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. |
― |
beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Abwicklungsberichts nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV einschließlich der Angaben sowie ob der Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Abwicklungsbericht nach § 16 i.V.m. § 5 Absatz 3 InvRBV es unter Beachtung der Vorschriften des deutschen InvG ermöglicht, sich ein umfassendes Bild der tatsächlichen Verhältnisse und Entwicklungen des Sondervermögens zu verschaffen. |
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Frankfurt am Main, den 11. März 2022
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Fatih Agirman | ppa. Joanna Spassova |
Wirtschaftsprüfer | Wirtschaftsprüferin |
Steuerliche Hinweise für Anleger
Besteuerung in Deutschland
Besteuerung bei Publikumsfonds auf Fondsebene
Für Publikums-Investmentfonds besteht ein intransparentes Besteuerungsregime. Es besteht eine Körperschaftsteuerpflicht für folgende inländischen Einkünfte:
1. Inländische Beteiligungseinnahmen (u.a. Dividenden, § 6 Abs. 3 InvStG 2018)
2. Inländische laufende Mieterträge und Immobilien-Veräußerungsgewinne unabhängig von einer Haltedauer – insbesondere die Zehnjahresfrist für private Veräußerungsgeschäfte nach § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG gilt nicht – (§ 6 Abs. 4 InvStG 2018)
3. Sonstige inländische Einkünfte i.S.d. § 49 Abs. 1 EStG
Die Körperschaftsteuer beträgt 15 %, bei Immobilienerträgen zzgl. Solidaritätszuschlag.
Andere Einkünfte wie etwa inländische und ausländische Zinserträge, ausländische Dividenden oder ausländische Immobilienerträge unterliegen nicht der Besteuerung auf Fondsebene, sondern werden im Rahmen der Veranlagung auf Anlegerebene erfasst.
Im Falle von inländischen Beteiligungseinnahmen erfolgt i.d.R. ein Kapitalertragsteuer-Einbehalt in Höhe von 15 % inklusive Solidaritätszuschlag durch die ausschüttende Gesellschaft. Dieser Einbehalt entfaltet abgeltende Wirkung für die Steuerpflicht des Fonds für diese Erträge.
Für alle o.g. inländischen Einkünfte besteht grundsätzlich eine Steuerpflicht auf Fondsebene mit einer entsprechenden Veranlagung des Publikums-Investmentfonds (d.h. Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung).
Ausländische Mieteinnahmen werden in der Regel in dem Belegenheitsland versteuert.
Bedeutung der Teilfreistellung
Zum Ausgleich der Besteuerung auf Fondsebene kommen auf Anlegerebene bei Ausschüttungen folgende Teilfreistellungsansätze zur Anwendung, vorausgesetzt, dass dies in den Anlagebedingungen so vereinbart ist:
Teilfreistellungssatz
wenn der Fonds mehr als 50 % in Immobilien oder Immobilien-Gesellschaften anlegt | |
Schwerpunkt in Deutschland | 60 % |
Schwerpunkt im Ausland | 80 % |
Da sich der SEB Global Property Fund in Abwicklung befindet, gilt die Teilfreistellung vorliegend nicht. Der Fonds ist zwar als Immobilienfonds konzipiert, aber in den Anlagebedingungen ist nicht explizit erwähnt, dass zu mehr als 50 % in Immobilien und Immobilien-Gesellschaften zu investieren ist.
Eine Anwendung der Teilfreistellung für Immobilienfonds gemäß § 20 Abs. 4 InvStG 2018 im Rahmen der Veranlagung ist vorliegend ebenfalls nicht möglich, da der SEB Global Property Fund alle Immobilien bereits im Rahmen der Abwicklung des Fonds verkauft hat und deswegen die Voraussetzungen für eine Teilfreistellung nicht erreicht.
Steuerliche Behandlung von Ausschüttungen bei Fonds in Abwicklung
Um die Situation der Fonds in Abwicklung zu berücksichtigen, wurde im Gesetz mit § 17 InvStG 2018 eine Sonderregelung vorgesehen, die im Ergebnis Substanzausschüttungen in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren steuerfrei stellt.
Im BMF-Schreiben vom 18. Januar 2021 wurde festgelegt, dass die Fünfjahresfrist frühestens am 01. Januar 2018 zu laufen beginnt. Dies hat zur Folge, dass diese Sonderregelung für den SEB Global Property statt wie bisher bis zum 31. Dezember 2021 jetzt bis zum 31. Dezember 2022 gilt.
Aufgrund der fehlenden Teilfreistellung werden im ersten Schritt bei Auszahlung der Ausschüttung von dem depotführenden Kreditinstitut 25 % Kapitalertragsteuer zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer einbehalten. Dieser Einbehalt auf die Ausschüttungen ist nach Ablauf des jeweiligen Jahres im zweiten Schritt zu erstatten, soweit die Ausschüttungen Kapitalrückzahlungen darstellen. Die auszahlende Stelle (in der Regel das depotführende Kreditinstitut des Inhabers der Investmentanteile) hat die Erstattung vorzunehmen.
Das Investmentsteuergesetz (nachfolgend: „InvStG“) sieht vor, dass Ausschüttungen aus einem Investmentfonds in Abwicklung steuerfrei sind, soweit es sich dabei um Kapitalrückzahlungen handelt. Wann eine solche Kapitalrückzahlung vorliegt, regelt § 17 InvStG.
Zu beachten ist, dass die Regelung des § 17 InvStG durch das Jahressteuergesetz 2019 geändert wurde und ab dem 01. Januar 2020 anzuwenden ist.
Eine steuerfreie Kapitalrückzahlung ist ab dem 01. Januar 2020 erst dann möglich, wenn zuvor alle vom Anleger erzielten Wertsteigerungen besteuert wurden. Dafür muss der letzte im Kalenderjahr festgesetzte Rücknahmepreis die sog. fortgeführten Anschaffungskosten unterschreiten.
Zur Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten sind die tatsächlichen Anschaffungskosten oder bei bestandsgeschützten Alt-Anteilen die fiktiven Anschaffungskosten um die steuerfreien Kapitalrückzahlungen zu mindern. Bei betrieblichen Anlegern sind darüber hinaus Teilwertabschreibungen und Teilwertzuschreibungen zu beachten.
Nach § 17 Absatz 1 Satz 2 und 3 InvStG kommt es für die Frage, welche Anschaffungskosten bei der Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten zugrunde zu legen sind, auf den Anschaffungszeitpunkt der Investmentanteile an. Es sind folgende Fälle zu unterscheiden:
― |
Wenn der Anleger den Investmentanteil vor 2009 erworben und seither im Privatvermögen gehalten hat, sind die bis Ende 2017 eingetretenen Wertveränderungen steuerfrei (§ 56 Absatz 6 Satz 1 Nummer 1 InvStG). Daher wird in diesen Fällen nicht auf die tatsächlichen Anschaffungskosten, sondern auf die fiktiven Anschaffungskosten zum 01. Januar 2018 abgestellt. |
― |
Sofern der Anleger dagegen die Investmentanteile nach Einführung der Abgeltungsteuer zum 01. Januar 2009 erworben oder diese im Betriebsvermögen gehalten hat, sind alle Wertveränderungen steuerpflichtig, sodass in diesen Fällen auf die tatsächlichen Anschaffungskosten abgestellt wird. |
Beispiel zu fortgeführten Anschaffungskosten für das Privatvermögen zur Klassifikation einer Ausschüttung für 2020:
Anschaffungskosten per 01.01.2019 | EUR | 110 |
Ausschüttung 2019 | EUR | 20 |
davon steuerfreie Kapitalrückzahlung 2019 | EUR | 10 |
Fortgeführte Anschaffungskosten per 01.01.2020 | EUR | 100 |
Ausschüttung 2020 | EUR | 15 |
Letzter Rücknahmepreis 2020 | EUR | 90 |
Durch die steuerfreie Kapitalrückzahlung in Höhe von EUR 10 im Jahr 2019 sind die Anschaffungskosten entsprechend zu mindern und für die Ermittlung der steuerfreien Kapitalrückzahlung im Jahr 2020 zu berücksichtigen.
Der letzte Rücknahmepreis im Jahr 2020 unterschreitet die Anschaffungskosten des Anlegers um EUR 10. Daher ist die Ausschüttung im Jahr 2020 in Höhe von EUR 10 eine steuerfreie Kapitalrückzahlung. Das depotführende Kreditinstitut hat die darauf einbehaltene Kapitalertragsteuer sowie den Solidaritätszuschlag (und ggf. Kirchensteuer) an den Anleger zu erstatten. Für EUR 5 wird die Kapitalertragsteuer nicht erstattet.
Diese steuerfreie Kapitalrückzahlung in Höhe von EUR 10 mindert die Anschaffungskosten. D.h., im Jahr 2021 werden für die Ermittlung der steuerfreien Kapitalrückzahlung nicht mehr EUR 100, sondern nur noch die geminderten fortgeführten Anschaffungskosten von EUR 90 angesetzt.
Das BMF-Schreiben vom 18. Januar 2021 (Geschäftszeichen: IV C 1 – S 1980-1/19/10008:011) enthält weitere Beispiele zur Ermittlung der fortgeführten Anschaffungskosten und Informationen zur Anwendung von § 17 InvStG.
Bei Fragen, ob Ausschüttungen aus dem Investmentfonds SEB Global Property Fund als steuerfreie Kapitalrückzahlung zu klassifizieren sind, oder zur Ermittlung Ihrer fortgeführten Anschaffungskosten wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater.
Abstandnahme vom Steuerabzug
Ab 2018 besteht gemäß § 8 Abs. 1 und Abs. 2 InvStG 2018 theoretisch für steuerbegünstigte Anleger (z.B. gemeinnützige Stiftungen, Kirchen oder Versorgungswerke) für inländische Immobilienerträge (bei steuerbegünstigten Anlegern nach § 8 Abs. 2 InvStG 2018) und inländische Dividenden (bei steuerbegünstigten Anlegern nach § 8 Abs. 1 InvStG 2018) auf Antrag bei der Kapitalverwaltungsgesellschaft eine Erstattungsmöglichkeit für die auf Fondseingangsseite gezahlte Körperschaftsteuer.
Da beim Fonds SEB Global Property Fund alle Immobilien verkauft sind und somit ab 2018 voraussichtlich nur sehr geringe inländische Einkünfte vorliegen werden, steht für diesen Fonds die Möglichkeit eines Antragsverfahrens nicht zur Verfügung.
Vorabpauschale
Der Anleger eines Publikums-Investmentfonds hat als Investmentertrag unter anderem die Vorabpauschale nach § 18 InvStG 2018 zu versteuern (§ 16 Abs. 1 Nr. 2 InvStG 2018). Die Vorabpauschale für 2019 gilt gemäß § 18 Abs. 3 InvStG 2018 beim Anleger als am ersten Werktag des folgenden Kalenderjahres – also am 02. Januar 2020 – als zugeflossen. Die Vorabpauschale 2020 gilt am 04. Januar 2021 und die Vorabpauschale 2021 am 03. Januar 2022 als zugeflossen.
Die Vorabpauschale für 2019 ist unter Anwendung des Basiszinses vom 02. Januar 2019 zu ermitteln. Er beträgt 0,52 % (2020 beträgt der Basiszins 0,07 %). 70 % des Basiszinssatzes multipliziert mit dem Rücknahmepreis der Fondsanteile zum Beginn des Geschäftsjahres ergeben den Basisertrag. Er ist auf den Wertzuwachs im Jahr 2019 zuzüglich der Ausschüttungen begrenzt.
Die Vorabpauschale kommt für den SEB Global Property Fund nicht zum Tragen, da die im Kalenderjahr 2019 durchgeführte Ausschüttung des Fonds über dem Basisertrag liegt.
Für das Kalenderjahr 2020 fällt ebenfalls keine Vorabpauschale an, da es keinen Wertzuwachs des Rücknahmepreises im Jahr 2020 gab.
Für das Kalenderjahr 2021 findet die Vorabpauschale aufgrund des negativen Basiszinssatzes keine Anwendung.
Hinweis
Bitte kontaktieren Sie für die steuerlichen Fragestellungen Ihren Steuerberater.
Gremien
Depotbank
CACEIS Bank S.A., Germany Branch
Lilienthalallee 36
80939 München
Internet:
www.caceis.com
www.savillsim-publikumsfonds.de
Handelsregister B des
Amtsgerichts München HRB 229834
Zweigniederlassung der CACEIS Bank S.A.
1-3, place Valhubert
75026 Paris
Handelsregister Nr. 692 024 722
Vorstand:
Jean-François Abadie (Generaldirektor)
Vorsitzender des Verwaltungsrats:
Jacques Ripoll
Niederlassungsleitung:
Thies Clemenz (Sprecher)
Anja Maiberger
Abschlussprüfer
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Frankfurt am Main
Zuständige Aufsichtsbehörde:
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
Marie-Curie-Straße 24-28
60439 Frankfurt am Main
Rechtlicher Hinweis
Die das Sondervermögen SEB Global Property Fund verwaltende Kapitalverwaltungsgesellschaft Savills Fund Management GmbH hat die Kündigung der Verwaltung des Sondervermögens mit Wirkung zum 05. Dezember 2016 erklärt und gleichzeitig die Anteilscheinausgabe und Anteilscheinrücknahme endgültig eingestellt.
Demzufolge stellen die in diesem Bericht enthaltenen Informationen kein Vertragsangebot bzw. keine Anlageberatung oder -empfehlung durch Savills Fund Management GmbH oder CACEIS dar, sondern bezwecken, die Anleger zusammenfassend über die wesentlichen Aktivitäten des Fondsmanagements während der Liquidation zu informieren.
Infolge vereinfachter Darstellungen vermag dieses Dokument nicht sämtliche Informationen darzustellen und könnte daher subjektiv sein. Die enthaltenen Meinungsaussagen geben unsere aktuelle Einschätzung zum Zeitpunkt der Erstellung wieder, die sich jederzeit ohne Hinweis ändern kann. Sofern Sie eine Anlageberatung oder eine Aufklärung über die mit dem Erwerb von Anteilen an Investmentfonds verbundenen Risiken oder über die steuerliche Behandlung der Investmentfonds wünschen, bitten wir Sie, sich mit Ihrem Finanz- bzw. Steuerberater in Verbindung zu setzen.
Die in diesem Abwicklungsbericht enthaltenen Informationen, Daten, Zahlen, Aussagen, Analysen, Prognose- und Simulationsdarstellungen, Konzepte sowie sonstige Angaben beruhen auf unserem Sach- und Kenntnisstand zum Zeitpunkt der Erstellung. Dennoch kann es zu unbeabsichtigten fehlerhaften Darstellungen kommen. Auch können die genannten Angaben jederzeit ohne Hinweis geändert werden. Eine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der zur Verfügung gestellten Angaben wird nicht übernommen.
Im Rahmen der weiteren Zusammenarbeit der CACEIS mit Savills Fund Management GmbH erhalten Sie weiterhin Informationen bei:
Savills Fund Management GmbH
Rotfeder-Ring 7
60327 Frankfurt am Main
Infoline: +49 69 15 34 01 86
Internet: www.savillsim-publikumsfonds.de
E-Mail: info@savillsim.de
Stand (soweit nicht abweichend angegeben): 31. Dezember 2021
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