Abwicklungsplanung: BaFin veröffentlicht Rundschreiben
Die BaFin hat eine erweiterte Fassung ihres Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an Informationssysteme zur Umsetzbarkeit eines Bail-in (MaBail-in) veröffentlicht.
Die ursprüngliche Fassung des Rundschreibens (05/2019(A)) war am 4. Juli 2019 veröffentlicht worden. Die nun publizierte Neufassung enthält folgende Erweiterungen:
- Erweiterung 1: Bislang wurden nur bail-in-fähige Verbindlichkeiten der Abwicklungseinheit mit einem Insolvenzrang bis einschließlich der Schuldtitel im Sinne des § 38 Insolvenzordnung (InsO) in Verbindung mit § 46f Absatz 6 Satz 1 und Absatz 9 Kreditwesengesetz (KWG) („Non-preferred senior debt“) berücksichtigt. Die Neufassung des Rundschreibens umfasst grundsätzlich alle bail-in-fähigen Verbindlichkeiten sowie weitere Verbindlichkeiten, deren Erfassung die BaFin als erforderlich ansieht.
- Erweiterung 2: Parallel zur Überarbeitung des Rundschreibens hat die BaFin das Merkblatt zur externen Bail-in-Implementierung fortentwickelt. Um die dort vorgesehenen Erweiterungen des Execution-Ansatzes über das bestehende Basisszenario hinaus berücksichtigen zu können, nehmen die MaBail-in zusätzliche Datenpunkte auf.
- Erweiterung 3: Den MaBail-in wurde ein dritter Anhang beigefügt, der häufig gestellte Fragen der Institute und Antworten der Abwicklungsbehörde enthält. Auf diese Weise sollen die Transparenz und die Einheitlichkeit des Verwaltungshandelns weiter erhöht werden.
Das Rundschreiben wurde vom 17. November bis zum 16. Dezember 2020 öffentlich konsultiert.
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