In der Süddeutschen Zeitung wird in Anzeigen angeboten, eine Private Insolvenz in England innerhalb von 12 Monaten durchzuführen. Ähnliche Angebote finden sich im Internet. Ist das seriös ?
Die Möglichkeit für ein verkürztes Insolvenzverfahren in England, das auch in Deutschland anerkannt wird, besteht durchaus. In der ZDF Sendung Wiso wurde bestätigt, dass die Private Insolvenz in dieser Form abgewickelt werden kann. Allerdings stehen die von den Vermittlern verlangten Gebühren in keinem Verhältnis zu deren tatsächlichen Aufwendungen
Die eigentlichen Kosten des Gerichtsverfahrens sind mit ca. 600.-€ außerdem wesentlich billiger, als in Deutschland, wenn man das Verfahren selbst durchführt, was durchaus möglich ist. Man muss auch absolut nicht einen der zahlreichen Vermittler aus Zeitungsanzeigen oder Internetangeboten einschalten, denn diese lassen sich ihr Know-how sehr teuer bezahlen und es werden dort 8000 -12 000 € verlangt. Sie bekommen dafür zwar einen so genannten Fullservice“ ,mit Wohnungsbeschaffung, Telefonanschluss und Bankkonto, All dieses, können Sie aber mit etwas Findigkeit bei geringen Englischkenntnissen selbst erledigen.
Vorteile für Englandinsolvenz: Es gibt in England keine Wohlverhaltensperiode wie in Deutschland. Im englischen Verfahren wird die Restschuldbefreiung automatisch nach 12 Monaten nach der Insolvenzeröffnung automatisch wirksam Bei der englischen Restschuldbefreiung sind danach sämtliche Schulden voll gelöscht. In Deutschland erhalten Sie dagegen die Restschuldbefreiung erst auf Antrag nach eingehender Prüfung und die Schulden bleiben nominell bestehen, evtl. mit negativer Auswirkung auf den Schufaeintrag, auch wenn die Schulden nach der Restschuldbefreiung nicht mehr durchgesetzt werden können.
Nachteil: bei Englandinsolvenz. Für die Private Insolvenz in England muss man wenigstens sechst Monate seinen Wohnsitz nach England verlegen Die Insolvenzanmeldung kann nach mindestens 3 Monaten und 1 Tag erfolgen, nachdem der Lebensmittelpunkt nach England verlegt wurde. haben. Bis zur Restschuldbefreiung benötigt man in der Regel 18 Monate: drei Monate bis zur Anmeldung und danach 12 Monate bis zur Restschuldbefreiung. Mit der Anmeldung wird am gleichen Tag das Insolvenzverfahren eröffnet. Danach muss man mindestens weitere 3 Monate in England wohnen.
Die Insolvenzanmeldung ist aber sehr einfach. Während der ersten drei Monate in England geht man zum zuständigen Insolvenzgericht und holt sich die notwenigen Formulare. Man bekommt dort dann auch sehr genaue Instruktionen, die für das Insolvenzverfahren und das Ausfüllen der Formulare zu beachten sind (wie in Deutschland). Mit englischen Sprachkenntnissen kann man unter Beachtung der Anweisungen die Formulare selbst ausfüllen. Alles wird sehr gut und ausführlich erklärt., sodass man wirklich keinen gewerbsmäßigen Vermittler benötigt Falls nicht alles verstanden wird, kann man einen Bekannten fragen, oder an Ort und Stelle einen Übersetzer engagieren, der einem dann auch bei der Befragung bei der Abgabe der Formulare behilflich ist.
Gerichtstermin ist nicht notwendig. Drei Monaten nach dem Umzug nach England geht man an einem beliebigen Werktag ohne Vereinbarung eines Termins zwischen 10 und 12 Uhr zum Insolvenzgericht an einen der geöffneten Schalter zur Abgabe der ausgefüllten Formulare mit den vorgeschriebenen Eintragungen der persönlichen Daten mit Schulden und Forderungen etc., wo man dann die Richtigkeit nach einer sofortigen Prüfung beschwört. Damit ist die Insolvenz angemeldet und das Verfahren eröffnet.
Die Gerichtskosten für das gesamte Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung belaufen sich auf 522.- Pfund Sterling , dazu kommen Aufwendungen für 6-8 Monatsmieten von je 350-450 engl. Pfund, wenn man nicht selbst eine billigere Unterkunft findet.
In Deutschland haben einige cleveren Leute mit diesem Kowhow ein äußerst lukratives Geschäftsmodell entwickelt, wofür Summen von 8000-12000 € (ohne Mieten) verlangt werden, was natürlich in keiner Weise dem notwendigen Arbeitsaufwand von ca. 2 Stunden entspricht, auch wenn man den angebotenen Service nutzen kann. Aber die Verlockung, in einem Jahr, anstelle von 6 Jahren das Insolvenzverfahren mit Restschuldbefreiung durchzuführen, ohne selbst aktiv werden zu müssen, ist manchem das Geld wert..
Der Vermittler beruft sich bei seiner Honorarforderung auf seine allgemeine Hilfestellung und seine guten Verbindungen zu den englischen Gerichten. Er behauptet zum Beispiel, er verfügte als Anwalt über die notwendige Gerichtszulassung beim englischen Gericht und dadurch den erforderlichen Zugang zum Insolvenzgericht, um den Gerichtstermin für die Insolvenzanmeldung zu vereinbaren und die vorbereiteten Dokumente rechtzeitig bei Gericht einreichen zu können., was natürlich alles nicht stimmt und nur seiner Imagepflege dienen soll. Auch versucht der Vermittler vielfach durch Zusagen einer schnelleren Abwicklung, oder auch unter der Drohung, das Verfahren wegen irgendwelcher angeblicher erfundener Probleme zu blockieren, zusätzliche Zahlungen zu erzielen
Es muss ganz klar festgestellt werden, dass weder ein Anwalt, noch eine Vorbestellung des Gerichtstermins , auch kein vorgeblicher Sachverständiger notwendig ist, um das Insolvenzverfahren in England durchzuführen.
Der Vermittler profitiert davon, dass er das oben genannte Prozedere kennt , lediglich den Interessenten eine Wohnungsvermittlung nennt, einen Telefonanschluss besorgt, und ein Bankkonto vermittelt, beim Ausfüllen der Formulare hilft, was alles auch sehr einfach selbst organisiert werden kann, wenn man sowieso an Ort und Stelle ist Die Aufwendungen hierfür sind minimal .Der größte Posten sind die Mietaufwendungen, aber alles in allem betragen die Kosten nur einen Bruchteil, der von den Vermittlern verlangten Beträge.
Es muss aber dringend davor gewarnt werden, die Wohnung nur pro forma anzumieten aber nicht selbst in England zu sein. In England gibt es aber keine Meldepflicht. Man kann dann schon kurz nach der Insolvenzeröffnung wieder nach Deutschland zurückkehren.
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